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AutorenbildUwe Bronnert

50 Mark vom 23. Juli 1920 unter dem Primat des Reichskunstwartes

Aktualisiert: 26. März 2021

Am 2. März 1920 wandte sich das Reichsbank-Direktorium in einem Schreiben folgenden Inhalts an den Reichskanzler:


„Durch Erlaß des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 12. August 1914 – C.B.864 – wurde die Drucklegung neuer Reichsbanknoten zu 50.- M nach dem von Professor Artur Kampf herrührenden Entwurf genehmigt. Während des Krieges sind jedoch nur 100.000 Stück von diesen Noten gedruckt worden, die indes nicht zur Ausgabe gelangten, sondern noch in unseren Tresoren lagern. Da der Entwurf als besonders gelungen gelten darf und die Note – eine Kupferdrucknote – gegen Fälschungen sehr gut geschützt ist, haben wir beschlossen, sie später als Ersatz für die jetzt umlaufende im Buchdrucke hergestellte Hilfsbanknote in den Verkehr zu geben.[1] Die auf der Vorderseite befindlichen drei Adler sind nach dem Muster des neuen Reichsadlers abgeändert. Wir beabsichtigen, die Banknote als neue Note mit dem Datum vom 27.2.20 herstellen und die früher angefertigten Drucke vernichten zu lassen. In den Anlagen beehren wir uns zwei abgeänderte Probedrucke mit der Bitte zu übersenden, sie genehmigen und uns geneigtest umgehend wieder zurücksenden zu wollen.“[2]

Der Unterstaatssekretär in der Reichskanzlei leitete dieses Schreiben am 12. März 1920 an den Reichsminister des Innern mit der Bitte weiter, die Stellungnahme des Reichskunstwarts herbeizuführen.


Abb. 1: Reichskunstwart Prof. Dr. Edwin Redslob (1929), Quelle: Bundesarchiv, Bild 102-08205/CC-BY-SA 3.0


Das Amt des Reichskunstwartes war von der Reichsregierung geschaffen und organisatorisch dem Innenministerium unterstellt worden. Es sollte für alle staatlichen Kunst- und Kulturfragen zuständig sein und für ein einheitliches Erscheinungsbild aller staatlichen Symbole, also des Reichsadlers, der offiziellen, staatlichen Dokumente, Briefmarken, Münzen, Banknoten, Plaketten und Staatsfeiern sorgen. Heute würde man von „corporate design“ der Republik sprechen.

Am 29. Dezember 1919 wurde Prof. Dr. Edwin Redslob [* 22. September 1884 in Weimar; † 24. Januar 1973 in West-Berlin] zum ersten und einzigen Reichskunstwart ernannt. Dieses Amt bekleidete er, bis ihn die Nationalsozialisten im April 1933 entließen.


Obwohl die Reichsbank den Reichskunstwart darauf hinwies, dass eine Neuausgabe der 50-Mark-Banknote wegen der häufigen Fälschungen der Hilfsbanknote schnellstens erfolgen müsse und bei Nutzung der alten vorhandenen Entwürfe erheblich beschleunigt würde, lehnte dieser die geänderte Banknote ab. Er erklärte, „dass er dem Entwurf in keiner Form seine Zustimmung geben könne. Die Öffentlichkeit würde es nicht verstehen, wenn jetzt noch eine Banknote in Umlauf gegeben würde, die keinerlei Besserung gegen frühere aufzuweisen hat. … Die Note ist zweifellos eine gute saubere Leistung des Künstlers in seinem Stil, aber es ist unerträglich, dass immer wieder gerade dieser Stil, der in der kaiserlichen Zeit zum Überdruss anderen künstlerischen Auffassungen vorgezogen wurde, jetzt weiter in den graphischen Leistungen der Republik verkündet wird.“[3]


Abb. 2: Druckprobe, 50 Mark, 16. Dezember 1916, Vorderseite,

Quelle: Hans-Ludwig Grabowski, Die deutschen Banknoten ab 1871, Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine, 21. Vollständig neu erstellte Auflage, Regenstauf 2018, S.49, Kat.-Nr. DEU-43.


Abb. 3.1: 50 Mark, 23. Juli 1920, Vorderseite, Kat.-Nr. DEU-74

Abb. 3.2: 50 Mark, 23. Juli 1920, Rückseite


Im Antwortschreiben vom 29. April 1920 an den Reichskanzler betonte das Reichsbank-Direktoriums, dass sie selbstverständlich den Wünschen des Reichskunstwartes Rechnung tragen würden.[4] Aber – dann folgten eine Reihe von Einwendungen, warum man an der Ausgabe der 50-Mark-Note festhalten müsse. Ende 1918 habe sich die Reichsbank aufgrund des enormen Papiergeldbedarfs genötigt gesehen, von der bisherigen Praxis abzuweichen, ausschließlich Kupferdrucknoten herzustellen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, habe man Noten im Buchdruck herstellen lassen. „Dabei hat sich indessen herausgestellt, daß im Wege des reinen Buchdrucks eine auf die Dauer brauchbare Note nicht hergestellt werden kann. Die erste Buchdrucknote wurde alsbald so gefälscht, daß wir uns nach einigen Monaten entschließen mußten, sie unverzüglich aufzurufen. Aber auch von der zweiten Buchdrucknote kamen bald so zahlreiche Fälschungen vor, daß wir uns gezwungen sahen, sie möglichst aus dem Verkehr zu ziehen, die Durchführung ihrer Einziehung ist bisher nur durch den immer wachsenden Zahlungsmittelbedarf verhindert worden. Wir haben darauf in Wien eine neue 50-M-Note entwerfen lassen, die teils in Wien, teils in Berlin zur Ausführung gelangte und die nach Auffassung von Sachverständigen Fälschungen, wenn auch nicht ausschließen, so doch aufs äußerste erschweren sollte. Tatsächlich haben sich auch in den ersten drei Monaten Fälschungen dieser Note nicht gezeigt. Seit einigen Wochen jedoch sind im Verkehr Fälschungen hervorgetreten, die in wachsendem Maße als gefährlich angesehen werden müssen. Von den zuletzt aufgetauchten Fälschungen sind einige derart geschickt hergestellt, daß das Publikum schwerlich imstande sein dürfte, sie von den echten Noten zu unterscheiden. Es leuchtet ein, daß unter diesen Umständen unsere gesamte Geldwirtschaft und das jetzt besondere sorgsam zu hütende Vertrauen zum Papiergeld auf das äußerste gefährdet ist, solange es nicht gelingt, die umlaufenden, vor Fälschung zu wenig geschützten Noten durch neue Stücke zu ersetzen, welche die Fälschung in wesentlich stärkerem Maße erschweren.“ Dies könnte nur erreicht werden, wenn die neue 50-Mark-Noten im Kupfertiefdruck hergestellt würden.


Wegen der Dringlichkeit habe man auf die bereits 1914 genehmigte Kupferdrucknote zurückgegriffen, deren Herstellung wegen des Kriegsausbruchs vorrübergehend ausgesetzt wurde, weil die Reichsdruckerei wegen des außerordentlich großen Bedarfs an Darlehnskassenscheinen und der verminderten Leistungsfähigkeit voll ausgelastet war. „Da diese Note bereits genehmigt und in gewissen Mengen sogar schon hergestellt war, kam für sie die Begutachtung durch den Reichskunstwart nicht mehr in Frage. Nur weil die Form der Hoheitszeichen – der drei Adler auf der Vorderseite – sich inzwischen geändert hatte, erschien es uns, obwohl für die Adler die Gestaltung vorgeschrieben ist, doch geboten, die Euer Exzellenz zur Genehmigung und zwar lediglich wegen dieser unwesentlichen Abänderung vorzulegen.“


Das Direktorium betonte, dass Sachverständige den Entwurf in technischer Hinsicht gegen Fälschungen als mustergültig geschützt ansehen würden. Dann führte man ins Feld, dass für Entwurf und Druckvorbereitungen erhebliche Kosten entstanden seien, auch große Papiermengen seien bereits mit dem Andruck dieser Note versehen worden. Und schließlich führte man an, dass „in einer Zeit, in der Sparsamkeit allenthalben unbedingt geboten ist, [diese Kosten] nicht unberücksichtigt bleiben dürfen.“


Der Reichskunstwart beharrte auf seinem Standpunkt. In seiner Stellungnahme zum Schreiben der Reichsbank heißt es: „Es ist mir durchaus unmöglich, da es dem Sinne der Stelle des Reichskunstwarts schädigend widerspricht, der Note zuzustimmen. Ich würde dadurch den bei Gründung der Stelle von der Regierung geplanten Absichten entgegenarbeiten, denn keine Presseerklärung kann verhindern, dass ein neu herauskommender Schein als erstes Ergebnis der Reichskunstwartstelle angesehen und entsprechend beurteilt wird.“[5] Ferner vertrat er die Meinung, dass die Reichsdruckerei sehr wohl in Lage sei, „einen der jetzt vorhandenen 50-Markscheine zum mindesten kurzfristig mit entsprechenden Schutz gegen Fälschungen herauszubringen.“ Auch bezweifelte er, dass die Herstellung eines neuen Geldscheins mindestens 1 ¼ Jahre dauern würde. Seine Ausführungen gipfelten in der Kritik an der kunstfeindlichen Auffassung der Reichsbank. Die bisher übliche Trennung zwischen künstlerischen und technischen Gesichtspunkten widerspreche dem künstlerischen Gefühl und eröffne „dem geradezu heiligen Bedürfnis nach Durchsetzung von Geschmacklosigkeiten Rechnung zu tragen.“


Da die Fronten zwischen Reichsbank und Reichskunstwart unüberbrückbar schienen und eine weitere Verzögerung nicht zu verantworten war, entschied der Reichskanzler am 26. Juni 1920 salomonisch:[6] „Da die in dem Schreiben des Reichsbank-Direktoriums vom 29. April angeführten schweren Schäden durch Fälschungen eine längere Verzögerung nicht verantworten lassen, will ich der Herausgabe des mir vorgelegten fertigen Entwurfs nicht weiter widersprechen.“ Dem Reichsbank-Direktorium wurde jedoch aufgetragen, vor der tatsächlichen Ausgabe der Noten, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass die Verhältnisse dazu gezwungen hätten, den seit 1914 vorliegenden Notenentwurf auszuführen und in Verbindung mit dem Reichskunstwart alsbald neue Noten ausgegeben würden.


Auch die Direktion der Reichsdruckerei meldete sich zu Wort, als sie von dem Schreiben des Reichskunstwartes erfuhr.[7] Sie reagierte mit völligem Unverständnis darüber, dass dieser die Zeitspanne von 1 ¼ Jahr für die Herausgabe einer neuen, den zeitgemäßen Anforderungen auf Sicherheit genügenden Kupferdruckbanknote anzweifele, beruhe doch diese Angabe auf jahrelanger Erfahrung. Auch die angedeutete Möglichkeit, eine der jetzt vorhandenen 50-Mark-Noten kurzfristig mit entsprechendem Schutz gegen Fälschungen zu versehen, würde den tatsächlichen Verhältnissen in keiner Weise Rechnung tragen. „Eine solche Umarbeitung wäre auch, wenn etwas brauchbares entstehen soll, nicht kurzfristig auszuführen, da sie gleichbedeutend ist mit einer völligen Neuarbeit der Platten.“


Dann „belehrte“ die Direktion der Reichsdruckerei den Herrn Professor, dass bei dem gegenwärtigen Arbeitsniveau der Fälscher auf allen Gebieten der Reproduktion und Grafik eine Trennung zwischen Kunst und Technik beim Banknotendruck nicht denkbar sei. „Dies führt zu der unabweisbaren Forderung, die Widerstandsfähigkeit eines Druckverfahrens gegen Reproduktionen bis auf die letzte Möglichkeit zu erschöpfen. Kein noch so vollendeter reiner Kupferstich erfüllt diese Forderung, sondern bedarf dazu der Ergänzung durch komplicierte Maschinenarbeit und Aetztechnik, neben einer weiteren Sicherung durch besondere Schutzdrucke. Damit die Sicherungen genügend wirken, und ihnen auf dem Entwurf ein angemessener Raum gewährt werden. Von dieser Forderung läßt sich nicht abgehen. Sie beengt allerdings den Künstler in der freien Entfaltung einerseits durch den Umfang, andererseits durch die Sprödigkeit der Materie und wird stets einen Trennstrich ziehen zwischen seinem Wollen und Können, selbst wenn es ihm gelingen sollte, sich selbst vollkommen in die verwickelten Arbeiten hineinzufinden. Da starke künstlerische Naturen derartige Einengung ihrer Entfaltung ablehnen werden, so möchte es sich empfehlen, bei weiteren Verhandlungen auf diesen Punkt besonders hinzuweisen, damit keine Verzögerung eintritt. Die Direktion bittet nunmehr um Namhaftmachung geeigneter Künstler, damit ungesäumt die technischen Vorbesprechungen stattfinden können.“


Gerade die letzten Sätze machen deutlich, wen die Reichsdruckerei für die Verzögerung bei den Arbeiten bei den neuen geplanten Banknoten zu 1000, 100 und 20 Mark verantwortlich machte. Ins gleiche Horn blies auch das Reichsbank-Direktorium in einem Schreiben an den Reichskanzler am 7. August 1920.[8] Die Reichsbank beschwerte sich darüber, dass der Reichskunstwart bewährte Künstler der Reichsdruckerei von den Arbeiten an Entwürfen zu neuen Reichsbanknoten ausgeschlossen habe, die Entwürfe der neuen Künstler jedoch völlig ungeeignet seien, da es ihnen an Kenntnissen der Sicherungstechnik fehlen würde. Der Briefabsatz schließt mit den Worten: „Wenn der Reichskunstwart auf seinem Standpunkt beharrt, so steht zu befürchten, daß brauchbare Vorlagen in absehbarer Zeit nicht zustande kommen.“


Den Vorwurf, dass die Reichsbank eine „kunstfeindliche Auffassung“ vertrete, wies das Direktorium zurück und erklärte, dass dies nur an der völligen Unkenntnis des Reichskunstwarts läge, der die Anforderungen, die an eine brauchbare Banknote in technischer Hinsicht gestellt werden müssen, und von deren Erfüllung die Sicherheit unseres Papiergeldumlaufs abhinge, nicht sehe.


Der Brief gipfelte schließlich in der Aussage, dass die Reichsbank auf Grund der Vorschriften des Bankgesetzes für die Ordnungsmäßigkeit des Notenumlaufs verantwortlich sei und hiernach auch die Verantwortung dafür trage, „daß die umlaufenden Noten technisch so gut, als es nach Lage der Verhältnisse irgend möglich ist, hergestellt werden. … Von dieser Verpflichtung kann uns die Rücksichtnahme auf den Reichskunstwart nicht befreien, dessen Tätigkeit überdies zwar bestimmungsgemäß die vom Reich ausgegebenen Wertzeichen (Reichskassenscheine) umfaßt, unseres Erachtens aber sich nicht auf die von der Reichsbank in Umlauf gebrachten Wertzeichen erstreckt.“ Daher habe das Direktorium die Reichsdruckerei mit der Herstellung neuer Noten (zu 1000 Mark) beauftragt. Zum Entwurf der Note sollten ausschließlich solche Künstler herangezogen werden, „die mit der Notenherstellungstechnik genau vertraut und demzufolge imstande sind, in kürzester Zeit einen technisch einwandfreien Entwurf anzufertigen.“


Ministerialrat Arnold Brecht reichte eine Abschrift der beiden Schreiben an Redslob weiter.[9] Gleichzeitig bedauerte er, dass die bisherigen Banknoten-Entwürfe nicht von Erfolg gekrönt waren, versuchte aber gleichzeitig auch die Wogen zu glätten. Brecht bat dringend zu überlegen, was er (Redslob) in dieser Sache machen könne. Und dann heißt es im Brief: „Sie sind meiner Unterstützung, wie Sie wissen, sicher, wenn sich ein gangbarer Weg zeigt. In einem Punkt wird jeder Widerstand gegen die Reichsbank zwecklos sein; das ist die Frage, welche technischen Mittel und Scherze bei der Herstellung der Noten verwendet werden müssen. Ich nehme als Laie an, daß sich das z.B. auf die Verwendung der kreisförmigen, ineinanderlaufenden Linien bezieht, die mechanisch hergestellt werden, ferner auf die Verwendung von Bildnissen mit einem schwer nachzuahmenden leicht im Gedächtnis haftenden Bildnisdrucks usw.“ Der Ministerialrat betonte ferner, dass es bei der schwierigen Finanzlage des Reiches wichtig sei, Banknotenfälschungen zu verhindern, um den Wert der Währung zu schützen. „Die Reichsbank löst jetzt schon stillschweigend sehr große Summen (Millionen!) falscher Noten ein, weil sie so gut nachgeahmt sind, daß die Ablehnung der Einlösung eine Beunruhigung der Öffentlichkeit zur Folge hätte, deren finanzielle Rückwirkung größer ist als die Ausgaben für die Einlösung.“


Ministerialrat Brecht stand der Arbeit Redslobs wohlwollend gegenüber und vermutete, dass die ablehnende Haltung der Reichsbank genereller Art sei. „Als alter Skeptiker habe ich persönlich bis zur eigenen vollen Durchdenkung meine Zweifel, ob wirklich gerade die und nur die technischen Bedingungen zur Verhütung von Fälschungen in Frage kommen, die die Reichsbankführung fordert. Aber soviel ist sicher, daß wir im Moment gegen das Gewicht dieser Erfahrung nicht ankommen, und daß es vergebliche Kraftverschwendung ist, wenn wirs versuchen würden.“ Er fragte deshalb, ob der Reichskunstwart in der Lage sei, einen geeigneten Künstler namhaft zu machen, der die Absicht habe, „innerhalb aller dieser technischen Bedingtheiten eine brauchbare Leistung herzustellen,“ und an anderer Stelle, „ob man nicht einen Künstler der ‚impressionistischen Epoche‘ bitten könnte, sich den Wünschen der Reichsbank in seinem Entwurf genau zu fügen. Ich denke, diese etwas alten Köpfe werden vielleicht eher eine sowohl künstlerisch wie bankmäßig brauchbare Lösung schaffen.“ Brecht brachte hier den Maler und Grafiker Max Slevogt ins Spiel.


In seiner Antwort[10] stellte Redslob zunächst fest, dass das Reichsbankdirektorium am 19. Dezember 1919 seine Zustimmung zu seiner Mitwirkung bei der Herstellung neuer Banknoten gegeben und dies am 29. April 1920 ausdrücklich wiederholt habe.

Er verteidigte seinen Vorgehen damit, dass er versucht habe „eine Lösung der Banknotenfrage herbeizuführen, die nicht mehr wie bisher unkünstlerische Scheine unter dem Vorwand ihrer technischen Vorzüglichkeit ausgeführt sehen wollte, sondern die von der Absicht ausgeht, Mitarbeiter zu gewinnen, die in Zusammenarbeit mit der Reichsdruckerei die technischen Grundbedingungen in einer künstlerisch hochstehenden Weise erfüllen sollten.“ Er habe der Reichsdruckerei die Grafiker Hadank, Behmer und Buhe vorgeschlagen und Entwürfe von Rössing vorgelegt, die allesamt abgelehnt wurden. Schließlich habe er im Juni mit Rücksicht auf die eingeleiteten Vorarbeiten der Ausführung des vorhandenen Scheins zugestimmt, „der freilich nur als Ersatzstück gedacht war.“


Redslob warnte eindringlich davor, dieses Zugeständnis nun dazu zu benutzen, seine Dienststelle in der Frage der Banknotengestaltung übergehen zu wollen. Schließlich räumte er ein, dass er seinerseits erst Erfahrungen habe sammeln müssen. Ferner empfahl er der Reichsdruckerei die Künstler Hermann Tiebert und Willi Geiger.


Nach einem Treffen von Vertretern des Reichsbank-Direktoriums, dem Direktor der Reichsdruckerei und dem Reichskunstwart wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass die Reichsdruckerei die beiden Künstler einarbeiten sollte und dass außer der Fünfzigmarknote neue Zehnmarkscheine und eine Hundertmarknote in allernächster Zeit druckfertig vorlägen. Ferner sollten weitere Künstler gewonnen und eingearbeitet werden.[11]


Am 24. Dezember 1920 wurde dann die Ausgabe der neuen Banknoten zu 10, 50 und 100 Mark in den Zeitungen gemeldet.


Abb. 4: Die neuen Reichsbanknoten,

Quelle: Berliner Tageblatt und Handelszeitung, Nr. 589 vom 24. Dezember 1920, Morgenausgabe


Abb. 5.1: 10 Mark, Reichsbanknote, 6. Februar 1920, Vorderseite, Kat.-Nr. DEU-73


Abb. 5.2: 10 Mark, Reichsbanknote, 6. Februar 1920, Rückseite


Abb. 6.1: 100 Mark, Reichsbanknote, 1. November 1920, Vorderseite, Kat.-Nr. DEU-75


Abb. 6.2: 100 Mark, Reichsbanknote, 1. November 1920, Rückseite


Die 50-Mark-Note war die letzte im doppelseitigen Kupferdruck hergestellte Banknote der alten Reichswährung. Von ihr wurden gerade einmal 21.670.000 Stück gedruckt. Zum Vergleich: Allein die Reichsdruckerei stellte 483.108.402 Noten der dritten Hilfsbanknote (24. Juli 1919) her. Daneben produzierten verschiedene Privatdruckereien sowie die Druckerei der Oesterreichisch-Ungarischen Bank in Wien die Note. Letztere schuf auch die Urdruckplatten. Die beiden anderen Noten wurden von der Reichsdruckerei im schneller und billiger arbeitenden Buchdruck hergestellten: 241.301.000 Stück von der 10-Mark-Banknote und 603.314.185 vom 100-Mark-Schein.[12] Die neue Note zu 1000 Mark ließ weiter auf sich warten und gelangte erst 1922 zur Ausgabe.


Uwe Bronnert

Anmerkungen [1] Anm. d. Verf.: Hierbei handelte es sich um die 50-Mark-Banknoten vom 30. November 1918, den sog. Eierschein, der wegen der vielen Fälschungen am 21. Januar 1921 für ungültig erklärt wurde. Er war aber noch bis zum 31. Juli 1921 einlösbar. [2] BA Berlin, R43-I/629, Bl. 91. [3] Ebenda, Bl. 94, Schreiben des Reichskanzlers an das Reichsbank-Direktorium vom 13. April 1920.

[4] Ebenda, Bl. 138 – 140.

[5] Ebenda, Bl. 149 f., Schreiben des Reichskunstwarts an die Reichskanzlei vom 18. Mai 1920.

[6] Ebenda, Bl. 153.

[7] Ebenda, Bl. 163 f., Schreiben der Direktion der Reichsdruckerei an den Reichskunstwart vom 7. August 1920.

[8] Ebenda, Bl. 161 f.

[9] Ebenda, Bl. 166 f., Schreiben vom 21. September 1920.

[10] Ebenda, Bl. 189 f., Schreiben des Reichskunstwartes an den Staatssekretär in der Reichskanzlei vom 27. September 1920.

[11] Ebenda, Bl. 191 f., Schreiben des Staatssekretärs in der Reichskanzlei an das Reichsbankdirektorium vom 11. Oktober 1920.

[12] Vgl. Direktion der Reichsdruckerei (Hrsg.), Fünfzig Jahre Reichsdruckerei 1879 – 1929, Berlin 1929, S. 161.

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