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AutorenbildMichael H. Schöne

Asperg: Lagergeld von 1946/47

Aktualisiert: 21. Juli 2022

Für die etwa 5000 Einwohner zählende württembergische Kleinstadt Asperg war am 21. April 1945 der Krieg vorbei. Truppen der 1. Franz. Armee besetzten die Stadt und das Gefängnis Hohenasperg. Entsprechend den alliierten Abmachungen über die endgültige Festlegung der Besatzungszonen rückte die US-Armee am 16. Juli 1945 in Asperg ein.

Viele Jahrhunderte war die Festung Hohenasperg fast immer auch eine Haftanstalt gewesen. Seit den Bauernkriegen wurden auf dem Hügel Menschen aus politischen Gründen gefangen gehalten. Bekannt ist das Wegsperren der Revolutionäre des Vormärz sowie der Revolution von 1848.


Abb. 1: Asperg mit der Festung Hohenasperg – seit dem 19. Jahrhundert

auch als „Demokratenhügel“ bekannt.


Später folgten Kriegsgefangene des Deutsch-Französischen Kriegs 1870/1871 und des Ersten Weltkriegs 1914–1918. Aus dieser Zeit ist eine undatierte Serie von Lagergeld Hohenasperg mit rückseitigem Zeilenstempel „Kriegsgefangenenlager / Hohenasperg / Kasse“ bekannt.


Abb. 2/3: Kantinengeld des Gefangenenlagers Hohenasperg im Ersten Weltkrieg zu 1 und 5 Pfennig (auch 2, 10 und 50 Pfennig bekannt).


Nach Ende des Zweiten Weltkriegs internierten die US-amerikanische Besatzungsbehörde aufgrund ihrer Direktive JCS Nr. 1067 (in der Fassung vom 26. April 1945) etwa 120.000 Personen in ihrer Zone – 3 Lager in Hessen, 11 Lager in Bayern und 10 in Württemberg-Baden. Im Großraum Stuttgart waren es im April 1947 noch die Lager mit den Nummern:

  • 72 Ludwigsburg-O.weil, Krabbenloch-Kaserne

  • 73 Kornwestheim, Hindenburg-Kaserne

  • 74 Ludwigsburg-O.weil, Flak-Kaserne

  • 75 Kornwestheim, Ludendorff-Kaserne

  • 76 Asperg, Haftanstalt Hohenasperg

  • 77 Ludwigsburg, Fromann-Kaserne

  • 78 Stuttgart-Zuffenhausen, Grenadier-Kaserne


Strafverfolgung, Entnazifizierung und Umerziehung waren die Hauptgründe der Verhaftungen.

Das Internierungslager der Festung Hohenasperg (C. I. E. 76 = Civilian Internment Enclosures) bestand von Juli 1945 bis Juli 1947 und hieß intern 3rd Army Internment Camp 76/Germany (später 5th Army ...). Interniert wurden Personen (zu 50 Prozent Angehörige der SS), die im Verdacht standen, Kriegsverbrechen begangen zu haben sowie belastete Beamte der NSDAP, der Gestapo, der Diplomatie sowie Offiziere der deutschen Wehrmacht. Aber auch Einzelpersonen, ganze Familien mit Kindern von Deutsch-Amerikanern, die aus den USA ausgewiesen wurden, obwohl sie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besaßen, wurden in die Lager repatriiert.*


Internierte, die nicht von den Alliierten in den Nürnberger und Nachfolge-Prozessen abgeurteilt wurden, übergab man im April 1948 den deutschen Behörden. Diese Personen wurden in vier Kategorien eingeteilt:

  • Beweisführung und Aburteilung im Lager,

  • Übergabe von Belasteten in andere Besatzungszonen,

  • Verhandlung vor deutschen sog. „Heimatspruchkammern“ und

  • Entlassung ohne Verhandlung in ihre Heimatgemeinden.

Nur aus dem Lager 76 sind einseitige Geldersatz-Scheine auf gelblichen Papier bekannt.

Sie wurden spätestens ab 1946 in drei Wertstufen in Gesamthöhe von etwa 1.280 Reichsmark ausgegeben und zeigen maschinenschriftlich das Ungültgkeitsdatum „10.2.47“ bzw. „10.2.1947“. Und es sind Varianten „RM –.50“ und „50 Pfennig“ nachweisbar.


Mit der „Instruction No. 85“ forderten die US-Militärbehörden am 4. September 1945 vom Asperger Bürgermeister Hermann Käser bis zum 8. September 1945 drei gebrauchsfähige Schreibmaschinen abzuliefern. Auf den Asperger Lagergeldscheinen sind tatsächlich drei unterschiedliche Schreibmaschinentypen festzustellen. Die Scheine wurden zum 10. Februar 1947 ungültig, der Umlauf danach mit einem Datumstempel „10.MRZ. 1947“ verlängert.

In der Literatur wird auch ein Verlängerungsstempel „3.MRZ. 1947“ erwähnt, der auf Scheinen bis heute aber nicht belegt ist. Ob es sich um eine Fehleinstellung des Stempels oder um ein früheres Ungültigkeitsdatum handelte ist unklar.


Abb. 4: Lagergeld „50 Pfennig“ mit Verlängerungsstempel.

Abb. 5: Lagergeld „Eine RM“ mit Verlängerungsstempel.


Abb. 6: Lagergeld „RM –.50“ mit Verlängerungsstempel.

Abb. 7: Lagergeld „Zwei RM“ mit Verlängerungsstempel.


Von den nicht häufig und heute noch vorkommenden Scheinen sind die ohne Verlängerungsstempel seltener und schwer zu finden. Die 50-Pfennig-Scheine sind am seltensten, gefolgt von den RM –.50-Scheinen; die Eine-RM-Scheine sind am ehesten zu beschaffen. Insgesamt sollten von allen Ausgaben noch etwa 100 Stück auf dem Sammlermarkt verfügbar sein.


Die korrekten Abmessungen sollten 52 mm × 74 mm sein; man beschrieb 60 DIN-A4-Seiten (ohne Wasserzeichen) zu 16 „Nutzen“ (4 × 4) im Hochformat, kennzeichnete die jeweiligen Werstufen mit unterschiedlichen Buntstiften. Danach wurden die Blätter mehr oder weniger genau zerschnitten und mit einer paginierten 5-stelligen Kontrollnummern in Schwarz gestempelt. Anschließend wurden die Scheine mit einem Großbuchstaben B (handschriftlich in Sütterlinschrift) versehen, der für den Lagerkommandanten Billing steht.

Die Schreibmaschinen-Typen lassen sich in drei Varianten unterscheiden – besonders beim Datum gut erkennbar:

  • gerade Eins mit Serifen/geschlossene Vier

  • gerade Eins mit Serifen/offene Vier

  • spitze Eins ohne Serifen/geschlossene Vier

Menge der hergestellten Lagergeld-Scheine:

  • Eine RM auf 25 Blatt DIN A4: 1 × Grün/senkrecht, KN: 00001 bis 00400 (bekannt 00001 ... 00390)

  • Zwei RM auf 25 Blatt DIN A4: 1 × Rot/waagerecht, KN: 01001 bis 01400 (bekannt 01008 ... 01392)

  • RM –.50 auf 5 Blatt DIN A4: 2 × Blau/senkrecht sowie

  • 50 Pfennig auf 5 Blatt DIN A4: 2 × Blau/senkrecht, KN: 05001 bis 05160 (bekannt 05003 ... 05138)

Aufgrund der verwendeten Schreibmaschinen und der ungleich beschriebenen DIN-A4-Seiten sind mannigfache Abarten auszumachen: einige mit überschriebenen Tippfehlern, ungleichen Absätzen, mangelhafter Nummerierung oder schlechtem Schnitt.


Abb. 8: Lagergeld „Zwei RM“ ohne Verlängerungsstempel, fehlerhaft, mit „r“ übertipptes „e“

in „Lagergeld“, auch bei „50 Pfennig“ KN 05123.

Abb. 9: Lagergeld „Eine RM“ mit Verlängerungsstempel, schlecht zentriert ausgeschnitten,

auch bei „Eine RM“ KN 00139 sowie bei „Zwei RM“ KN 01269.


Abb. 10: Lagergeld „Zwei RM“ mit Verlängerungsstempel und zweifacher Kontrollnummer =

oben „01007/8“ und darunter korrekt „01008“.

Abb. 11: Lagergeld „Eine RM“ ohne Verlängerungsstempel, fehlerhaft, KN 00108.


Aber: Vorsicht! Im Mai 2022 wurden bei eBay zwei Asperger Scheine für je 69,00 Euro eingestellt ... und glücklicherweise nicht verkauft. Das waren gefährliche Fälschungen!

Da stimmte nichts!

Das Papierformat und der Stempel sind falsch, die Kontrollnummer stimmt nicht und das Namenskürzel ebenso. Die Schreibmaschinentypen weichen ebenfalls von den Originalen ab. Auch der Datumstempel ist nicht original.

Man hat sich sogar eine neue Wertstufe mit der Bezeichnung „,RM –.25“ ausgedacht.

Dafür haben sich der oder die Fälscher eine zusätzliche Kennung einfallen lassen: zwei waagerechte violette Linien. Als Beweis für die Echtheit hat man ein Komma der Wertbezeichnung vorangestellt – abgeschaut von einem „RM –.50“-Schein (siehe Abb. 6). Eine dreiste und gefährliche Fälschung, die man Jahre später als solche nicht mehr erkennen dürfte ...


Abb. 12: Lagergeld „Zwei RM“ – Fälschung. / Abb. 13: Lagergeld „RM –.25“ – Fälschung.


Die Asperger Lagergeld-Scheine sind deshalb besonders, weil sie die einzigen sind, die in einem Internierungslager der Alliierten nach dem Krieg verwendet wurden. Es hat in allen vier Besatzungszonen um die 65 Internment Camps, Camps d‘internement bzw. Spezlagerija (Speziallager) gegeben. Es existierten aber auch Lager mit internierten Deutschen außerhalb der vier Besatzungszonen.




















* Schicksal eines Jugendlichen aus New York, der auf Ellis Island, in Texas und später auf Hohenasperg interniert wurde, und heute 89jährig wieder in den USA lebt:


Im Jahr 1928 Jahren wanderten Lambert Dietrich Jacobs (20) und Paula Knissel (22) in die USA aus. Sie kamen getrennt aus Deutschland, trafen sich und heirateten später in New York, wo ihre Söhne Walter am 1. Oktober 1931 und Arthur am 4. Februar 1933 geboren wurden.

Am 15. Juni 1943 standen FBI-Agenten vor ihrer Wohnungstür im Stadtteil Brooklyn und verhafteten den Vater, durchsuchten die Wohnung, verhörten ihn und entließen ihn wieder nach Hause. Die Beamten warfen dem Vater vor, Sympathisant der Nazis zu sein, dem unter Fritz Julius Kuhn und seinem Amerikadeutschen Volksbund in den USA über 6000 Nazi-Mitglieder folgten.**

Der als Techniker auf Long Island beschäftigte L. D. Jacobs wurde am 18. Februar 1944 erneut verhaftet; der Anhörungsausschuss fand jedoch keine Beweise für seine Nähe zu den amerikanischen Nazis.

Entsprechend dem „Alien Enemies Act“ von 1798 wurden nach Kriegseintritt der USA von 1941 bis 1948 etwa 11.500 beschuldigte Deutsche bzw. Deutschstämmige in amerikanische Internierungslager eingewiesen. Sie wurden als feindliche Ausländer eingestuft. Die andere Wahrheit ist aber auch, daß man die internierten Menschen als Faustpfand für einen möglichen Austausch mit amerikanischen Kriegsgefangene ansah.

Im November 1944 entschied der Direktor der Alien Enemy Control Unit Edward J. Ennis über den Kopf des Komitees hinweg und ließ die vierköpfige Familie Jacobs am 27. Februar 1945 auf Ellis Island internieren; die Familie wollte zusammen bleiben und so kamen sie am

26. April 1945 mit weiteren Internierten ins Internment Camp Crystal City nach Texas.

Dort lebten sie mit japanischen und italienischen Internierten.


Abb. 15: 1 Dollar o. J., Kantinengeld Crystal City Internment Camp, Texas . I. & . N. Service (= Immigration and Naturalization Service).


Der 2. Weltkrieg war zu Ende und so bestimmte der damalige US-Präsident Truman, da längst keine Notwendigkeit eines „Geiselaustauschs“ mehr bestand, „laßt uns sie nach Deutschland schicken, zum Teufel damit.“ Was die Jacobs und Tausende anderer deutsch-amerikanischer Familien nicht wußten: das US-Außenministerium hatte eine geheime Einheit namens „Special War Problems Division“ geschaffen, „feindliche“ Familien als Geiseln zu internieren und für gefangene Amerikaner auszutauschen.

Am 9. November 1945 wurde Lambert Jacobs nach Deutschland gebracht: repatriiert.

Im Dezember 1945 folgte ihm der Rest der Familie und einen Monat später internierte man die Familie getrennt auf Hohenasperg und im Lager 77. Die Haft war besonders für den 12jährigen Sohn Arthur schlimm und schwer auszuhalten. Das Regime der US-Bewacher war hart und demütigend. Sie beschimpften ihn regelmäßig als Nazi und drohten mit dem Strang, sollte er Regeln und Anordnungen in der Haftanstalt mißachten. Er erklärte immer wieder, daß er Amerikaner sei; er sprach nur ein paar Worte Deutsch, der Nahrungsmangel und die nasse Kälte in seiner ungeheizten Zelle ließen ihn fast aufgeben.

Aus einem Interview mit William McWhorter vom 12. April 2010 im Rahmen der Workshop-Reihe „Here and There: Recollections of Texas in World War II Oral History Training“:

McWhorter: „Wie haben Sie gemerkt, daß Sie dort nicht hingehören?“


Abb. 16: Eingangsbereich zum Internment Camp 76, um 1946.


Abb. 17: Ansicht mit Wachturm, Stacheldraht und Graben, um 1946.


Jacobs: „Ich weiß es nicht. Ich sagte ihnen immer wieder: ,Ich bin Amerikaner’, der Typ sagte ,Halt die Klappe! Wenn Du den Henkersbaum dort unten siehst, wenn Du nicht brav bist, werden wir Dich daran aufhängen. Wenn das nicht funktioniert, erschießen wir Dich.’

Das waren also die Grüße von meinen amerikanischen Mitbürgern. Das nehme ich ihnen nicht übel. Sie folgten nur Befehlen. Und wir aßen im Stehen, wir liefen mit den Händen auf dem Kopf. Es war ein miserabler Ort. Ich ... besuchte ihn nochmals im September 2004.

Der Direktor führte mich durch das Gefängnis.“

Schon im Februar/März 1946 wurde die Familie aus der Haft entlassen; die Amerikaner hatten herausgefunden, daß die Jacobs unschuldig und die Brüder zudem US-Bürger waren.

Im Delmenhorster Ortsteil Stickgras konnten sie bei den Großeltern unterkommen. Nun in der britischen Besatzungszone gestrandet, schlich er sich aus Hunger immer wieder in die

US-Enklave Bremen, um Arbeit und Lebensmittel zu finden. Er war völlig desillusioniert; das Verhältnis zu den fremden Großeltern war angespannt.

Eines Tages lief Arthur wieder auf der Straße ins etwa 13 Kilometer entfernte Bremen. Seinen Erinnerungen zufolge, wollte er sich einfach in den Schnee legen und sterben. Als ein Truck der US Army an ihm vorbeifuhr, hob er seinen Arm und zeigte mit dem ausgestreckten Daumen, daß er mitfahren wollte. Hitch-hiking war in dieser Art in Deutschland unbekannt.

Die Amis hielten an, staunten über den mit Brooklyner Akzent sprechenden Jungen ... sein Schicksal änderte sich von da ab.

Bremen galt bei den Amerikanern als „GI’s Paradise“. Sie versorgten den New Yorker Jungen und nahmen ihn mit in die verschiedensten Bremer Lokale, in GI Joe’s No. 1, ARC River Club

u. a., aber eines Tages verbot ihm ein Major, sich in solchen Clubs aufzuhalten, da er ihn für einen Deutschen hielt.


Abb. 18: Kantinengeld des Army Exchange Service, 1 Bier = . Mark = 5 Cents.

Abb. 19: Kantinengeld des Army Exchange Service, . Mark = 5 Cents = 1 Bier o. Cola.


Auf deutschen Ämtern sprach er stets in dem Bemühen vor, seine Familie wieder in die Staaten zurück zu bringen.

Unermüdlich versuchte Arthur Jacobs an Bord von Schiffen nach New York zu kommen. Vergebens. Doch Mary Simmons, die Ehefrau eines der Schiffskapitäne, hörte sich seine Geschichte an und nahm Verbindung zu einer Familie Dreyer in Topeka/Kansas auf, die die Jacobs-Brüder aus humanistischen Gründen gern aufnehmen wollten.

Arthur und Mildred Dreyer waren Farmersleute im Shawnee County und übernahmen eine Bürgschaft für die beiden Jacobs-Brüder, mußten zudem etwa 600 US-Dollar für die Schiffspassage nach den USA bezahlen. So kamen Arthur und Walter im November 1947 zurück nach New York und in den Mittleren Westen. Sie wuchsen nun gemeinsam mit den Dreyer-Töchtern Velda und Maxine auf und besuchten fortan die High School.

Seine Eltern blieben in Deutschland. 1953 hatte der Bruder Walter erreicht, daß sich Paula und Lambert Jacobs ihre US-Reisepässe in einem amerikanischen Konsulat in Bremen abholen konnten. Der Mitarbeiter sagte dem Vater bei der Aushändigung des Passes auf Deutsch: „Wenn Sie in die Vereinigten Staaten zurückkehren, werden Sie es dieses Mal anders machen?“ Der Vater war empört, schmiß seinen neuen Pass mit den Worten „Behalte deinen Pass“ auf den Tresen und ging fort; Arthurs Mutter brach in Tränen aus.

Auch aus einer gewissen Dankbarkeit an die US-Soldaten, die ihm in Bremen Abwechslung und einige Annehmlichkeiten bereiteten, trat Arthur Jacobs 1951 in die United States Air Force ein. Er diente in der USAF auf Guam, in Marokko und bis 1973 in Wiesbaden auf der Lindsay Air Station.


Abb. 20: Imbiss-Gutschein des ARC auf Guam (Agana heute Hagåtña).


Abb. 21: US-Milit.rgeld zu 5 Dollar, Serie 521/E (1954–1958), Verwendung auch auf der Sidi Slimane Air Base, Marokko.


Abb. 22: Major der US Air Force Art Jacobs 1972, seit 1962 Träger der Meritorious Service Medal.


Abb. 23/24: 25 Cents und 50 Cents, Kantinengeld der US-Luftwaffe in Hessen.



1960 wurde Art Jacobs für das Airman Education and Commissioning Program ausgewählt. Bis 1973 diente er in der Air Force und ging als Major in den Ruhestand. Nach seinem Militärdienst trat er ab 1977 der Fakultät der Arizona State University in Tempe bei, wo er bis zu seine Pensionierung arbeitete. Während seiner Zeit an der ASU reichte er Klage gegen die Regierung der Vereinigten Staaten ein (Jacobs gegen Barr). Er stritt für seine Rehabilitierung, gegen seine Internierung und für eine Entschädigung.

1988 verabschiedete der US-Kongress den „Civil Liberties Act“, der Entschädigungen in Höhe von 1,6 Milliarden Dollar an japanische Internierte vorsah. Aber die deutschen und italienischen Internierten blieben völlig außen vor. Im Gegensatz zu den rehabilitierten Japanern, die bis zu 20.000 Dollar Entschädigungen erhielten, verwehrte man auch Arthur Jacobs eine Abfindung.

Seine Klage auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung war ergebnislos. Auch ein US-Berufungsgericht wies eine erneute Klage im März 1992 ab, ebenso der Oberste Gerichtshof der USA im Oktober 1992 – kommentarlos.

Die Entschuldigung und Wiedergutmachung für ethnische Japaner und Aleuten führten zu Wut und Frustration unter den europäischstämmigen Internierten und ihren Familien, von denen keiner eine Entschuldigung oder Entschädigung bis heute erhalten hat.


Abb. 25: Art Jacobs 2004 vor dem Gefängniseingang auf Hohenasperg.


Die Sammlung von Arthur D. Jacobs enthält leider keine Lagergeld-Scheine, die in Asperg verwendet wurden. Nach seiner Aussage hat er die Ausgaben weder gesehen noch von ihnen gehört.



Abb. 26: Titel des seltenen Buches

von US Cpl. Edward Bierman „76, 3rd Army Internment Camp, Hohen-

Asperg“, 1945 in Stuttgart gedruckt.


** Ende 1939 kam Kuhn in den USA in Haft, am 1. Juni 1943 wurde ihm die 1934 erhaltene US-Staatsbürgerschaft aberkannt, am 21. Juni 1943 als „Enemy Alien“ erneut festgenommen und ins Internment Camp Crystal City gebracht. Nach Kriegsende internierten die US-Behörden F. Kuhn auf Ellis Island und deportierte ihn am 15. September 1945 nach Deutschland ... ins Camp 76 – später nach Dachau und Trier.



Michael H. Schöne


Verwendete Quellen:

  • Karau, Klaus: „Das Lagergeld nach Ende des 2. Weltkrieges“ Württemberg 1849 –1947, Band 13, o. J.

  • Jacobs, Arthur D.: „The Prison Called Hohenasperg: An American boy betrayed by his Government during World War II“, 1999

  • Jacobs, Arthur D. „Interview on Freedoms Phoenix“, 2016

  • Jacobs/Schöne: e-Mail-Verkehr Mai/Juni 2022

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