Beschlagnahmen – Einziehen – Verbieten
Im Frühjahr 1932 häuften sich bei der Reichsbank in Berlin Meldungen, Berichte und Anfragen bezüglich eines „Geldscheines“, der mit „Deutsches Freigeld“ überschrieben war und stets die rote Kontrollnummer „E-33019311.“ trug. Er war 178 mm x 78 mm groß und das Papier wies weder Wasserzeichen noch Fasern auf, ansonsten aber hatte er auf den ersten Blick das Aussehen einer Banknote. Der Druck dieses Papiers war dunkelbraun mit gelbbräunlicher Schraffierung auf der linken Seite. Unter der großen zweizeiligen Wertangabe „Hundert / Mark“ folgt ein ungewöhnlicher Text: „Dieser HUNDERTMARKSCHEIN ist an den bezeichneten Tagen / vom jeweiligen Besitzer mit einer 10-Pfg.-Freigeldmarke / zu bekleben. Dieser vollgeklebte Hundertmarkschein / wird Januar 1934 gegen einen neuen umgetauscht“. Dann groß zweizeilig: „BERLIN, den 1. Januar 1933 / Das Reichswährungsamt“, es folgen die stilisierten Unterschriften von Silvio Gesell, Dr. Christen, Ernst Frankfurth und Georg Blumenthal.[1] Links neben dem Unterschriftenblock ein rundes Sigel mit der Umschrift „Reichswährungsamt Berlin“ und in der Mitte „FFF“[2]. Rechts von der Mitte das Kopfbildnis von Silvio Gesell in einem Zierrahmen. Auf dem rechten Schaurand schräg in rot „Das Geld der Zukunft“.
Das Geld der Zukunft war also als Schwundgeld konzipiert, d.h., dass der Wert am Ende eines bestimmten Zeitraums um einen bestimmten Betrag abnahm. In unserem Fall sollte der Schein jede Woche 10 Pfennig an Wert verlieren. In einem Jahr also 5,2 % des Ausgangs-wertes. Der Wertverlust sollte durch Aufkleben von Freigeldmarken vom jeweiligen letzten Besitzer des Scheins ausgeglichen werden. Weil niemand dieser letzte Besitzer sein wollte, würde das Geld möglichst schnell ausgegeben und damit die Wirtschaft angekurbelt. So zumindest die Theorie.
Die Rückseite ist demnach in vier Feldern aufgeteilt, die jeweils Platz für 13 aufzuklebende Marken bieten. Die ersten drei roten 10-Pfennig-Freigeldmarken sind bereits aufgedruckt.
Die anderen Felder sollten nach Ablauf des auf dem Feld angegeben Datums aufgeklebt werden. In der Mitte des Scheins in einem schraffierten Feld die „100 Mark“. Quer über dem Schein der große rote Aufdruck „Das Geld der Zukunft“.
Dieser Schein sollte nicht nur die Wuppertaler Polizei beschäftigten, sondern auch die Reichsbankstelle Wuppertal-Elberfeld, das Reichsbank-Direktorium in Berlin, den Reichsminister für Finanzen, den Preußischen Minister des Inneren sowie den Preußischen Minister für Handel und Gewerbe.[3]
Begonnen hatte alles im Mai 1932 mit einer Anfrage des Vorsitzenden des Freiwirtschafts-bundes in Wuppertal-Ronsdorf beim Polizeipräsidenten in Wuppertal, ob gegen die Verteilung des Scheins zu Werbezwecken Bedenken bestünden. Der Polizeipräsident wandte sich mit der Frage seinerseits an die Reichsbankstelle Wuppertal-Elberfeld, die jedoch nicht in der Lage war, eine entscheidende Antwort zu geben. Da von einer nennenswerten Verbreitung der Scheine nicht ausgegangen werden konnte, wurde auch kein Verbot ausgesprochen.
Der Polizeipräsident bemerkte dazu, dass der Freiwirtschaftsbund (F.F.F.) in seinem Bezirk nur im Bergischen Land (Wuppertal, Remscheid und Solingen) einigen Anhang habe. Sonst sei er nicht in Erscheinung getreten. „Bei der letzten Reichstagswahl hat die Bewegung 3314 Stimmen von 2.316.146 … abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.“ Dennoch beschlagnahmte die Wuppertaler Polizei einen Schein und übergab ihn an die Reichsbankstelle Wuppertal-Elberfeld, die am 10. Juni 1932 „gehorsamst das Muster eines Deutschen Freigeldscheins zu 100 Mark“ an das Reichsbank-Direktorium in Berlin weiterleitete.
Die Polizei begründete ihr Vorgehen damit, dass es sich bei diesem Schein um Propaganda zur Förderung von Notgeldausgaben handele und wünschte nun die Bestätigung, dass man richtig gehandelt habe. Das Reichsbank-Direktorium wollte oder konnte hierzu keine abschließende Stellung nehmen und wandte sich daher an den Reichsjustizminister und den Preußischen Innenminister.
Am 24. Juli 1932 kam die Antwort aus dem Justizministerium im typischen Juristendeutsch:
„Ein Einschreiten auf Grund der Verordnung über Notgeld vom 30. Oktober 1931 halte ich nicht für möglich. Die Scheine stellen Notgeld nicht dar; auch liegt eine Propaganda für Notgeld im Sinne von §2 Ziff. 3 a. a. O. nicht vor. Notgeld kommt nicht in Betracht, da die Scheine, wie schon der Aufdruck ‚Das Geld der Zukunft‘ besagt, nicht in den Verkehr gebracht werden sollen. Nach dem Bericht der Reichsbankstelle in Wuppertal-Elberfeld vom 10. Juni 1932 werden die Scheine von dem Freiwirtschaftsbund zur Propaganda für den Anschluß an diesen Verein verteilt. Richtig mag sein, daß die Verteilung der Scheine für deren spätere Verwendung den Boden bereiten soll. Eine Aufforderung, Notgeld zu erwerben, wird hierin indes nicht erblickt werden können. Das von dem Polizeipräsidium in Wuppertal-Elberfeld ausgesprochene Verbot der Verteilung der Scheine halte ich gleichwohl für gerechtfertigt. Ich bin der Meinung, daß es sich bei den Scheinen um Drucksachen handelt, die in der Form dem Papiergeld ähnlich sind und deren Anfertigung und Verbreitung nach § 360 Ziffer 6 R.Str.G.B. unter Strafe gestellt ist. Danach besteht gegen ein Verbot der Verteilung dieser Scheine kein Bedenken (§§ 14 Abs. 1 Pol.Vers.Ges.). Ich erkläre mich im Einvernehmen mit dem Herr Reichsjustizminister ergebenst damit Einverstanden, daß die Reichsbankstelle in Wuppertal-Elberfeld den Herrn Polizeipräsidenten im vorstehenden Sinne unterrichtet. Den übersandten Schein gebe ich in der Anlage zurück. Auch bitte ich, die Angelegenheit im Auge zu behalten und zu diesem Zweck die Reichsbankstellen in Westdeutschland auf sie aufmerksam zu machen.“
Nur zu gerne hätte man gewusst, wer diese Scheine herstellte. Daher wandte man sich an Herrn Eichelhardt aus Remscheid, von dem man wusste, dass er ein Anhänger des Freiwirtschaftsbundes war. Dieser weigerte sich jedoch die Bezugsquelle preiszugeben. Eichelhart war aufgefallen, da sein Unternehmen, Eichelhardt & Comp., Remscheid-Hasten, einen Schein an ein Unternehmen in Leipzig geschickt hatte, mit dem es in irgendeiner geschäftlichen Beziehung stand. Die Vereinigte Extraktfabrik Scholtze & Winkler, kurz Vex, erhielt das folgende Schreiben, das vom 18. April 1932 datierte:
„Ihrem Wunsche gemäß laut Schreiben vom 25. Sep. teile ich Ihnen mit, dass das Reichswährungsamt sich in Anbetragt (sic!) der heutigen Notlage an umlaufenden Zirkulationsmittel entschlossen hatt (sic!) die erste Serie von Noten in den Verkehr zu bringen. Anbei sende ich Ihnen ein Hundert Mark zur gefälligen Ansicht, und hoffe, dass Sie in einiger Zeit sich mit dem Gelde der Zukunft auch vertraut machen müssen. Beachten Sie bitte den Umlaufzwang oder den Motor auf der Rückseite, welcher dem Gelde eingebaut ist. Der Motor treibt das Geld in die Wirtschaft, so, dass es tauschen muss, und wir bekommen in kürze eine gesunde natürliche Wirtschaftsordnung. Da Sie zur Zeit ja zu ängstlich waren, mir etwas Waren zu senden, weil kein Zirkulationsmittel vorhanden waren, deshalb habe auch ich Ihre Ware nicht an den Verbraucher schaffen können, und dadurch ist Arbeitslosigkeit entstanden. Also richten Sie sich für die zukünftige Konjunktur ein. Inzwischen zeichnet hochachtungsvoll.“
Wie es scheint, war die Geschäftsleitung verunsichert und wandte sich mit dem beigefügten „Geldschein“ an die Dresdner Bank, die verständlicherweise nichts dazu sagen konnten und Vex an die Reichsbank verwies. Die Angelegenheit gelangte schließlich zum Preußischen Minister für Handel und Gewerbe. Das Ministerium vermutete als Urheber der Scheine die Wära-Tauschgesellschaft, die eine Geschäftsstelle in Berlin, Lausitzerstr. 32, unterhielt. Aber genaueres wurde wohl nicht ermittelt.
Die Reichsbankstelle Wuppertal-Elberfeld informierte am 6. August 1932 den Polizeipräsidenten, über den Erlass des Reichsministers der Finanzen vom 24.7.32 – F 4603-184 I C –, der die Behörden anwies, die Verbreitung von Freigeldscheinen in Zukunft zu unterbinden.
Uwe Bronnert
Anmerkungen
[1] Johann Silvio Gesell (* 17. März 1862 in Sankt Vith, Rheinprovinz; † 11. März 1930 in der Obstbau-Genossenschaft Eden bei Oranienburg) war ein deutsch-argentinischer Kaufmann, Finanztheoretiker, Sozialreformer und Begründer der Freiwirtschaftslehre. Georg Blumenthal (eigentlich George Heinrich Blumenthal; * 29. Oktober 1872 in Hermsdorf, Kreis Heiligenbeil in Ostpreußen; † 27. Juni 1929 in Berlin) war ein deutscher Schriftsteller, Herausgeber mehrerer Zeitschriften, Mitbegründer der deutschen Physiokratischen Bewegung und Mitarbeiter Silvio Gesells. Theophil Friedrich Christen (* 1. April 1873 in Basel; † 6. Mai 1920 im Genfersee) war ein Schweizer Arzt, Mathematiker und Physiker. Er betätigte sich auch als Volkswirtschaftler im Rahmen der von Silvio Gesell entwickelten Freiwirtschaftslehre, war engagierter Esperantist und Lebensreformer. Alle Angaben nach Wikipedia (24.03.2021) Georg Blumenthal gehörte ebenfalls zur führenden Gruppe, die die Freiwirtschaftslehre propagierten. [2] FFF ist das Logo der Freiwirtschaftsbewegung in den 1920er Jahren und steht für Freigeld, Freiland und Freihandel.
[3] Alle weiteren Angaben und Zitate beziehen sich auf den Aktenbestand R/14663 im Bundesarchiv Berlin.
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