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AutorenbildUwe Bronnert

Das Notgeld der Rheinischen Bergbaugesellschaft mbH & Co. zu Coblenz

Ende Juli/Anfang August 1923 kam es in Deutschland als Folge der starken Geldentwertung erneut zu einer Zahlungsmittelknappheit, die durch den Druckerstreik bei der Reichsdruckerei noch verstärkt wurde. Die Reichsbank sah sich vorübergehend Außerstande, die angeforderten Lohngelder zur Ver­fügung zu stellen. Besonders schwierig gestaltete sich die Geldversorgung des besetzten Rheinlands.


Kommunen und Unternehmen schritten wieder zur Ausgabe von Notgeld. Nicht immer stand die Versorgung mit Zahlungsmitteln im Vordergrund, bot doch die Notgeldausgabe dem Emittenten die Möglichkeit der zinslosen Kreditbeschaffung. Bei etwas „Glück“ hatte sich das ausgegebene Notgeld bei Einlösung so weit entwertet, dass die Kreditkosten häufig fast nur noch aus den Druckkosten bestanden. Auch die Rheinische Bergbaugesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. zu Coblenz scheint hierauf spekuliert zu haben.


Am 13. August 1923 beantragte sie recht selbstbewusst bei der Regierung zu Coblenz die Genehmigung zur Ausgabe von Notgeld im Wert von zunächst 20 Milliarden Mark.[1] Ausgebeben werden sollten vorläufig Scheine zu 500.000 und 1.000.000 Mark.

Den Antragstellern war bewusst, dass die Provinzregierung bei einer Genehmigung des Antrags Sicherheiten verlangen würde. Da flüssige Mittel fehlten und wohl auch aktuell keine Warenbestände im genannten Wert vorhanden waren, sollten vorhandene Aufträge dazu dienen. Im Brief heißt es: „Wegen der vorgeschriebenen Sicherheiten bemerken wir, dass wir für Reichslieferungen in Coblenz Dachschiefer im Werte von z. Zt. etwa 25.000.000 Mark herzustellen haben. Wir sind bereit, diesen Schiefer als Sicherheit zu verpfänden.“

Die Antragsteller müssen recht sicher gewesen sein, dass ihrem Antrag entsprochen würde, denn sie baten gleichzeitig die Verwaltungen der Kreise St. Goar und St. Goarshausen amtlich zu informieren, „damit dem Umlauf des Geldes in den genannten Bezirken keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden.“ Begründet wurde das Ansuchen damit, dass ein Teil der eigenen Beschäftigten rechtsrheinisch wohnen und auch die Cauber Schiefergruben beabsichtigen würden, auf das Geld der Rheinischen Bergbaugesellschaft zurückzugreifen.


Die Schreiber des Briefes vergaßen auch nicht nebulös darauf hinzuweisen, dass man seitens der Lokalbanken das größte Entgegenkommen gefunden hätte und man die Bürgermeistereien Bacharach und Oberwesel selbst informieren würde.


Der Regierungspräsident in Coblenz mochte dem Antrag nicht ohne weitere Informationen zustimmen und bat die Handelskammer zu Coblenz um weitere Auskunft zu dem Unternehmen. In der Antwort vom 21. August 1923 heißt es: „… nach einer Aeusserung von vertrauenswürdiger Seite [handelt] es sich bei der Antragstellerin um ein verhältnismässig noch junges Unternehmen .., deren Geschäftslage und sonstigen Verhältnisse in der gegenwärtigen Zeit es kaum geboten erscheinen lassen, die beabsichtigte Herausgabe von 20 Milliarden eigenem Notgeld zu gewähren. Eine in der Zukunft zu erwartende Einnahme dürfte kaum als einwandfreie Sicherheit für die bereits jetzt auszugebenden Gelder anzusehen sein, ganz abgesehen davon, dass, nachdem die Kreise und Gemeinden dazu übergegangen sind, in weitestem Umfange Notgeld herauszugeben.“[2]


Zum Zeitpunkt des Schreibens war das Notgeld bereits ausgegeben. Es datiert auf den

10. August 1923 und lautet über 500.000 und 1.000.000 Mark. Überschrieben ist es mit „Kassenschein“. Mit dem Text – „Vom 1. Oktober 1923 ab kann dieser Kassenschein aufgerufen werden und unter Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden“ – erweckt es den Anschein, als handele es sich hierbei um gesetzliche Zahlungsmittel. Die Emittenten verschweigen wohl bewusst Angaben zu einer Einlösungsstelle. Der Schein zu 1.000.000 Mark wurde in zwei Ausführungen gedruckt.

Sie unterscheiden sich in der unterschiedlichen Gestaltung des „K“ in „Kassenschein“.


Auch auf den 5.000.000-Mark-Scheinen vom 20. August 1923 sucht man vergeblich eine Einlösungsstelle. Auf dem Kassenschein heißt es: „Dieser Schein verliert seine Gültigkeit einen Monat nach Aufruf in den amtlichen Anzeigern der Kreise Coblenz und St. Goar“. Daraus kann geschlossen werden, dass sie auch im Kreis St. Goar ausgegeben wurden.


Abb. 1.1: (867 a), Rheinische Bergbaugesellschaft, 10. August 1923, 500.000 Mark, Vorderseite.


Abb. 1.2: (867 a), Rheinische Bergbaugesellschaft, 10. August 1923, 500.000 Mark, Rückseite.


Abb. 2: (867 b1), Rheinische Bergbaugesellschaft, 10. August 1923, 1.000.000 Mark, Vorderseite.


Abb. 3: (867 b 2), Rheinische Bergbaugesellschaft, 10. August 1923, 1.000.000 Mark, Vorderseite.


Abb. 4.1: (867 3), Rheinische Bergbaugesellschaft, 20. August 1923, 5.000.000 Mark, Vorderseite.


Abb. 4.2: (867 3), Rheinische Bergbaugesellschaft, 20. August 1923, 5.000.000 Mark, Rückseite.


Die Gestaltung der drei Nominale entspricht auffallend denen der Stadt Coblenz bzw. des Stadt- und Landkreises Coblenz. Es ist anzunehmen, dass die Scheine in derselben Druckerei hergestellt wurden. Die Kennziffer ist wohl immer fünfstellig, wobei sie stets mit „0“ beginnt.


Über die Rheinische Bergbaugesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. zu Coblenz ist nur wenig bekannt. Der Briefkopf nennt als Sitz der Hauptverwaltung Coblenz, Neustadt 7, ferner eine Betriebsverwaltung in Bacharach, Grube Gute Hoffnung 1. Im Adressverzeichnis der Stadt Coblenz aus den Jahren 1921/22 und 1923 wird das Unternehmen nicht genannt.


Es ist davon auszugehen, dass die Notgeldausgabe ohne Genehmigung des Regierungspräsidenten erfolgte, denn in der Notgeldakte des Landeshauptarchivs Koblenz finden sich darüber keine Angaben.


Uwe Bronnert


Anmerkungen

  1. Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 441 Nr. 21109. Blatt 47.

  2. Ebenda, Blatt 49.

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