Nachdem die Regierung Badoglio die Militärallianz mit dem Deutschen Reich verließ und Italien am 8. September 1943 Waffenstillstand mit den Westalliierten schloss, besetzte die deutsche Wehrmacht Nord- und Mittelitalien. Aus den Provinzen Udine, Goriza, Triest, Pula (Pola), Rijeka (Fiume) und den bislang italienisch verwalteten Gebieten Jugoslawiens, den Provinzen Laibach, Susak und Bakar entstand am 1. Oktober 1943 die Operationszone „Adriatisches Küstenland“. Oberster Kommissar wurde der Reichsstatthalter von Kärnten, Friedrich Rainer. Wie auch in der Operationszone Alpenvorland wurden hier Orts- und Straßennamen eingedeutscht und die Schließung italienischer Schulen und Banken verfügt.
Karte: Operationszone „Adriatisches Küstenland“
Im besetzten italienischen Gebiet war vorübergehend auch die Reichsmark in Form der Reichskreditkassenscheine gesetzliches Zahlungsmittel. In Montenegro betrug der Umrechnungskurs am 25. September 1943 für 100 Lire 13,50 Reichsmark. In Venetien wurden am 26. September eine Reichsmark mit 10 Lira gerechnet. Auf Anordnung des Präfekten von Mailand zirkulierten die Reichskreditkassenscheine ab 2. Oktober auch in der Lombardei. Nach einer Vereinbarung mit Mussolinis Marionettenstaat in Norditalien, der „Repubblica Sociale Italiana“ (Republik von Salò) verzichtete die deutsche Wehrmacht am 25. Oktober 1943 auf die weitere Ausgabe der Reichskreditkassenscheine und überlies der Banca d’Italia den Einzug. In den folgenden Monaten geriet die italienische Währung immer mehr in den Inflationsstrudel.
Als im Sommer 1944 die Versorgung der Provinz Laibach mit italienischen Banknoten immer unzureichender wurde, dachte man von deutscher Seite an eine erneute Ausgabe der Reichskreditkassenscheine. Obwohl die Wehrmacht bereits am
20. September 1943 eine besondere slowenische Provinzverwaltung in Laibach unter General Leon Rupnik installiert hatte, verbot sich dieses Vorgehen, war die Provinz doch formal immer noch Teil eines verbündeten Staates.
Man löste das Problem indem die Sparkasse der Provinz Laibach Geldanweisungen auf Lire emittierte, die den Anschein erwecken, dass die Banca d’Italia eine Garantie hierfür übernehmen würde. Zur Ausgabe gelangten Scheine zu 50, 100, 500 und 1000 Lire.
Die Vorderseite zeigt links ein Brustbild und rechts das Wappen des Herzogtums Krain, den Adler mit der Kaiserkrone und dem zweireihig geschachtem Brustmond, ferner zweimal Serie und Kontrollnummer. Der Scheintext ist in slowenischer Sprache.
Die Rückseite ist bildgleich, jedoch spiegelverkehrt und es fehlen hier Serienbezeichnung und Kontrollnummer. Der deutsche Text lautet:
Geldanweisung über (Wert in Ziffern) Lire (Wert in Buchstaben) Diese Anweisung ist gedeckt durch ein behörd- lich kontrolliertes Sperrguthaben bei der Banca d’Italia. Sie wird dem Überbringer innerhalb einer vom Chef der Provinzialverwaltung in Lai- bach bestimmten Frist in geltende Banknoten der Banca d’Italia umgetauscht werden. Ausgegeben auf Grund der Entscheidung des Chefs der Provinzialverwaltung in Laibach vom 14. IX. 1944, VII Nr. 4504/1. Sparkasse der Provinz Laibach
Unterschrieben sind die Anweisungen vom Vorsitzenden und vom Generaldirektor.
Abb. 1.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 50 Lire, Vorderseite.
Abb. 1.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 50 Lire, Rückseite.
Abb. 2.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 100 Lire, Vorderseite.
Abb. 2.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 100 Lire, Rückseite.
Abb. 3.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 500 Lire, Vorderseite.
Abb. 3.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 500 Lire, Rückseite.
Abb. 4.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 1000 Lire, Vorderseite.
Abb. 4.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 1000 Lire, Rückseite.
In einem Brief vom September 1944 wandte sich ein Commissario der Banca d’Italia an den Finanzminister der Repubblica Sociale Italiana, in welchem er ausführte, dass die Bank niemals eine Garantie für diese Scheine abgegeben habe und die Sparkasse der Provinz auch kein Sperrkonto unterhalten würde. Es bestehe lediglich ein Girokonto bei der Filiale der Banca d’Italia in Triest. Der Schreiber des Briefes empfahl dringend, Rücksprache mit der deutschen Verwaltung in Slowenien zu nehmen, um den unkontrollierten Umlauf der Geldanweisungen zu unterbinden. In einem weiteren Brief an den Finanzminister schrieb er:
„Es erscheint mir nicht fair, daß hier von der Sparkasse Laibach offensichtlich versucht wird, beim slowenischen Volk durch einen schlichtweg falschen Bezug zur Banca d'Italia Vertrauen in diese Banknoten zu erheischen oder vorzugaukeln.“
Der Minister scheint es, wenn überhaupt, bei einem schwachen Protest belassen zu haben. Allerdings fehlte bei den Ausgaben zu 1/2, ein, zwei, fünf und zehn Lire vom
28. November 1944 der Hinweis auf die Banca d’Italia. Hier heißt es auf der deutschen Seite nur:
Ausgegeben auf Grund der Entscheidung des Chefs der Provinzialverwaltung in Laibach vom 28. XI. 1944, VII Nr. 5946/1. Sparkasse der Provinz Laibach
Abb. 5.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 1/2 Lire, Vorderseite.
Abb. 5.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 1/2 Lire, Rückseite.
Abb. 6.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 1 Lire, Vorderseite.
Abb. 6.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 1 Lire, Rückseite.
Abb. 7.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 2 Lire, Vorderseite.
Abb. 7.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 2 Lire, Rückseite.
Abb. 8.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 5 Lire, Vorderseite.
Abb. 8.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 5 Lire, Rückseite.
Abb. 9.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 10 Lire, Vorderseite.
Abb. 9.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 10 Lire, Rückseite.
Es stellt sich die Frage, nach der Bedeutung der römischen Zahl „VII“ hinter dem Datum? Wenn sie Bezug auf die italienische Annexion der Provinz am 3. Mai 1941 nimmt, müsste bei einer fortlaufenden Zählung der Jahre der Zugehörigkeit zu Italien nicht „VII“ sondern „IV“ stehen. Einem Italiener wäre ein solcher Fehler kaum unterlaufen. Guido Crapanzano sieht darin einen Beleg dafür, dass die Banca d’Italia wirklich nichts mit dieser Ausgabe zu tun hatte, auch wenn das geheimnisvolle Sperrguthaben bei der Banca d’Italia nie offiziell dementiert wurde. Leider ist nicht bekannt, ob jemals versucht wurde, die Geldanweisungen in Rom einzulösen.
Uwe Bronnert
Literatur:
Guido Crapanzano, Soldi d'Italia – Un secolo di cartamoneta, Englische Ausgabe, Fondazione Cassa di Risparmio di Parma e Monte di Credito su Pegno di Busseto,
Parma 1995, S. 298 – 303.
Comments