Auf dem Höhepunkt der Inflation wurde die Deutsche Rentenbank durch Rentenbankverordnung vom 15. Oktober 1923 als juristische Person des Privatrechts gegründet. Mit ihr entstand eine zweite Notenbank neben der Reichsbank. Die Deutsche Rentenbank erhielt das Recht Rentenbankscheine auszugeben, die auf Rentenmark lauteten. Allerdings waren die Rentenbankscheine kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein gesetzlich zugelassenes Geld, das nur von den öffentlichen Kassen angenommen werden musste. Die Rentenmark war als reine Binnenwährung konzipiert. Ihr Wert war durch Hypotheken auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie der industriellen, gewerblichen und Handelsbetriebe gesichert.
Über Stücklung und Aussehen der neuen Währung wurde in den folgenden Wochen wild spekuliert und man rechnete mit ihrer Ausgabe in der ersten oder zweiten Novemberwoche. Dass es dann bis zum 15. November dauerte, war dem Streik der Buchdrucker geschuldet. Am 15. November 1923 gelangten die ersten Rentenmark-Zahlungsmittel in Umlauf, und zwar nach und nach die Scheine zu 1, 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Rentenmark.
Es ist kaum vorstellbar, dass die notwendigen Arbeiten in nur 31 Tagen bewältigt wurden. Neben den administrativen Arbeiten, wie die Ausarbeitung der „Satzung der Deutschen Rentenbank“, der gesetzlichen Regelung der Hypotheken, der Besetzung des Verwaltungsrates der Rentenbank mit Vertretern der Wirtschaft, mussten auch noch die Scheine hergestellt werden, d. h. diese mussten entworfen und gedruckt werden.
Dazu waren Druckplatten zu fertigen, Papier und Farben zu beschaffen, schließlich mussten die Scheine zu den Ausgabestellen transportiert und in Verkehr gesetzt werden.
Wie im Gesetz festgelegt, stellte die Reichsbank am 16. November 1923 die Diskontierung von Reichsschatzanweisungen ein. Damit war die wichtigste Voraussetzung für die Stabilisierung der Mark verwirklicht. Die Umtauschrelation zwischen Rentenmark und Papiermark betrug anfangs 1:600 Milliarden, entsprechend dem vom 15. Bis 19. November 1923 geltendem Kurs von 2,52 Billionen Mark für einen US-Dollar. Am 20. November wurde die Stabilisierung der deutschen Währung bei einem Dollarkurs von 4,2 Billionen Mark erreicht. Ab nun entsprach eine Rentenmark einer Billion Mark.
Obwohl die neue Währung auch nur aus einem Stück Papier mit einem Zahlungsversprechen bestand, muss die psychologische Wirkung enorm gewesen sein. Trotz der schlechten Erfahrungen, die die Bevölkerung in der Zeit der Inflation gemacht hatte, wurde schon bald wieder gespart.
Die Rentenbankscheine wurden beidseitig im Buchdruck auf Papier mit dem Wasserzeichen „Kreuzringelmuster“ hergestellt. Bei den Nominalen zu 500 und 1000 Rentenmark wurde darüber hinaus ein senkrecht geripptes Papier verwendet. Die Scheine sind weitgehend gleich gestaltet und weisen fünfzehn Unterschriften auf. Da der Vorstand der Rentenbank zu spät ernannt wurde – der Druck der Scheine war bereits angelaufen – fehlen die Unterschiften von Kißler und Lipp auf ihnen. Am Druck der Rentenbankscheine waren neben der Reichsdruckerei die Druckereien Giesecke & Devrient, Leipzig, sowie in Berlin W. Büxenstein und Dr. Selle & Co. Beteiligt.
Bedingt durch das Druckverfahren kommen zahlreiche Druckfälschungen der Rentenbankscheine vor. Vom 5-Rentenmark-Schein, der bis zum 31. Januar 1927 im Umlauf war und ab 15. April 1927 nicht mehr umgewechselt wurde, liegt der folgende handgezeichnete Schein vor.
Objekttyp: Rentenbankschein (Fälschung)
Sammlung: Sammlung Bronnert
Authentizität: Original
Land/Region/Ort: Deutsches Reich ("Weimarer Republik")
Emittent: Deutsche Rentenbank
Nominal: 5 Rentenmark
Datierung: 1. November 1923
Vorderseite: Text in einem Schmuckrahmen
Rückseite: Wertangabe in Ziffern und Buchstaben auf Untergrund mit Guilloche
Unterschriften: Lentze (Präsident des Verwaltungsrates), Brandes, Bücher, Crone-Münzebrock, Dietrich, Gennes, H. Grünfeld, Heim, Hilger, Keinath, Millington-Herrmann, Roesicke, Siemens, Sorge, Urbig
Material: einfaches glattes Papier ohne Wasserzeichen
Format: 125 mm x 68 mm
Druck: handgezeichnete Fälschung
Nummerierung: G • 01467191
Gültigkeit: 15. November 1923 bis 31. Januar 1927
Zitate:
DEU-201 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871)
Ro/Gra 156 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871)
GER-163 (Standard Catalog of World Paper Money)
Uwe Bronnert
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Literaturempfehlung:
Hans-Ludwig Grabowski:
Die deutschen Banknoten ab 1871
Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine
23. Auflage 2023/2024
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