Als in der Hyperinflation des Jahres 1923 die deutsche Markwährung zusammenbrach, mussten viele Kommunen nach kreativen Lösungen zur Schaffung von wertbeständigem Notgeld suchen. Eine von vielen seinerzeitigen Finanzinnovationen waren wertbeständige Schuldverschreibungen, die als Notgeld verwendet wurden und ab Mitte 1923 vermehrt in den Umlauf kamen. Die preußische Stadt Aschersleben (Provinz Sachsen) begab hierzu im Dezember 1923 eine Goldmarkanleihe als wertbeständiges Notgeld.
Die Notgeldverordnung des Generals von Seeckt vom 12. November 1923 machte im Deutschen Reich unter dem Druck der Not die Ausgabe von auf Gold lautenden Geldes zu einem Recht für die Länder, Provinzen, Städte und Gemeinden. Innerhalb der Ausgabebezirke wurde damit wertbeständiges Notgeld, z. B. zur Beschaffung von Lebensmitteln, zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt.
So wurden in Aschersleben am 15. Dezember 1923 unverzinsliche Teilschuldverschreibungen als wertbeständiges, auf Gold lautendes Notgeld ausgegeben. Die Emissionswährung war die Goldmark bzw. Mark Gold mit Valutaklausel (4,20 Goldmark = 1 Dollar). Der absichtlich niedrige Nennwert bzw. die Stückelung dieser Teilschuldverschreibung war Zehn Mark Gold. Das Ausgabevolumen ist bis heute unbekannt. Die höchste bekannte Nummerierung ist die Nummer 6154, dies würde einem Volumen von 61.540 Mark Gold entsprechen. Der Nennwert von 10 GM dieser Teilschuldverschreibungen sollte nebst sieben von Hundert Zinsen am
15. Dezember 1924 an den Inhaber mit 10 Mark 70 Pfennig Gold in Mark Reichswährung zurückgezahlt werden (Agio von 7 Prozent).
Stadt Aschersleben, Teilschuldverschreibung Nummer 004605 über 10 Mark Gold, ausgegeben am 15. Dezember 1923.
Gleichzeitig und parallel zu dieser Emission gelang es im November 1923 mit der Währungsreform und der Ausgabe der Rentenmark die Inflation im Deutschen Reich zu stoppen. Die Ersparnisse weiter Bevölkerungskreise waren zu diesem Zeitpunkt aber bereits vernichtet, Vermögenswerte waren dahingeschmolzen. Am 20. November 1923 war 1 Dollar 4,2 Billionen Papiermark (= 4,20 Rentenmark oder Mark Gold) wert. Eine Rentenmark bzw. eine Mark Gold entsprach an diesem Tag offiziell einer Billion Papiermark. Die Einlösung des wertbeständigen Notgelds erfolgte gebietsweise im Deutschen Reich im Laufe des Jahres 1924 und speziell im Fall der 1923er-Teilschuldverschreibungen der Stadt Aschersleben wohl im Dezember 1924. Die Teilschulverschreibungen wurden bei der Einlösung durch einseitigen oder beidseitigen Aufdruck entwertet.
Hans-Georg Glasemann
Bildquelle: Dank an Oliver Sens
Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.
Literaturempfehlung:
Manfred Müller:
Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924
Titel: Gietl Verlag
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