Die Sächsische Bank zu Dresden wurde durch königliches Dekret im Juli 1865 errichtet und erhielt das Recht zur unbeschränkten Notenausgabe für vorerst 25 Jahre. Die ersten Noten der Sächsischen Bank kamen im Januar 1874 in Umlauf. Der Notenumlauf wuchs ständig an, da ihre Noten im gesamten Land kursierten und der Geldbedarf durch die wirtschaftliche Entwicklung immer größer wurde. Trotz der Beschränkungen für Notenbanken in der Folge der Reichsgründung, gehörte sie im Jahre 1906 zu den noch verbliebenen vier Ländernotenbanken (Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg), deren Banknoten gleichwertig neben den Noten der Reichsbank im gesamten Reichsgebiet kursieren durften. Zum 1.1.1935 wurde ihr Notenrecht durch das Reichswirtschaftsministerium gekündigt. Zum 2.4.1936 wurden die noch in Umlauf befindlichen Banknoten ungültig.
Aus der Sammlung Hans-Ludwig Grabowski:
Deutsches Reich, Königreich Sachsen, Sächsische Bank zu Dresden:
Banknote zu 100 Mark vom 1. Januar 1874 (Archivstück)
Vorderseite: Links Frauenkopf mit Kranz als Allegorie der Bank, rechts Merkurkopf als Allegorie für den Handel.
Rückseite: Mitte Wertangabe in Ornamenten, je eine Wertzahl in den Ecken.
Ohne Fol.-Nr. und Handunterschrift.
Wasserzeichen: "Sächsische Bank z D 100"
Format: 172 mm x 103 mm
Druck: Giesecke & Devrient, Leipzig
Nummerierung: Lit. F, Serie XVII, Nr. 803000
Katalogreferenzen:
SAX-4b (Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871)
GER-S950 (SCWPM)
Hans-Ludwig Grabowski
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