Am 1. Januar 1968 trat an die Stelle der Deutschen Notenbank die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Dadurch wurde auch ein Austausch der umlaufenden Banknoten notwendig. Die Ausgabe der neuen Serie begann am 1. Juni 1973 mit dem Wert zu 50 Mark (Friedrich Engels). In den nächsten Jahren folgten die Scheine zu 10 (Clara Zetkin), 20 (Johann Wolfgang von Goethe) und 100 Mark (Karl Marx) und zuletzt am 18. September 1979 die Note zu 5 Mark (Thomas Müntzer). Die Noten wurden in zwei Ausgaben emittiert. Sie unterscheiden sich deutlich. Bei der ersten Ausgabe erfolgte der Aufdruck der Kontrollnummern im Typensatz, später im Computersatz.
Die für die 1970er Jahre geplante Erstausstattung sah als größten Posten mit 160 Millionen Noten den Wert zu 50 Mark vor. Der Hunderter hatte mit 60 Millionen Stück die kleinste Auflage. Als im April 1984 das Ministerium der Finanzen dem Bankpräsidenten der Staatsbank Kaminsky mitteilte, dass ab 1985 die VEB Deutsche Wertpapierdruckerei freie Kapazitäten hätte, ergriff Kaminsky sofort die einmalige Gelegenheit zum Druck von zwei zusätzlichen Nennwerten. Die neuen Scheine zu 200 und 500 Mark hatten den Charme, dass man damit nicht nur dem erheblich gewachsenen Geldumlauf, sondern auch den geänderten Stücklungs-Anforderungen gerecht würde. Um Kaufkraft abzuschöpfen, ließ die DDR-Führung in ausgewählten Geschäften hochpreisige „Delikat- und Exquisit-Waren“ verkaufen, zu deren Bezahlung auch Banknoten mit einem höheren Betrag als 100 Mark sinnvoll erschienen.
Da das höchste Nominal bereits Karl Marx abbildete, stand man nun vor der Frage, welche Porträts sollten die neuen Banknoten erhalten. Für den zukünftig höchsten Notenwert zu 500 Mark wählte man das Staatswappen und für die Rückseite das ursprünglich für den 100-Markschein vorgesehene Motiv des „Staatsratsgebäudes“. Die Vorderseite der Banknote zu 200 Mark erhielt die Abbildung einer jungen Familie vor einer Neubaukulisse und die Rückseite zeigte eine Kindergartenszene.[1]
Die junge Familie und die Kindergartenszene spiegeln den Stellenwert wider, den die Familienpolitik bei der DDR-Führung einnahm. Ende der 1960er Jahre war auch in der DDR durch die Antibabypille und den durch sie ausgelösten "Pilleknick" ein spürbarer Geburtenrückgang festzustellen. Mit umfangreichen staatlichen Fördermaßnahmen wollte die DDR-Führung dem entgegenwirken.[2]
Die sozialpolitischen Ansätze dafür sind eng verbunden mit dem VIII. Parteitag von 1971, als die „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ verkündet wurde. Gemäß den Grundsätzen des Familiengesetzbuchs, nach der die Familie „die kleinste Zelle der Gesellschaft“ ist und dem Artikel 18 der DDR-Verfassung, der die Familie unter den „besonderen Schutz des sozialistischen Staates“ stellte, wurde ab 1971 ein Ehe-Kredit eingeführt, also ein finanz- und sozialpolitisches Instrument, das bereits von der nationalsozialistischen Regierung mit den Ehestandsdarlehen angewandt wurde.
Sofern das gemeinsame Einkommen bei Eheschließung nicht 1.400 Mark überstieg und beide Partner nicht älter als 26 Jahre waren – dies traf auf 80 % der Eheschließungen in der DDR zu –, stand den frisch Vermählten auf Antrag ein Betrag von 5.000 Mark (ab 1987 waren es sogar 7.000 Mark einschließlich Nachzahlung von 2.000 Mark an davor bewilligte Ehe-Kredite) als zinsloser und zweckgebundener Kredit zur Verfügung. Die Kreditsumme wurde nicht bar ausgezahlt, sondern das junge Paar erhielt einen Kreditbrief der Sparkasse über die Kreditsumme. In den Verkaufsstellen konnten damit verschiedene Waren – in der Praxis meist Schrankwand, Küche, Fernseher und Haushaltsgeräte – gekauft werden. Der Verkäufer trug die Kaufsumme auf der Rückseite des Kreditbriefes ein und verrechnete sie mit dem jeweiligen Kreditinstitut. Bei einer Laufzeit von acht Jahren erfolgte die Rückzahlung dann in monatlichen Raten zu je 50 Mark. Bei Geburt eines oder mehrerer Kinder wurde die abzuzahlende Kreditsumme als Sondertilgung gemindert. Der Krediterlass betrug beim ersten Kind 1.000 Mark, beim zweiten Kind weitere 1.500 Mark und beim dritten Kind 2.500 Mark. Gleichzeitig sank die monatliche Tilgung, so dass die Kreditlaufzeit gleichblieb. War zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes durch die Sondertilgung der Kredit bereits überzahlt, so wurde der überzahlte Betrag wieder ausbezahlt. Die Kredittilgung durch Geburt eines Kindes wurde im Volksmund umgangssprachlich schon bald als „abkindern“ bezeichnet.
Die überaus großzügigen Konditionen des Kredits waren für junge Paare sicherlich auch ein Anreiz zu heiraten.[3] Angesichts der akuten Wohnungsnot erhielten verheiratete Paare, die bereits ein Kind erwarteten, auch oftmals früher den Zuschlag für eine Wohnung.
Zwischen 1972 und 1988 wurden 1.371.649 Ehekredite mit einem Gesamtvolumen von 9,3 Milliarden Mark vergeben, von denen etwa ein Viertel „abgekindert“ wurde.
Objekttyp: Banknote
Sammlung: Uwe Bronnert
Authentizität: Original
Land/Region/Ort: Deutschland, DDR
Emittent: Staatsbank der DDR, Berlin (Ost)
Nominal: 200 Mark der DDR
Datierung: 1985
Vorderseite: Junge Familie vor einer Neubaukulisse
Rückseite: Kindergartenszene
Material: Papier mit Wasserzeichen Friedenstaube im Schaurand
Format: 153 mm x 65 mm
Druck: VEB Wertpapierdruckerei der DDR, Leipzig
Entwurf: Siegfried Hermann
Druckplattenstich: Peter Noack (Vorderseite) und Gerhard Faulwasser (Rückseite)
Variante: Fehldruck: untere Wertzeile auf der Rückseite hellgrün statt dunkelolivgrün
Nummerierung: AC 0229227
Gültigkeit: Nicht ausgegeben!
Zitate:
DDR-26F (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871)
Ro/Gra 364 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871)
GDR-32 (Standard Catalog of World Paper Money)
B306 (Linzmayer: The Banknote Book: German Democratic Republic)
Hans-Ludwig Grabowski
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Anmerkungen
[1] Kontrollnummer im Computersatz. Serien: AA, AB, AC, AD, AE, sowie Austauschnoten: AZ.
[2] Mit sozialen Maßnahmen wie Babyjahr, Ehe-Kredit oder Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz sollte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert und die Geburtenrate erhöht werden, was im praktischen Leben auch erfolgreich funktionierte.
[3] Das durchschnittliche Heiratsalter der Männer lag in den 1970er Jahren bei unter 24 Jahren. Frauen waren bei der Heirat im Schnitt sogar nur etwa 21 Jahre alt. Bei der Geburt ihres ersten Kindes waren DDR-Bürgerinnen laut Statistik nicht älter als 22 Jahre.
Literaturempfehlung:
Hans-Ludwig Grabowski:
Die deutschen Banknoten ab 1871
Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine
23. Auflage 2023/2024
ISBN: 978-3-86646-224-3
864 Seiten, durchgehend farbig
Preis: 39,90 Euro
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