Objekttyp: Schatzanweisung (wertbeständiges Notgeld)
Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski
Historischer Kontext:
Mit der Ausgabe wertbeständigen Notgelds sollte 1923 die rasant fortschreitende Hyperinflation in Deutschland gebremst werden. Ab 23. Oktober 1923 hatte die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld gestattet, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese gedeckt war. Doch bereits ab Mitte 1923 wurde erstes wertbeständiges Notgeld ausgegeben. Der Volksstaat Hessen, der nach dem Ende der Monarchie aus dem ehemaligen Großherzogtum Hessen entstanden war und aus zwei größeren, räumlich voneinander getrennten Gebietsteilen (inkl. Rheinhessen) sowie mehreren kleineren Exklaven bestand (gesamt 7.692 qkm mit 1,347 Millionen Einwohnern, 1919), gab mit Datum vom 20. Oktober 1923, das sich auf die Bekanntmachung des hessischen Gesamtministeriums bezieht, Schatzanweisungen aus, die durch eine Bürgschaft der Hessischen Landesbank gegen Verpfändung von staatlichem Waldbesitz gedeckt waren, was sie zu Besonderheiten unter den Notausgaben der deutschen Länder macht.
Als Reihe A wurden Schatzanweisungen zu 4,20 Mark Gold = 1 Dollar im Wert von 250.000 Dollars, also 250.000 Stück im Gesamtwert von 1,05 Millionen Goldmark, ausgegeben, die durch staatlichen Waldbesitz der Oberförsterei Eudorf in Oberhessen gedeckt waren. Dieser Waldbestand umfasste rund 760 ha und stellte einen Gegenwert in Höhe von 2,1 Millionen Goldmark dar. Die Schatzanweisungen, die wie Geld umliefen, sollten zum 18. Oktober 1926 zu 120% des Nennwerts eingelöst werden.
Die Ausgabe war so erfolgreich, dass als Reihe B mit gleichem Datum neue Schatzanweisungen in Nennwerten zu 1,05, 2,10, 4,20 und 21 Mark Gold im Gesamtwert von ebenfalls 250.000 Dollars ausgegeben wurden, die durch staatlichen Waldbesitz der Oberförsterei Bad Salzhausen in Oberhessen gedeckt waren. Dieser Waldbestand der Gemarkung Harbwald umfasste rund 650 ha und hatte einen Goldwert in Höhe von 2,08 Millionen Mark. Die Schatzanweisungen der Reihe B sollten ebenfalls zum 18. Oktober 1926 zu 120% ihres Nennwerts eingelöst werden.
Heute kommen fast nur durch Lochung entwertete Stücke vor.
Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Darmstadt
Emittent: Hessische Staatsschuldenverwaltung
Nominal: 4,20 Mark Gold = 1 Dollar
Datierung: 20. Oktober 1923
Vorderseite: Schwarz auf Grün, Mitte oben hessisches Landeswappen mit Laubkrone, Text im Zierrahmen auf Unterdruckmuster, links unten Prägestempel.
Ohne Nummerierung und handschriftliche Unterschrift für die
Ausfertigung.
Rückseite: Text
Material: Papier
Wasserzeichen: H-H-B-Muster
Druck: H. Hohmann, Darmstadt
Format: 146 mm x 88 mm
Nummerierung: ohne (Reststück, nicht ausgegeben)
Auflage: 250.000
Im Umlauf: 20. Oktober 1923 bis 18. Oktober 1926
Authentizität: Original-Schatzanweisung (entwertetes Blanko-Reststück)
Zitat: HES-14bE (Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Länder)
Hans-Ludwig Grabowski
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