Am 13. Januar 1935 fand im nach dem Ersten Weltkrieg vom Reich abgetrennten und und im Rahmen eines Völkerbundsmandats unter französische Verwaltung gestellten Saargebiet eine Volksabstimmung über dessen Zukunft statt, bei der sich 90,73% für die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich, 8,87% für die Beibehaltung des Status quo und nur 0,4% für den Anschluss an Frankreich aussprachen.
Am 1. Februar 1935 informierte die Direktion der Reichsdruckerei das Reichsbankdirektorium, dass die Handelskammer Saarbrücken einen Auftrag zur Herstellung von Notgeld erteilt habe.[1]
Mithilfe eines Banken-Konsortiums sollte Notgeld im Wert von 60 Millionen Franken emittiert werden. Die drei größten Banken des Saargebiets sollten das Notgeld kommissionsweise an Unternehmen abgeben, wenn diese über Guthaben beim Office Franco-Allemand in Paris verfügten und sie bereit seien, die Récépissés (Einkünfte) und Avis de Crédit (Gutschriften) zu pari der Handelskammer als Sicherheit auszuhändigen. In der Zeit vom 1. – 15. März 1935 sollten dann die Notgeldscheine in Reichsmark eingelöst werden. Wegen der Kursschwankungen des französischen Francs sollte jedoch auf den Aufdruck eines Umrechnungskurses verzichtet werden.
Vorgesehen waren die folgenden Nominale:
4 Millionen Scheine zu 5 Franken = 20 Millionen Franken
1,5 Millionen Scheine zu 10 Franken = 15 Millionen Franken
1,25 Millionen Scheine zu 20 Franken = 25 Millionen Franken.[2]
Der Syndikus der Handelskammer, Martin, begründete gegenüber Vertretern der Reichsbank die Notwendigkeit einer Notgeldausgabe damit, dass der Mangel an Francs-Zahlungsmitteln unerträglich geworden sei. Bisher würden monatlich Waren im Wert von 100 Millionen Francs eingeführt, für die bislang ein durchschnittliches Zahlungsziel von zwei Monaten gewährt worden sei. Jetzt jedoch würden die Franzosen nur noch gegen Barzahlung liefern. Verschärft würde das Problem durch die Immobilienverkäufe von Auswanderern, Autokäufe und der „Hamsterpsychose“. Sofort würden 200 Millionen Francs benötigt.[3]
Die Regierungs-Kommission für das Saargebiet stand den Plänen der Handelskammer ablehnend gegenüber. Bereits am 31. Januar 1935 hatte sie für den Fall der Ausgabe von Notgeld mit der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe des zehnfachen Ausgabewerts gedroht.
Auch die Reichsbank war von der Entwicklung nicht begeistert und wandte sich am
2. Februar 1935 an den Reichswirtschaftsminister und Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit sowie an den Reichsfinanzminister und das Auswärtige Amt mit der Bitte, zu klären, „wieweit aus einer Nichtbeachtung des Einspruches politische Schwierigkeiten entstehen könnten.“[4]
Die Antwort des Auswärtigen Amts am 4. Februar 1935 fiel eindeutig aus: „Es scheint mir nicht angängig, daß die Reichsdruckerei den Auftrag auf Herstellung des Notgeldes ausführt, bevor nicht feststeht, daß die Regierungskommission des Saargebiets der Ausgabe dieses Notgeldes zustimmt. Dieser Standpunkt wird umso mehr einzunehmen sein, als die Regierungskommission inzwischen dem Plane der Handelskammer zu Saarbrücken widersprochen hat.“[5]
In dem Schreiben wird ferner ausgeführt, dass die Regierungskommission zu der Angelegenheit noch nicht endgültig Stellung genommen habe und möglicherweise ihre eigene Haltung von der der Reichsregierung abhängig mache. Es erscheine fraglich, ob zur Behebung des Mangels an Franken-Zahlungsmitteln die Ausgabe von Notgeld zweckmäßig erscheine, da das Problem mit der Währungsumstellung am 18. Februar 1935 auf Reichsmark automatisch verschwinden dürfte. Ferner wird im Schreiben ausgeführt: „Abgesehen von der Frage, ob die Récépissés und die Avis de Crédit des Office franco-allemand als ausreichende Deckungsgrundlage angesehen werden könnten, würde die Ausgabe des Notgeldes möglicherweise die Abwanderung der im Saargebiet umlaufenden Franken begünstigen.“ Gerade dies war nicht im Interesse der deutschen Regierung, die für den Rückkauf der Saargruben diese Franken benötigte. Aus gleichen Überlegungen habe auch die französische Delegation bei den Basler Saarverhandlungen gebeten, den Plan der Notgeldausgabe nicht weiter zu verfolgen.
Der Handelskammer blieb daher nichts anderes übrig, als ihren Druckauftrag bei der Reichsdruckerei zurückzuziehen. Reichsbankdirektor Sattler notierte nach einem Telefongespräch mit Vertretern der Handelskammer am 12. Februar: „Die auf den Mangel an Frankenzahlungsmitteln herrührenden Schwierigkeiten sollen insbesondere dadurch überwunden werden, daß der Lohnzahlungstag vom 16. d. Mts. auf den 18. d. Mts. verlegt wird.“[6] An diesem Tag begann der Umtausch des französischen Geldes in Reichsmark.
[1] BA Berlin, R2/14668, Bl. 99.
[2] Ebenda, Bl. 100.
[3] Ebenda, Bl. 101 f., Aktennotiz. Notgeldausgabe im Saargebiet. Besuch des Syndikus Martin, Handelskammer Saarbrücken.
[4] Ebenda, Bl. 98.
[5] Ebenda, Bl. 104.
[6] Ebenda, Bl. 107.
Uwe Bronnert
Abb. Hans-Ludwig Grabowski
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