„Die Ausgabe einer ungedeckten Banknote ist anerkanntermaßen eine Münzfälschung...“[1] Starke Worte, die der Abgeordnete Otto von Löe von der Zentrumspartei in der ersten Beratung im Reichstag zum Münzgesetz am 29. März 1873 fand. Nur Münzgeld ist echtes Geld. Papiergeld, das sich seit der napoleonischen Zeit langsam in Deutschland verbreitet hatte, wurde von vielen als Übel wahrgenommen. Papiergeld war schnell gedruckt und hatte keinen bedeutenden Eigenwert. Inflation und Geldentwertung ließen wenig Vertrauen in diese Form von Geld entstehen. Zwar veränderte sich die Situation nach 1848 und Papiergeld verbreitete sich stärker in Deutschland, doch wurden einige Gebiete regelrecht überschwemmt. Von vielen Politikern und Fachleuten wurde eingesehen, dass das Papiergeld reguliert werden musste, wenn nicht sogar ganz aufgegeben.
Obwohl die Geldpolitik der Preußischen Bank im Vergleich zu vielen anderen Banken als solide angesehen werden kann, griff Otto von Löe in seiner Rede die Preußischen Bank auch als Stellvertreter Preußens an, wie es von einem Politiker der Zentrumspartei erwartet wurde:
„Wir sehen nun in der Preußischen Bank einen Großfalschmünzer, ausgestattet mit einer unbeschränkten Kreditbegnadigungsbefugnis als allgütigste, allmächtigste Vorsehung über den kreditsuchenden Sterblichen walten. Der unversiegbare Gnadenstrom seiner Kreditbewilligung findet seine Quelle in jenem unerschöpflichen Papierballen, den die eine Hand vermöge der unbeschränkten Banknotenpresse ebenso rasch füllt, als ihn die andere behufs Kreditbewilligung leert. Diesen Großfalschmünzer in der Preußischen Bank, diesem Vater der Notleidenden, den huldigt in ewiger Anbetung eine täglich wiederkehrende Pilgerschar aus dem Stande der Großkapitalisten, der Großwucherer, der Großindustriellen und Großfabrikanten, während von diesem einträglichen Kultus das ganze kleine Gewerbe, der ganze große und kleine Grundbesitz und der ganze Arbeiterstand herzlos ausgeschlossen ist. Wenn dieses Bild der Wirklichkeit entspricht, dann werden Sie mir zugeben, daß die preußische Bankbehörde, mithin die preußische Regierung ein lebhaftes Interesse hat an der Aufrechthaltung dieser Münzfälschungsanstalt, da ihr diese Banknotenpresse die Mittel zu dem Kultus gewährt.“
Mit versöhnlicheren Worten brachte er seine Bedenken auf den Punkt. Die finanzstarken Unternehmen und Persönlichkeiten wurden nach seiner Sicht zu stark gefördert, während Mittel- und Arbeiterschicht, sowie die Grundbesitzer leer ausgingen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden zugunsten des Kapitals verschoben, Gleichheit und Gerechtigkeit vernachlässigt:
„Ich gönne nun der preußischen Bankbehörde diesen Kultus, da ich für Kultusfreiheit bin; die Mittel jedoch, welche sich die preußische Regierung verschafft vermöge der Banknotenpresse, üben nicht nur an sich, wie bereits einer der Herren Vorredner richtig hervorgehoben hat, eine gewaltige und unberechenbare Störung auf dem Gebiete der wirtschaftlichen und münzlichen Verhältnisse aus, sondern die Art der Verwendung dieser Mittel ist ein Hohn auf die Grundsätze der Gleichheit und Gerechtigkeit. …“
Wir haben hier einen deutlichen Appell Otto von Löes, das Papiergeld mit dem Münzgesetz neu zu ordnen. Das Münzgesetz sollte die zweite Stufe der Münz- und damit Währungsreform, die mit Gesetz betreffend der Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 begonnen wurde, in die Wege leiten und die Reform abschließen.
Im ersten Entwurf dieses Gesetzes wurden jedoch Banknoten und Papiergeld gar nicht erst erwähnt, obwohl der Abgeordnete Ludwig Bamberger noch ein Jahr zuvor die Bundesregierung darauf verwies, dass Münz- und Bankgesetz, wenn auch mit großen Schwierigkeiten, zusammengehören. Dies sei vom Präsidenten des Bundeskanzleramtes damals anerkannt worden.[2]
So fordert er, dass das Münzgesetz auch die Ausgabe von Banknoten und Papiergeld regelt:
„Dem Drängen nach Vorlage eines Banknoten-Gesetzes sind die Vertreter der Reichsregierung mit dem Einwände begegnet, daß der Zusammenhang zwischen der Münzreform, zwischen dem Münzgesetze und einem Banknotengesetze so innig sei, daß die Einbringung beider gleichzeitig erfolgen müsse. Leider hat uns die Reichsregierung nicht durch diese verheißene legislatorische Zwillingsgeburt erfreut. Ich ziehe daraus den Schluß, daß die Überzeugung von der Notwendigkeit dieser gleichzeitigen Einbringung bei der Reichsregierung schwächer geworden ist. Bei mir ist die Überzeugung von dieser Notwendigkeit im Gegenteil sehr viel stärker geworden, namentlich angesichts der preußischen Banknotenfabrik und deren Tätigkeit.“
Das Münzgesetz wurde als zweite Stufe der Einführung der Goldwährung mit der Mark als Währungseinheit vorgelegt, um so die Münzreform abzuschließen.
So hatte der Entwurf den Zweck, „im Anschluß an das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichsgesetzbl. S. 404) die Ausprägung der nicht in Golde herzustellenden Münzen des Marksystems anzuordnen und die gesamte künftige Münzverfassung Deutschlands auf der Grundlage der Reichsgoldwährung und Markrechnung definitiv zu regeln, auch den Übergang so zu ordnen, daß das neuere Münzsystem sobald als irgend möglich ins Leben treten kann“.[3]
Karl Helfferich sah in seiner Habilitationsarbeit von 1898, „Die Reform des deutschen Geldwesens“, den Grund dafür, dass Teile der Geldreform wie die Regelung des Papiergelds fehlten, weil die Reform des gesamten deutschen Geldwesens ein so großer Komplex von gesetzgeberischen Aufgaben sei, dass an ihre gleichzeitige Lösung unmöglich zu denken war. So stark der innere Zusammenhang zwischen den wichtigsten Teilen dieser Aufgabe, der eigentlichen Münzreform, der Ordnung des Staatspapiergeldes und der Regelung der Notenfrage auch war, jeder dieser Teile sei eine große Aufgabe für sich und müsse für sich durch einen eigenen Akt der Gesetzgebung erledigt werden. Namentlich die Münzreform und die Notenbankfrage stellten an die Reichsregierung und den Reichstag die größte Anforderung an Zeit und Arbeitsleistung.[4]
Es galt, einerseits die Gegner des Papiergeldes zu überzeugen, das Papiergeld wirtschaftlich notwendig war, anderseits die verschiedenen Ansichten, die es zu den Problemen und möglichen Lösungen gab, zusammenzufassen und in einem Gesetz einen akzeptablen Kompromiss zu finden. Der einfachere Teil betraf die kleinen Notenabschnitte. Hier waren sich die meisten, die das Papiergeld als Zahlungsmittel akzeptierten, aber eine Reform des Notenumlaufs unabdingbar sahen, einig.
Ein großer Teil der Missstände des Papierumlaufs habe seine Ursache in den Mängeln der metallischen Zirkulation. Das Übermaß der kleinen Zettel wurde darauf zurückgeführt, dass zu wenig Gold zirkulierte. Man stimmte darin überein, dass die kleinen Noten, und zwar nicht nur die auch unter der Silberwährung entbehrlichen Eintalerscheine, zu beseitigen seien.
Da aber, solange kein genügender Goldumlauf vorhanden war, das Bedürfnis des Verkehrs nach bequemen Zahlungsmitteln für Beträge von etwa fünf Talern aufwärts Papierscheine erforderte, konnten diese Zettel erst nach der Herstellung einer Goldzirkulation beseitigt werden.[5]
Weitaus wichtiger als die Erwägungen zu den kleinen Noten sei jedoch der Umstand, dass innerhalb des Bundesrates über die Errichtung einer Reichsbank die Meinungen soweit auseinander gingen, dass eine rasche Einigung nicht erwartet werden konnte. Bambergers Vorschlag, dass das Münzgesetz auch die Ausgabe von Papiergeld und Banknoten regeln sollte, hätte die Münzreform ins Ungewisse verschoben.
Dieser Grund veranlasste Delbrück, bereits vor der Reichsgründung beim Bundesrat darauf zu dringen, vor allen Dingen die Erledigung der Münzfrage vorzunehmen und die Reform des Papiergeldes und der Notenbanken vorläufig zurückzustellen.[6]
Entsprechend fehlte im ersten Entwurf zum Münzgesetz von 1873 die Reform des Papiergeldes. Begründet wurde es damit, dass erst genügend Goldmünzen im Umlauf sein müssen, bevor die Papiergeldreform angegriffen werden könne.[7] So konnte gut argumentiert werden, solange nur ein kleiner Teil an Goldmünzen geprägt war.
Im April 1873 waren es rund 600 Millionen Mark, die als Goldmünzen zu 10 und 20 Mark als Kronen- und Doppelkronenstücke bereit standen. Diese Menge wurde als ausreichend angesehen, um den zweiten gesetzgeberischen Schritt zu wagen, die neue gemeinsame Münzverfassung endgültig zu ordnen. Die Silberkurantmünzen wie die Taler- oder Guldenstücke der Landeswährungen sollten durch Scheidemünzen in der neuen Markwährung ersetzt werden. Die neuen, einheitlichen Scheidemünzen waren zu definieren. In einer festzulegenden Übergangszeit waren alte und neue Münzen gemeinsam im Verkehr. Hierfür waren die alten Münzen nach der neuen Währung zu bewerten und dieser Kurs festzuschreiben, damit es keinen Streit bei Zahlungen mit alten Münzen im neuen System gäbe. In der ersten Lesung wurde bemängelt, dass das Papiergeld im Entwurf nicht geregelt werde und das Gesetz so abzulehnen sei.[8] Da sich das Gremium dagegen entschied, das Münzgesetz und notwendige Änderungen in einem Ausschuss zu beraten, musste es in die zweite Lesung gehen. Um den Abgeordneten genügend Zeit zu geben, sich auf die Debatte vorzubereiten, wurde die zweite Lesung erst einen Monat später abgehalten. Vom 24. bis zum 26. April 1873 stand die dann auf der Tagesordnung.
In der zweiten Lesung kam der Abgeordnete August Braun der Nationalliberalen direkt auf den Punkt: Der Entwurf des Münzgesetzes erwähne weder Banknoten noch Staatspapiergeld. Dabei lagen Beschlüsse des Reichstages für den Bundesrat vor, die Papiergeldfrage zu regeln. Hierbei bezog er sich auf das Banknotensperrgesetz für den Norddeutschen Bund vom 16. Juni 1870 und eine Resolution vom 13. November 1871 zum Münzgesetz vom 4. Dezember 1871. In der Resolution ging es darum, die einheitliche Reichswährung einzuführen. Der Abgeordnete forderte, dass der Reichstag den Herrn Reichskanzler ersuche , dem Reichstag bald tunlichst eine Gesetzesvorlage zu machen, welche die Ausgabe, beziehungsweise Einziehung von Staatskassenscheinen regelt.[9]
Nach der zweiten Lesung des Gesetzes wurde eine neue Fassung vorgelegt, die mit dem Artikel 18 die Reform des Papiergeldes anging.
„Artikel 18 (erste Fassung): Bis zu einem vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrates und zwar spätestens auf den 1. Januar 1875 festzustellenden Termine sind sämtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken einzuziehen. Von diesem Termine an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden. Dieselben Bestimmungen gelten für das Staatspapiergeld und für die bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine.“[10]
Am 8. Mai 1873 fand die dritte Lesung statt. Noch war nicht entschieden, ob man nicht auch ohne Papiergeld auskommt. Der preußische Finanzminister Otto Camphausen bezog Stellung zu Gunsten des Papiergeldes:
„Meine Herren! Wir können Gesetze machen, wie wir wollen; die Sitten und Gewohnheiten ändern wir nicht mit einem Schlage. Deutschland hat sich an ein kleines Papiergeld mehr gewöhnt als billig; ich bin sehr dafür, daß es von dieser Gewohnheit mehr und mehr zurückgebracht werde, aber, meine Herren, es hat sich daran gewöhnt und es würde, glaube ich, keine richtige Politik sein, ihm das Opfer zuzumuten, dieser Gewährung vollständig zu entsagen, auf die Erleichterungen des Verkehrs, die durch den Gebrauch von kleinem Papiergeld zu erlangen sind, vollständig zu verzichten und dabei diese Verzichtleistung noch mit einem in der letzten Instanz doch die Steuerpflichtigen treffenden Opfer von 2 Millionen zu erkaufen. Ich bin daher auf das Lebhafteste davon durchdrungen, daß wir das Papiergeld nicht vollständig aufgeben sollten.“[11]
Ob er mit diesem Plädoyer die Weichen für das Staatspapiergeld gestellt hat, ist nicht bekannt. Anfang Mai 1873 wurde der erste Gesetzentwurf betreffend der Ausgabe von Reichskassenscheinen erstellt[12] und in der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 1873 zur Beratung vorgelegt.[13]
Dem Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, wurde am 31. Mai 1873 Bericht erstattet, worauf Entwürfe zu einem Reichskassenschein zu 5 Mark und einer Banknote zu 100 Mark angefertigt wurden.[14]
Am 23. Juni 1873 wurde die dritte Lesung fortgesetzt und der Artikel 18 und die damit verbundene Ausgabe von Papiergeld intensiv beraten. Er fand sein endgültige Form und ebnete den Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen den Weg:
Artikel 18 Bis zum 1. Januar 1876 sind sämtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken einzuziehen. Von diesem Termine an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden. Dieselben Bestimmungen gelten für die bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine. Das von den einzelnen Bundesstaaten ausgegebene Papiergeld ist spätestens bis zum 1. Januar 1876 einzuziehen und spätestens sechs Monate vor diesem Termine öffentlich aufzurufen. Dagegen wird nach Maßgabe eines zu erlassenden Reichsgesetzes eine Ausgabe von Reichspapiergeld stattfinden. Das Reichsgesetz wird über die Ausgabe und den Umlauf des Reichspapiergeldes, sowie über die den einzelnen Bundesstaaten zum Zweck der Einziehung ihres Papiergeldes zu gewährenden Erleichterungen die näheren Bestimmungen treffen.[15]
Mit dem Gesetz vom 30. April 1874, fast ein Jahr nach dem ersten Entwurf des Gesetzes, wurde die Maßgabe für die Reichskassenscheine geschaffen.[16]
Im ersten Entwurf waren die Wertstufen zu 5, 25 und 50 Mark vorgesehen. Es war vorgegeben worden, dass der Nennwert des höchsten auszugebenden Reichskassenscheins genügend vom niedrigsten zulässigen Nennwert der Banknoten entfernt und keiner der Abschnitte auf dem gleichen Wert lautet wie die Hauptmünzen der neuen Währung.
In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs am 18. April 1874 entschied sich der Reichstag gegen einen Reichskassenschein zu 25 Mark und für einen zu 20 Mark. Der 25-Mark-Schein wirke eher störend neben der Goldmünze zu 20 Mark.[17]
Die ersten Entwürfe für den Reichskassenschein zu 5 Mark und der Reichsbanknote zu 100 Mark wurden zusammen mit einer Papierprobe für die Banknote zu 100 Mark am 3. Juli 1873 vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse dem preußischen Finanzministerium zugesandt.[18] Der 5-Mark-Schein sollte in der Größe an die preußische Kassenanweisung zu 1 Taler angepasst werden und etwa 125 mm x 80 mm betragen.
Für den Reichskassenschein zu 25 Mark war die gleiche Größe wie für die preußische Banknote zu 10 Taler (140 mm x 90 mm) vorgesehen, während man sich für den 50-Mark-Schein an der Banknote zu 25 Taler mit 150 mm x 100 mm orientierte.
Für die Reichskassenscheine benötige man etwa vier Monate pro Sorte ab der Bestellung, um sie vorzubereiten. Innerhalb von zwölf Monaten könnten die drei Sorten in den Druck gehen. Für die Banknoten wären aufgrund der größeren Dimensionen sechs Monate Vorarbeit nötig. Bis zum 1. Januar 1876 könnten so in den vorgesehenen Abschnitten eine Milliarde Mark in 3,275 Millionen Scheinen angefertigt werden.
Abb. 1: Blatt mit Entwurf eines 5 Mark RKS 1873, Quelle Bundesarchiv R1401/ 1268 Bl. 15.
Abb. 2: Ausschnitt mit Signatur und Datum aus Blatt mit einem Entwurf eines
5 Mark Reichskassenscheins von 1873, Quelle Bundesarchiv R1401/ 1268 Bl. 15.
Der Entwurf zur Vorder- und Rückseite des Reichskassenscheins zu 5 Mark ist in
Abb. 1 bis 4 zu sehen.[19] Das Blatt trägt rechts unten die Signatur des Direktors der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse mit dem Datum 6/73 (Juni 1873) und belegt ihn als führenden Autor dieses Entwurfs.
Abb. 3: Entwurf 5 Mark RKS 1873 Vorderseite, Quelle Bundesarchiv R1401/1268 Bl. 15.
Auf der Vorderseite ist im linken Drittel ein rechteckiges Feld abgeteilt, in dem der Reichsadler im Blätterkranz unter der Kaiserkrone zu sehen ist. Unter dem Reichsadler befinden sich zwei sitzende Knaben, die mit Insignien des Handels (Merkurhelm mit Flügeln und Merkurstab, rechts) und der Industrie und des Verkehrs (Hammer und Eisenbahn-Rad, links) ausgestattet sind. Im rechten Feld, das Zweidrittel der Vorderseite ausmacht, ist im Kopf in einem gesonderten Rahmen das Wort „Deutscher Reichskassenschein“ aufgeführt. Darunter befindet sich gleich der Platz für die Serie und die Kontrollnummer unter der sich die Wertangabe „Fünf Mark“ in Antiqua-Schrift anschließt. Darunter steht der Hinweis „vollgültig in allen Zahlungen“ und der Ort und das Datum, Berlin, den 11. August 1873.
Es folgt die Unterschriftenliste der Hauptverwaltung der Staatsschulden, unter der Platz für den Strafsatz gelassen wurde. Auf der rechten Seite ist die Wertziffer „5“ in Zierschrift im Untergrund eingefügt. Die Felder sind mit einer guillochierten Leiste eingerahmt.
Abb. 4: Entwurf 5 Mark RKS 1873 Rückseite, Quelle Bundesarchiv R1401/1268 Bl. 15.
Die Rückseite stellt drei gemusterte Flächen dar. In der Mitte befindet sich ein Kreis mit der zweizeiligen Inschrift „Fünf Mark RKS“ und der Kaiserkrone im Hintergrund. Unter dem Kreis befindet sich Platz für die Unterschrift zur Ausfertigung durch einen Kassenbeamten. Links und rechts sind symmetrisch angeordnet drei Kreise mit einem größeren mittleren Kreis zu sehen, der die Wertzahl „5“ zeigt. Die linke Wertzahl ist hell, die rechte dunkel gezeichnet. Unter den Kreisen befindet sich in je einem Rechteck die Wertangabe „Fünf Mark“ wiederholt.
Vergleicht man den Entwurf mit dem später ausgeführten Schein in den Abbildungen 5
und 6, erkennt man ihre Verwandtschaft. Die Vorderseite wurde anders strukturiert.
Die Zweiteilung weicht einer Dreiteilung mit einem zentralen Feld für den Textteil und zwei Seitenfeldern, die ornamental mit je einem Kreis, in dem sich die Wertzahl „5“ befindet, symmetrisch ausgeführt sind. Die sitzenden Knaben und der Reichsadler mit der Kaiserkrone sind aus dem linken Seitenfeld in das zentrale Feld gerückt. Die Knaben haben die Attribute des Handels und Handwerks verloren. Der Blätterkranz ist einer Eichengirlande zwischen den beiden Knaben gewichen. Serie und Kontrollnummer sind auf die Rückseite gewechselt.
Die Rückseite des ausgeführten Reichskassenscheins wurde vom ersten Entwurf übernommen. Die Ornamente und Beschriftung wurden modifiziert, ohne dass sich der Gesamteindruck wesentlich änderte.
Abb. 5: 5 Mark RKS 11. Juli 1874 Vorderseite, Quelle KPM.
Abb. 6: 5 Mark RKS 11. Juli 1874 Rückseite, Quelle KPM.
Am 7. Mai 1874 wurden die Entwürfe der Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse dem Reichskanzleramt vorgelegt und Entwürfe und Druckausführung erklärt.[20] An der Gestaltung der Entwürfe der Reichskassenscheine haben neben Carl Busse noch sechs Künstler gearbeitet. Darunter befanden sich die damals namhaften Maler Anton von Werner, Anton Burger und Wilhelm Peters, sowie die Architekten Julius Emmerich, Heinrich Schäffer und August Hermann Spielberg.[21] Anton von Werner und Wilhelm Peters waren als Historienmaler bekannt und hatten ein Band zum Haus Hohenzollern. Anton von Werner erlebte die Endphase des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 im Hauptquartier der III. Armee, die vom damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm und späteren deutschen Kaiser Friedrich dem III. befehligt wurde. Es entwickelte sich eine fast freundschaftliche Beziehung zwischen Anton von Werner und dem Kronprinzen. Der Kronprinz ließ von Werner nach Versailles reisen, damit er die Proklamation des Kaiserreichs für die Nachwelt festhalte. Daraus entstand das bekannteste Gemälde von ihm: Die Kaiserproklamation von 1871, von dem er gleich mehrere Fassungen schuf. Seit 1871 war Anton von Werner auch bevorzugter Berater Kaiser Wilhelms I. in Kunstfragen.[22]
Abbildung 7: Die Proklamierung des deutschen Kaiserreichs im Schloss von Versailles von Anton von Werner, dritte Fassung von 1885, Quelle: Wikimedia Commons.[23]
Wilhelm Peters gestaltete über mehrere Jahre die Fresken in der Burg Hohenzollern, dem Stammsitz des Kaiserhauses. Einem seiner Entwürfe für die Bibliothek könnte die Idee für die Vorderseite des Reichskassenscheins zu 50 Mark entstammen, auf der zwei geflügelte Figuren die Kaiserkrone halten, ja eher noch präsentieren. Im Entwurf für die Wandmalerei der Bibliothek der Burg Hohenzollern, der die Gründung der Kirche Maria Zell unter dem Zollernberg darstellt, tragen vier geflügelte Figuren in ähnlicher Weise die Kirche, gestützt jeweils nur auf einem Arm und begleitet durch das göttliche Licht.
Auf dem Reichskassenschein bleibt der zweite Arm nicht frei, sondern die beiden geflügelten Figuren werden mit Attributen der Wehrhaftigkeit in Form eines Speeres und der Landwirtschaft mit einer Sichel und einer Getreidegarbe ausgestattet.
Abb. 8: Entwurf für eine Wandmalerei in der Bibliothek der Burg Hohenzollern von Wilhelm Peters (1862).[24]
Anton Burger war in der Gestaltung von Papiergeld kein unbeschriebenes Blatt. Erwähnt seien hier die Banknoten der Weimarer Bank von 1854, die von Gustav Seidel nach einer Zeichnung von Anton Burger im Stahlstich gestochen wurden[25] Was genau Anton Burger zu den Reichskassenscheinen beigetragen hat, ist ebenso wenig bekannt wie die Rolle der drei genannten Architekten. Wahrscheinlich ist, dass die Architekten die Ornamentik und die Rückseiten gestalteten.
Während die Schein zu 5 und 50 Mark mit Abänderungen genehmigt wurden, fand der
20-Mark-Schein keinen Anklang und musste neu gestaltet werden.[26] Vom ursprünglichen Entwurf des Zwanzigers ist kein Bild überliefert.
Vergleicht man die drei ausgegebenen Scheine, fällt der 20-Mark-Schein aus der Reihe.
Zwar sind auf der Rückseite wie bei den anderen beiden Scheinen drei Kreise vorhanden, doch befinden sich die beiden kleinen Kreise links und rechts des zentralen Kreises nicht mittig, sondern in der unteren Hälfte. Während sich sowohl der 5-, als auch der 50-Mark-Schein durch eine reichhaltige Ornamentik auf der Rückseite auszeichnen, wirkt der Zwanziger weniger überladen und offener. Auch wird die Gestaltung aus der reinen Ornamentik durch den zentralen Reichsadler im mittleren, dominierenden Kreis aufgelockert. Die Vorderseite des Zwanzigers zeigt nicht die strenge Geometrie seiner beiden Begleiter. Die Schrift ist aus dem zentralen Feld herausgenommen und an den rechten Rand gebracht. Auf der linken Seite ist ein Zierrand mit einem kleinen Reichsadler über der Wertangabe „20 Mark“. Zentral befindet sich ein Schild mit einer 20, umrundet von einem Lorbeer- und Eichenkranz und links flankiert durch einen Herold, dessen Schürze ebenfalls der Reichsadler ziert. Die beiden anderen Scheine zeigen die Schrift in der Mitte, umgeben durch zwei ähnliche Figuren, ergänzt durch den Reichsadler.
Abb. 9: 50 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Vorderseite, Quelle KPM.
Abb. 10: 50 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Rückseite, Quelle KPM.
Abb. 11: 20 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Vorderseite, Quelle KPM.
Abb. 12: 20 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Rückseite, Quelle KPM.
Nachdem die Reichskassenscheine zu 5 und 50 Mark genehmigt waren, musste kurzfristig ein neuer Entwurf gefunden werden. In der königlich preußischen Staatsdruckerei wurde an den Scheinen mit Hochdruck gearbeitet, da sie in kürzester Zeit ausgegeben werden sollten, doch der fehlende20-Mark-Schein drohte, die Arbeit deutlich zu verzögern.
Unerwartet bot sich Carl Busse am 4. Juli 1874 eine Lösung. Der Architekten-Verein zu Berlin, dessen Mitglied der Direktor der preußischen Staatsdruckerei war, hatte am 6. Juni 1874 im Rahmen der monatlichen Konkurrenz die Aufgabe gestellt, die Vorderseite eines Reichskassenscheins zu fünfzig Mark zu fertigen, der in der Staatsdruckerei in Kupferstichmanier ausgeführt werden sollte. Der Schein musste die Bezeichnung „Reichs-Kassen-Schein“, die Angabe des Wertes „Fünfzig Mark“ in Buchstaben und mindestens einmal die Zahl „50“ deutlich hervorragend enthalten. An geeigneter Stelle war das Wappen des Deutschen Reichs mit dem Reichsadler sowie die Angabe des Emittenten „Reichs-Schulden-Verwaltung“ mit den Namenszügen ihrer vier Unterzeichner anzubringen. Sinnvoller figürlicher Schmuck und ähnliches war gestattet.[27]
Es waren fünf Entwürfe eingereicht worden. In der Hauptversammlung des Architektenvereins am 4. Juli 1874 wurde das Ergebnis der Monatskonkurrenz durch Herrn Julius Emmerich vorgestellt.[28] Während zwei Arbeiten nur geringes Interesse erregten (Abbildungen 13 und 14), fanden die drei anderen einen gewissen Beifall.
Abb. 13: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Wehrhaft und Nahrhaft“.[29]
Abb. 14: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Gern sieht man einen Kassenschein, selbst wenn er sollte hässlich sein“.[30]
Abb. 15: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Faust“.[31]
Der Entwurf unter dem Motto „Faust“ (Abb. 15) zeigt eine schöne breite Einfassung, die jedoch durch den Reichsadler und die Schrift „unangenehm“ unterbrochen wird. Die beiden Figuren auf der Zeichnung sind nicht zu deuten.
Abb. 16: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark von Hubert Stier aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Camphausen“.[32]
Der unter dem Motto „Camphausen“ eingereichte Entwurf ist unsymmetrisch komponiert (Abb. 16). In der Mitte ist ein Adlerschild angeordnet, um das sich ein Lorbeer- und Eichenkranz schlingt. Links lehnt sich ein Herold an den Schild, zu dessen Füßen aus einem Füllhorn reichhaltige Spenden quellen. Rechts ist die Schrift zum Teil im Rankenwerk angebracht. Dieser Entwurf wurde als höchst elegant und interessant gesehen. Allein der Rand erschien nicht bedeutend genug und das Wertzeichen sollte besser in die Mitte geschoben werden.
Abb. 17: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark von Ferdinand Luthmer aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Germania“.[33]
Der letzte Entwurf unter dem Motto „Germania“ weicht von den übrigen ab (Abb. 17). Er zeigt mittelalterliche Motive, die den Schein dicht füllen. Unter der sehr deutlichen Schrift sind die Wappen der deutschen Staaten, als Figur eine Germania und die Personifikation des Handwerks und des Militärs. Auch hier wäre der Rand stärker zu betonen.
Den beiden letzten Entwürfen wurde vom Preisgericht ein Andenken zugesprochen.
Der Verfasser des Entwurfs mit dem Motto „Camphausen“ war der Architekt Hubert Stier, der seit 1868 Regierungsbaumeister in Berlin war und später durch seine Bauten im Hannoverschen wie dem Hauptbahnhof von Hannover oder den Süderelbbrücken zwischen Harburg und Wilhelmsburg bekannt wurde.[34] Der Cousin seines Vater, Gustav Stier, entwarf schon die preußischen Kassenanweisungen von 1856.
Der mittelalterliche Entwurf wurde von Ferdinand Luthmer eingereicht, zu dieser Zeit Lehrer an der Unterrichtsanstalt des Gewerbemuseums Berlins.[35] Er sollte später zusammen mit Otto Knille die Reichsbanknote zu 1000 Mark von 1884 (Abb. 18) gestalten, die mit kleinen Veränderungen bis 1922 gedruckt wurde.
Abb. 18: Reichsbanknote zu 1000 Mark vom 2. Januar 1884, Entwurf Ferdinand Luthmer
und Otto Knille, Stich Hans Meyer, Vorderseite. Quelle BGV.
Abb. 19: Reichsbanknote zu 1000 Mark vom 2. Januar 1884, Entwurf Ferdinand Luthmer
und Otto Knille, Stich Hans Meyer, Rückseite. Quelle BGV.
Nachdem die Ergebnisse der Monatskonkurrenz vorgestellt worden waren, hielt der Direktor der königlichen preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, einen Vortrag über die Herstellung von Papiergeld und die Anforderungen an Entwürfe für Papiergeld. Zum Ende des Vortrags kam er auf die Reichskassenscheine zu sprechen, die gerade zur Ausgabe vorbereitet wurden. Da zwar der Reichskassenschein zu 50 Mark schon genehmigt war, der 20-Mark-Schein jedoch nicht, fragte er, ob er die beiden prämierten Entwürfe der Monatskonkurrenz bei den Reichsbehörden als Alternativen zu dem Zwanziger vorlegen dürfe.
Wenn man den später ausgegebenen20-Mark-Schein betrachtet wird klar, dass Hubert Stier der Urheber dieses Scheins ist. Wappenschild, Raumaufteilung, Herold, Eichen- und Lorbeerkranz, Füllhorn und Reichsinsignien sowie Ranken sind in beiden Entwürfen vorhanden. Sie weichen in kleineren Details ab. So findet sich im Wappenschild später die Wertzahl „20“ statt des Reichsadlers, der Herold ist zum Schild hin- und nicht mehr abgewandt und der Zierrand auf der linken Seite ist hinzugekommen. Ansonsten sind beide Entwürfe fast gleich.
Auch wenn Ferdinand Luthmer leer ausging, bekam er doch 1880 eine zweite Chance und wurde zum Wettbewerb eingeladen[36] , aus dem die Reichsbanknoten zu 100 und 1000 Mark („Blaue Hunderter“ und „Braune Tausender“) hervorgingen, die über Jahrzehnte die Reichsbanknoten des Deutschen Reichs bis in die "Weimarer Republik" versinnbildlichten. Ferdinand Luthmer und Paul Thumann gingen als Sieger aus diesem Wettbewerb hervor.[37]
Den Stich der Reichskassenscheine besorgte Gustav Eilers.
Am 4. Juli 1874 wurde der Zeitplan für die Herstellung der Reichskassenscheine im Reichskanzleramt vorgestellt. Insgesamt 14,4 Millionen Reichskassenscheine zu 5 Mark im Wert von 72 Millionen Mark sollten gedruckt werden, 1,8 Millionen Reichskassenscheine zu 20 Mark im Wert von 36 Millionen Mark und 240.000 Reichskassenscheine zu 50 Mark im Wert von 12 Millionen Mark. Der Start des Druckes wurde auf den 1. Oktober 1874 angesetzt. Bis zum Jahresende sollten alle Reichskassenscheine zu 50 Mark und 2 Millionen Scheine zu 5 Mark hergestellt sein. Der 20-Mark-Schein war für die ersten drei Monate noch nicht vorgesehen.[38]
Im ersten Halbjahr des Jahres 1875 sollten zwei Drittel der Zwanziger und noch einmal 4,5 Millionen Fünfer folgen. Die Druckaufträge sollten bis auf kleine Restmengen im März 1876 abgeschlossen sein, um rechtzeitig mit dem Druck der Reichsbanknoten zu 100 und 1000 Mark beginnen zu können. Die Menge wurde jedoch nach dem Beschluss des Bundesrats vom 7. Juli 1874 von 120 Millionen auf 174.742.110 Mark um rund ein Drittel erhöht.
Der Zeitplan verschob sich entsprechend, sodass erwartet wurde, die Aufträge erst zum
11. Oktober 1876 erfüllen zu können.
Da das Reichskanzleramt wünschte, die Abschnitte zu 50 und 20 Mark gleichzeitig zu liefern, verzögerte sich die Herstellung der Reichskassenscheine zu 50 Mark, sodass zum 1. Januar 1875 zwar etwa 100.000 Reichskassenscheine zu 20 Mark vorhanden wären, allerdings auch nur 100.000 zu 50 Mark. Im weiteren Verlauf des Jahres könnten täglich 30.000 Fünf-Markscheine und jeweils 4000 Zwanzig- und Fünfzig-Markscheine hergestellt werden.[39]
Zum 31. Dezember 1874 waren 2.004.000 Reichskassenscheine zu 5 Mark, 16.000 zu 20 Mark und 4000 zu 50 Mark an die Reichsschuldenverwaltung ausgehändigt worden.[40] Ende März 1876 wurde vom Direktor der preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, dem Reichskanzleramt mitgeteilt, dass die erforderliche Menge an Reichskassenscheinen gefertigt und die Arbeiten bis auf Scheine zum Ersatz nicht mehr umlauffähiger Scheine abgeschlossen seien.[41]
Aus dem Bericht der Reichsschuldenkommission für das Jahr 1875 ist zu ersehen, dass beim Druck der Reichskassenscheine bezogen auf den Wert der Scheine etwa 1,3 % Ausschuss produziert wurde.[42]
Mit dem Datum vom 24. Dezember 1874 wurden die neuen Reichskassenscheine im Reichsanzeiger Nr. 304 vom 29. Dezember 1874 angekündigt[43] und im Laufe des Januars 1875 ausgegeben. Abbildung 20 zeigt die offizielle Beschreibung der Reichskassenscheine mit dem Datum vom 11. Juli 1874.
Abb. 20: Beschreibung der Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark mit dem Datum vom 11. Juli 1874.[44]
Oliver Herzberg
Anmerkungen
[1] Abgeordneter Otto von Löe (Zentrum), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 140-141 (S. 135-156).
[2] Abgeordneter Hans Victor von Unruh (Nationalliberale), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 146-148 (S. 135-156).
Die Bezeichnungen Bundesregierung und Bundeskanzleramt wurden aus der Debatte übernommen, auch wenn diese aus heutiger Sicht nicht mehr ganz korrekt waren, da es ab 1871 das Deutsche Reich gab. Im Sprachgebrauch war das offensichtlich noch nicht ganz angekommen, weshalb hier noch Begriffe aus der Zeit des Deutschen und Norddeutschen Bundes verwendet wurden.
[3] Aktenstück 15, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 29.1873, 4. Jahrgang, S. 70-76.
[4] Die Reform des deutschen Geldwesens, Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 139.
[5] Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 140-141.
[6] Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 141.
[7] Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 238.
[8] Abgeordneter Alexander Georg von Mosle (Nationalliberale), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 143 (S. 135-156).
[9] Antrag zur dritten Lesung des Gesetzes betreffend der Ausprägung von Reichsgoldmünzen, BArch R1401/ 1267 Bl. 70-71.
[10] Aktenstück 64, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 29.1873, 4. Jahrgang, S. 376.
[11] Staatsminister Otto Camphausen, Protokoll zur 29. Sitzung am 8. Mai 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 564-565 (S. 537-570).
[12] Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 13. Mai 1873, BArch R1401/1267 Bl. 87-88.
[13] Anlage A zum Protokoll der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 1873, BArch R1401/1267 Bl. 96.
[14] Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 12-13.
[15] Münzgesetz vom 9. Juli 1873, Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 22, S. 233-240.
[16] Gesetz vom 30. April 1874, Reichsgesetzblatt Band 1874, Nr. 30, S. 40-41.
[17] Abgeordneter Dr. Karl Peter Klügmann (Nationalliberale), Protokoll zur 35. Sitzung am 18. April 1874, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 32.1874, 4. Jahrgang, S. 924 (S. 917-949).
[18] Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 12-13.
[19] Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 15.
[20] Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 7. Mai 1874, BArch R1401/1268 Bl. 30-31.
[21] Mitteilungen aus den Vereinen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 55, 11. Juli 1874, S. 222-223.
[22] Anton von Werner, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Anton_von_Werner.
[23] Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:A_v_Werner_-_Kaiserproklamation_am_18_Januar_1871_(3._Fassung_1885).jpg
[24] Quelle: Wilhelm Peters - Entwurf für die Wandmalereien in der Bibliothek der Burg Hohenzollern "Gründung der Kirche Maria Zell unter dem Zollernberg" - BG-M-SG 5714-92 - Berlinische Galerie.jpg https://sammlung-online.berlinischegalerie.de:443/eMP/eMuseumPlus?service=ExternalInterface&module=collection&objectId=141880&viewType=detailView
[25] Akademie der Künste [Hrsg.]: Verzeichnis der Werke lebender Künstler auf der Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin im Landesausstellungsgebäude, XXXIX. Kunstausstellung, 1854, S. 77.
[26] Brief vom Reichskanzleramt vom 11. Mai 1874 BArch R1401/ 1268 Bl. 32-50.
[27] Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 35, 2. Mai 1874, S. 144.
[28] Mitteilungen aus den Vereinen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 55, 11. Juli 1874, S. 222-223.
[29] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=5
[30] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=4
[31] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=3
[32] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=2
[33] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum
[34] Hubert Stier, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Stier
[35] Ferdinand Luthmer, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Luthmer
[36] Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1880, 14. Jahrgang, Nr. 26, 31. März 1880, S. 140.
[37] Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1880, 14. Jahrgang, Nr. 32, 21. April 1880, S. 170.
[38] Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 11. Juli 1874, BArch R1401 1268 Bl. 62-68.
[39] Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 2. Oktober 1874, BArch R1401/1268 Bl. 72-73.
[40] Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 31. Dezember 1874, BArch R1401/1268 Bl. 81.
[41] Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 8. April 1876, BArch R1401/1268 Bl. 110.
[42] Neunter Bericht der Reichsschuldenkommission vom 11. November 1876, in Verhandlungen des Reichstages, Aktenstücke Bd. 43. 1876 4. Jahrgang, S.653 - 655.
[43] Deutscher Reichsanzeiger vom 29. Dezember 1874, 1874, Nr. 304, S. 1.
[44] Quelle: BArch 1401/1267 Bl. 216.
Ein enorm gehaltvoll und umfangreicher Artikel, fantastisch recherchiert und geschrieben, herzlichen Glückwunsch!