Am 1. September 1939 marschierte die deutsche Wehrmacht in Polen ein. Weil Frankreich und Großbritannien am 31. März 1939 den Bestand Polens garantiert hatten, erklärten sie am 3. September dem Deutschen Reich den Krieg.
Die Alliierten griffen Deutschland jedoch nicht an, sodass deutsche und sowjetische Truppen Polen ungehindert bis Oktober 1939 einnehmen konnten. Danach begann eine monatelange Periode, die als „Sitzkrieg“ bezeichnet wurde, da sich beide Seiten nur beobachteten aber keine Angriffe unternahmen. Diese Zeit nutzte die Wehrmacht, um den Westfeldzug vorzubereiten.
Am 10. Mai 1940 löste Hitler den mehrmals verschobenen „Fall Gelb“ aus. Deutsche Truppen marschierten in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ein, um die französische Maginot-Linie zu umgehen. Der Hauptstoß erfolgte durch die belgischen Ardennen, was die Alliierten völlig überraschte. Zudem erwies sich die deutsche „Blitzkrieg“-Strategie mit ihrem kombinierten Panzer- und Luftwaffeneinsatz der alliierten Verteidigungsstrategie als überlegen. Den deutschen Truppen gelang es bis Ende Mai bis zum Ärmelkanal vorzudringen und die britischen Truppen bei Dünkirchen einzuschließen und zur Evakuierung zu zwingen. Am 14. Juni marschierten Wehrmachtstruppen in Paris ein.
Kurz darauf bat die französische Regierung um Waffenstillstand, der am 22. Juni im Compiègne geschlossen wurde.
Die Bedingungen des Waffenstillstands kamen einer Kapitulation Frankreichs gleich. Nordfrankreich und die Küstengebiete zum Atlantik, insgesamt 60 Prozent des Landes, wurde von der deutschen Wehrmacht besetzt. Die Départements Nord und Pas-de-Calais (beide teilw. flämisch-sprachig) unterstellte man der Militärverwaltung in Belgien.
Im unbesetzten Teil bildete sich das eng an Deutschland angelehnte Vichy-Regime, dessen Souveränität stark eingeschränkt war.
Da die Banque de France ihre Notenbestände aus Paris weggebracht und ihren Sitz in das unbesetzte Gebiet verlegt hatte, errichtete die Wehrmacht Reichskreditkassen und erklärte am 27. Juli 1940 deren Reichskreditkassenscheine und -münzen sowie die innerdeutschen Reichsmünzen zu 1, 2, 5 und 10 Reichspfennig zu gesetzlichen Zahlungsmitteln.[1]
Der Militärumrechnungskurs wurde beim Einmarsch mit 0,05 Reichsmark für den Franc festgelegt. Da die Gefahr bestand, dass Frankreich in zwei Währungsgebiete zerfallen könnte, entschloss sich die Leitung der Notenbank nach Paris zurückzukehren und die Geldversorgung des deutschen Militärs zu übernehmen.
Obwohl das französische Grenzland im Waffenstillstandsvertrag nicht erwähnt wurde, war Hitler zur umgehenden Annexion entschlossen. Die hauptsächlich deutsch besiedelten Gebiete des vormaligen Reichslands Elsaß-Lothringen, die nach dem Ersten Weltkrieg an Frankreich abgetreten werden mussten, wurden sofort durch eine Polizeigrenze vom übrigen besetzten Gebiet abgeschlossen. Am 3. September 1940 protestierte General Huntziger namens der Vichy-Regierung gegen die De-facto-Annexion.
Die Départements Bas Rhin (Bezirk Niederrhein) und Haut Rhin (Bezirk Oberrhein) wurden am 2. August 1940 als „CdZ-Gebiet“ dem Reich angegliedert. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Gauleiter und Reichsstatthalter von Baden, Robert Wagner, ernannt.
Für das Elsaß und Lothringen galten währungsmäßig zunächst die Vorschriften der Militärverwaltung in Frankreich. Schon im August 1940 hatten im Elsaß auch innerdeutsche Reichsmarkzahlungsmittel gesetzliche Zahlungskraft. Wagner ordnete am 5. März 1941 die Außerkurssetzung der französischen Zahlungsmittel und Reichskreditkassenscheine und deren Umtausch bis 1. Mai 1941 an.





Vor einigen Jahren wurden regionale Ausgaben der Bedarfsdeckungsscheine bei Ehestandsdarlehen für das Elsass bekannt. Sie weichen nur geringfügig von den Reichsausgaben ab. So wurden sie nicht vom Reichsminister der Finanzen ausgegeben, sondern vom „Chef der Zivilverwaltung im Elsaß – Finanz- und Wirtschaftsabteilung –“.
Als Ausgabeort und -datum wird „Straßburg“ und der „21. April 1941“ genannt.
Der Trockenstempel gibt „Finanz- und Wirtschaftsabteilung“ an. Die Scheine tragen die Unterschrift „Köhler“. Walter Friedrich Julius Köhler (* 30. September 1897 in Weinheim; † 9. Januar 1989 ebenda) war vom 6. Mai 1933 bis zum Ende des NS-Regimes Badischer Ministerpräsident, Vorsitzender des Badischen Staatsministeriums, Minister für Finanzen und Wirtschaft und Präsident des Badischen Staatsrates.[2] Die Vorderseite ist zusätzlich mit einem roten, diagonalen Aufdruck „ELSASS“ gekennzeichnet. Die Rückseite der Scheine ist identisch mit den Reichsausgaben. Sie wurden ebenfalls in der Reichsdruckerei Berlin auf Papier mit dem Wasserzeichen „Kreuze“ gedruckt.
Der Grund für ihre Ausgabe kann nur vermutet werden. Da die deutschen Elsässer nicht Reichsbürger waren, hatten sie keine Möglichkeit in den Genuss von Ehestandsdarlehen zu kommen. Gauleiter Wagner, ein fanatischer Verfechter der Germanisierungspolitik ließ mit Unterstützung oder zumindest mit Duldung der Reichsregierung eigene Bedarfsdeckungsscheine drucken. Erst im August 1942 wurden auf Initiative Wagners die „Verordnung über die Staatsangehörigkeit im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg
vom 23. August 1942“ (RGBl. I 1942, S. 533 f) erlassen. Danach wurden die deutschen Elsässer deutsche Staatsbürger. Obwohl sie nach den Bedingungen des Waffenstillstands von Compiègne nach wie vor französische Staatsbürger waren, wurden die Männer zur Wehrmacht und SS eingezogen.
Von weiteren regionalen Ausgaben ist bisher nichts bekannt.
Uwe Bronnert
Anmerkungen
[1] Nachdem die Banque de France die Zahlungsmittelversorgung der Deutschen Wehrmacht übernommen hatte, hörte 1941 der Umlauf an Reichskreditkassenscheine weitgehend auf und zog auf den 30. April 1941 die Reichskreditkassenmünzen und auf den 1. März 1942 die Kupfermünzen zu 1 und 2 Reichspfennig zurück. Die anderen deutschen Kleinmünzen verloren ihre Zahlkraft zum 15. März 1943. Die Reichskreditkassenscheine wurden schließlich zum 15. Dezember 1943 aufgerufen.
[2] Gauleiter Wagner war in seiner Funktion als Reichsstatthalter dem Ministerpräsidenten übergeordnet.
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