Alle Zinskupons bayerischer Staatsanleihen mit Fälligkeit zischen dem 20.11.1918 und dem 1.4.1919 wurden zum 20.11.1918 gesetzliche Zahlungsmittel. Nur diese Kupons, und nicht solche mit späterem Fälligkeitsdatum, sind als Zahlungsmittel anzusehen.
Die nur sehr vereinzelt in Sammlungen vorkommenden Stücke wurden durch die Bayerische Staatsschuldenverwaltung in sehr geringen Mengen (zwischen 1 bis 10 Stück) an Museen und Sammler abgegeben und sind alle durch Lochungen entwertet.
Vom vorgestellten Zinskupon der Königlich Bayerischen Eisenbahnschuld zu 3 ½ vom Hundert über 87,50 Mark, zahlbar zum 1. Januar 1919, wurden nur 10 Stück abgegeben. Der Rest wurde vernichtet.
Aus der Sammlung Hans-Ludwig Grabowski:
Deutsches Reich, Königreich Bayern,
Königliche Staatsschuldenverwaltung, Kgl. Bayerische Eisenbahnschuld zu 3 ½ vom Hundert, Zinskupon über 87,50 Mark, zahlbar am 1.1.1919
Vorderseite: Mitt im Unterdruck bekröntes Wappen mit zwei Löwen als Schildhalter. Links und rechts je ein Kopfmedaillon der Bavaria mit Eichenlaubkranz.
Mitte unten im weißen Feld Trockenstempel der Direktion der Königlich Bayerischen Staatsschuldenverwaltung.
Rückseite: Druck einseitig, verschiedene Einlösungsstempel
Wasserzeichen: Eichenlaubkranz
Format: ca. 120 x 36 mm
Gültig bis: 31.12.1923
Katalogreferenzen:
BAY-47 (Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Länder 1871–1948)
Hans-Ludwig Grabowski
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