1694 brauchte England im Krieg gegen Frankreich viel Geld. Eine Reihe kapitalkräftiger Kaufleute fand sich zusammen. Sie waren bereit, dem Staat die damals astronomische Summe von 1.200.000 Pfund Sterling im Tausch gegen verzinsliche Staatsscheine zu borgen. So kam es zur Gründung der ersten unabhängigen Notenbank, der „Bank of England“, durch William Peterson. Von der Regierung erhielt sie das Recht, Banknoten auszugeben, die zunächst nur in London Gültigkeit besaßen, aber von allen staatlichen Stellen in England angenommen wurden. 1797 wurden sie dann gesetzliches Zahlungsmittel im ganzen Land.
Die ersten ausgegebenen Noten waren noch mit der Hand geschrieben und ähnelten den sog. Depotscheinen der englischen Goldschmiede, welche bereits vorher als Wechsel oder Schuldscheine in Form von Zahlungsversprechungen fungierten.
Diese sog. „Goldsmith-Notes“ sind damit als Vorläufer des englischen Papiergelds anzusehen.
Schon kurze Zeit nach England beschloss auch das Parlament Schottlands die Einrichtung einer eigenen Bank, welche 1695 als „Bank of Scotland“ gegründet wurde und eigene Banknoten ausgab. Weil es die Bank versäumte, ihr alleiniges Notenausgaberecht in Schottland verlängern zu lassen, endete ihr Notenmonopol bereits 1716. Schon 1727 wurde die „Royal Bank of Scotland“ gegründet, die ebenfalls das Recht zur Notenausgabe erhielt.
Übrigens gibt die „Bank of Scotland“ noch heute eigene Noten aus, für die allerdings kein Annahmezwang mehr besteht. Man kann sie also als Geld annehmen oder auch deren Annahme einfach verweigern und z.B. stattdessen Noten der „Bank of England“ fordern.
Hans-Ludwig Grabowski
Abb. Battenberg Gietl Verlag, Bildarchiv
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