Objekttyp: Staatspapiergeld
Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski
Historischer Kontext:
Bis 1870 gab das Großherzoglich Mecklenburgische Finanz-Ministerium in Schwerin Renterei-Kassenscheine aus, welche jedoch kein Staatspapiergeld im eigentlichen Sinne darstellten.
Bereits 1850 war die Rostocker Bank konzessionierte Notenbank geworden. Die von der Privatbank ausgegebenen Banknoten kursierten in allen Teilen Mecklenburgs, aber auch Vorpommerns. Den starken Beschränkungen des Gesetzes von 1875 wollte sich die Bank nicht beugen. Nachdem jedoch die Annahme ihrer Noten sogar von der Regierung Mecklenburg-Schwerins an allen öffentlichen Kassen verweigert wurde, war ihr Notenrecht praktisch wertlos.
Am Ende des Ersten Weltkriegs gab die Großherzogliche Kommission zur Verwaltung des Domanial-Kapital-Fonds in Schwerin eigenes staatliches Großnotgeld in Beträgen zu 5, 20 und 50 Mark aus. Die Entwertung erfolgte handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift sowie mit Rund- und Zeilenstempel der Hauptstaatskasse auf der Rückseite. Es gibt auch handschriftliche Entwertungen ohne Stempel.
Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Emittent: Großherzogliche Kommission zur Verwaltung des Domanial-Kapital-
Fonds in Schwerin
Nominal: 50 Mark
Datierung: 16. Oktober 1918
Entwertung: 28. Oktober 1921, handschriftlich und mit Stempeln
Vorderseite: Schwarz und Braun auf Grau, Mitte Wappen im Unterdruck
Rückseite: Unbedruckt, handschriftliche Entwertung: "Ungültig. / Schwerin, den 28. October 1921 / Unterschrift", Zeilen- und Rundstempel
Format: 145 mm x 100 mm
Material: Papier
Wasserzeichen: Kreuzmäander
Nummerierung: 171633
Authentizität: Original
Zitate:
MSW-4E (Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Länder 1871 – 1948)
353.03E (Geiger: Das deutsche Großnotgeld 1918 – 1921)
Hans-Ludwig Grabowski
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