Die Idee der europäischen Einigung ist nicht neu. Philosophen, Schriftsteller und Politiker wie Immanuel Kant (1724–1804), Victor Hugo (1802–1885), Aristide Briand (1862–1932) oder Gustav Stresemann (1878–1929) haben bereits vor langer Zeit unterschiedliche Pläne vorgestellt, wie das friedliche Zusammenleben der europäischen Völker zu sichern sei. Angesichts der Gräuel und Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs regte der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill (1874–1965) in seiner viel zitierten "Zürcher Rede" vom 19. September 1946 eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der europäischen Staaten an. Dabei sollten Zuständigkeiten in genau definierten Teilbereichen auf besondere gemeinschaftliche Organe übertragen werden. Konflikte sollten friedlich durch ein gemeinsames europäisches Gericht gelöst werden.
Der französische Außenminister Robert Schumann (1886–1963) schlug am 9. Mai 1950 die Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch als Montanunion bezeichnet) vor. Durch die gemeinsame und gleichberechtigte Entscheidung und Kontrolle über die kriegswichtigen Rohstoffe Kohle und Stahl sollte der Frieden dauerhaft gesichert werden. Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande, die Gründungsstaaten der EGKS, unterzeichnen am 25. März 1957 die "Römischen Verträge" zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die am 1. Januar 1958 in Kraft traten. Mit dem EG-Fusionsvertrag vom 8. April 1965 wurden die drei Organisationen am 1. Juli 1967 zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengefasst.
Seit der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten in Den Haag am 1. und 2. Dezember 1969 war die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion ein offizielles Ziel der EG. Geld- und Währungsfragen hatten von Beginn an für die Errichtung des Gemeinsamen Marktes und für sein Funktionieren eine entscheidende Bedeutung.
Von Beginn an benötigte die Gemeinschaft einen gemeinsamen Wertmaßstab, der nicht einfach die Währung eines Mitgliedsstaats sein konnte. Die erste von der Europäischen Gemeinschaft verwendete Rechnungseinheit (RE) war die der 1950 geschaffenen Europäischen Zahlungsunion (EZU). [1] Diese RE entsprach im Wert dem Goldgewicht eines Dollars. Sie war so viel wert wie 0,88867088 Gramm Feingold. Die Umrechnung der RE in nationale Währungen erfolgte zu den offiziellen Leitkursen der Währungen der Mitgliedstaaten.
Nach dem Zerfall des Systems – im Jahr 1968 wurde die Einlösungspflicht des US-Dollars in Gold auf die Zentralbanken der Mitgliedsstaaten beschränkt und am 15. August 1971 hob der damalige US-Präsident Richard Nixon die nominale Goldbindung des US-Dollars auf – war eine neue Ordnung des Wechselkurssystem unumgänglich.
Im Dezember 1971 wurden neue Wechselkurs-Relationen zwischen den Währungen der EG-Mitgliedsstaaten festgelegt. Schwankungen der Kurse sollten nur noch innerhalb enger Grenzen (± 2,25 %) erlaubt sein. Durch das Basler Abkommen der Zentralbanken trat der Wechselkursverbund der EG am 24. April 1972 in Kraft. Man sprach zunächst von einer Schlange im Tunnel. Der Tunnel war durch die größere Bandbreite gegenüber dem US-Dollar gegeben. In diesem bewegt sich die Schlange der EWG-Währungen, die durch engere Bandbreite zwischen ihnen festgelegt war. Die Mitglieder verpflichteten sich zu intervenieren, wenn ihr Wechselkurs von der Bandbreite abwich. Auch die Zentralbanken Großbritanniens, Dänemarks, Norwegens und Irlands schlossen sich im Laufe des Monats Mai dem gemeinsamen Interventionssystem an.[2]
Der neue Verbund geriet bald in ernste Schwierigkeiten. Am 23. Juni 1972 ging Großbritannien nach einer Währungskrise zu flexiblen Wechselkursen über. Aus gleichem Grund verließ Italien am 13. Februar 1973 den Verbund. Auch Frankreich kündigte Anfang 1974 die Mitgliedschaft in der Schlange. Aus dem gleichem Grund, trat Italien im Juli 1975 aber wieder ein, um sie im März 1976 endgültig zu verlassen.
Die Gemeinschaft beschloss am 21. April 1975 dem Beispiel des Internationalen Währungsfonds und seinen Sonderziehungsrechten (SRZ) zu folgen und eine Europäische Rechnungseinheit (ERE) zu bilden, welche auf einem Währungskorb der neun Mitgliedstaaten basierte, deren Umrechnungssatz zum ERE jeden Tag ermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht wurde.
Das am 13. März 1979 anlaufende Europäische Währungssystem (EWS) übernahm die ERE-Formel als Rechnungseinheit unverändert, versah sie jedoch mit einer Revisionsklausel und benannte die ERE in ECU um. Seit 1981 ersetzt der ECU die ERE.
Den Namen ECU leiteten die Initiatoren des EWS von unterschiedlichen Vorstellungen ab. Für den damaligen französischen Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing erinnerte der Name an eine bereits im 13. Jahrhundert von Ludwig dem Heiligen eingeführte und in ganz Europa umlaufende Goldmünze, während britische und deutsche Vertreter den Namen von den Initialen „European Currency Unit“ ableiteten.
Zunächst gehörten die Währungen derjenigen neun Mitgliedsstaaten dem Korb an, aus denen die Gemeinschaft im Jahr 1973 bestand. Nach dem Beitritt Griechenlands wurde am
17. September die Drachme als 10. Währung und nach Aufnahme Portugals und Spaniens im Herbst 1989 auch Escudo und Peseten in den Korb aufgenommen.[3]
Der ECU wurde die Rechnungseinheit, in der die Europäischen Gemeinschaftsinstitutionen ihre Haushalte erstellten und in der die Europäische Investitionsbank ihre Bilanz vorlegte.
Seit 1979 war der ECU auch die einzige Rechnungseinheit für die Festsetzung und Erhebung der spezifischen Außenzölle, Abschöpfungen, Erstattungen und sonstigen innergemeinschaftlichen Zahlungen. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft verwendete den ECU ebenfalls als Rechnungseinheit, um bei Zahlenangaben eine gewisse Vergleichbarkeit zu erreichen. Zuschüsse und Darlehen an Unternehmen wurden von der Gemeinschaft ebenfalls in ECU ausgedrückt, desgleichen von der Gemeinschaft verhängte Geldbußen. Die Europäische Investitionsbank (EIB), das Bankinstitut der Gemeinschaft für langfristige Finanzierungen, hatte auch als erstes Gemeinschaftsinstitut öffentliche Anleihen in ECU aufgelegt.
Obwohl keine auf ECU-lautende Zahlungsmittel von der Gemeinschaft emittiert wurden, nutzten auch private Unternehmen die neue „Währung“ für ihre Zwecke. Im Devisenhandel der Banken der Gemeinschaftsländer eroberte sich der ECU einen festen Platz. Banken gaben ECU-Anleihen und ECU-Bankbriefe aus. Ebenso stellten Institute Reiseschecks auf ECU aus oder lösten ECU-Euroschecks ein. Jedoch mussten sie immer zum Tageskurs in die jeweilige Landeswährung umgerechnet werden, da man in keinem Staat offiziell mit ECU zahlen konnte.
Abb. 1: Internationale Nederlanden Bank N. V. (ING Bank) 22. Juni 1995, Muster eines 7% ING BANK Bankbriefs 1995 per 2000, 1000 ECU, Vorderseite.
Abb. 2.1/2: American Express, o. D., Muster eines Reiseschecks über 50 ECU,
Vorder- und Rückseite.
Abb. 3.1/2: American Express, Faltblatt zum ECU-Reisescheck, Vorder- und Rückseite.
Belgien erklärte zwar 1987 „Münzen“ mit aufgeprägtem ECU-Wert zum gesetzlichen Zahlungsmittel und theoretisch konnten diese zum ECU-Tageswert gegen belgische Francs eingetauscht werden. Die aufwendig geprägten Stücke, deren Metallwert einem vielfachen des ECU-Wertes entsprach, dienten jedoch ausschließlich der Schaffung und Befriedigung eines spekulativen Sammlermarktes.
Abb. 4: Belgien, 1987, 50 ECU, Vorder- u. Rückseite.
Frankreich setzte einen fiktiven ECU-Wert neben den offiziellen Franc-Wert; auf der 100-Francs-Münze, die ebenfalls ausschließlich mit Aufgeld an Sammler verkauft wurde, steht 15 ECUs, auf der entsprechenden 500-Francs-Münze 70 ECUs.
Abb. 5: Frankreich, 1990, 70 ECU (500 Francs), Vorder- u. Rückseite.
In einer privaten englischen Medaillenserie mit Wertangabe „ECU“ erscheinen auch „Werte“ wie 1/10 und 1/4 ECU – auf einen gemeinsamen Namen für das Kleingeld hatte man sich in Brüssel nicht geeinigt. Eine niederländische Medaillenfirma prägte daher "Münzen" mit „Centecu“. Überhaupt blühte in den 1990er-Jahren der Verkauf dubioser Prägeerzeugnisse, die in der Werbung als „sensationell: Amtliche ECU-Münze mit Echtheitszertifikat“ angepriesen wurden. Nicht immer ist von vornherein klar, ob es sich bei den Münzen mit den aufgeprägten Ausgabeländern (Andorra, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Canada, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nord-Irland, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, RASD-Westsahara …) um staatliche oder private Prägungen handelt. Aber mit Münzen im Sinne von Zahlungsmitteln haben die „ECUs“ nichts gemein. Für diese modischen Gepräge hat sich der Begriff Pseudo-Münzen durchgesetzt!
Für die Besucher der Expo ’92 im spanischen Sevilla ließ EUFISERV (European Savings Banks Financial Services),[4] ein Gemeinschaftsunternehmen der europäischen Sparkassen, vom Belgier Jacques Doppée eine mögliche 10-ECU-Note entwerfen und von der renommierten Wertpapierdruckerei Giesecke & Devrient in München auf festem Papier ohne Wasserzeichen drucken. Dieser Schein sollte einen Vorgeschmack auf die nach den Beschlüssen von Maastricht spätestens 1999 einzuführenden ECU-Noten geben.
Abb. 6.1/2: Expo Sevilla, o. D., 10 ECU, Vorder- und Rückseite, Größe: 160 x 70 mm.
In der Zeit vom 18. Juli bis 16. August 1994 waren in der französischen Gemeinde Trans-en-Provence Geldscheine im Umlauf, die über 1 ECU lauteten.
Auf der Vorderseite wird In einem Kasten der Ausgabeanlass und die Umlaufdauer genannt. Die beiden Absätze lauten in der Übersetzung:
„Dieser ECU ist ein jederzeit einlösbarer Gutschein, der in der Stadt und Gemeinde Trans-en-Provence vom 18. Juli bis zum 16. August 1994 anlässlich der Gedenkfeier zum 50. Jahrestag der Befreiung der Provence durch die alliierten Truppen eingelöst werden kann. Danach wird der Gutschein noch 5 Tage lang in den Postämtern der Stadt erstattet. / Das Ziel der Aktion ist die Förderung der Idee des ECU in unserem Land und insbesondere in der Dracenie [Gemeindeverband, Anm. d. Verf.]. Ein Gewinn kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.“
Unter dem Kasten die gedruckten faksimilierten Unterschriften des Bürgermeisters, des Direktors der Post sowie des technischen Direktors.
Die Szene auf der Rückseite des Scheins zeigt einen mit US-amerikanischen Soldaten besetzten Jeep bei der Ortsdurchfahrt, bejubelt von der einheimischen Bevölkerung.
Der zweizeilige Aufdruck am unteren Rand lautet: „50e Anniversaire de la / Libération de la Provence“. Die Scheine tragen eine vierstellige Kennziffer und wurden auf festem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Die Auflage soll 7.500 Scheine betragen haben.
Abb. 7.1/2: Ville de Trans-en-Provence, 18. Juli – 16. August 1994, 1 ECU,
Vorder- und Rückseite, Größe: 124 x 70 mm.
Gleich drei Nominale genehmigte die Banque de France den Emittenten in Bergerac.[5]
Zur Ausgabe gelangten 6.000 Scheine zu 2 ECU (14 Francs), 3000 zu 5 ECU (35 Francs) und 1.000 zu 10 ECU (70 Francs).
Die Vorderseiten der Scheine sind bildgleich und bilden in der Mitte das Brustbild Cyrano de Bergeracs ab und rechts daneben Edmond Rostand [* 1. April 1868 in Marseille; † 2. Dezember 1918 in Paris], der ihm mit seinem romantisch-komödiantischen Versdrama ein Denkmal setzte.[6]
Links neben dem Brustbild auf der Vorderseite in einem Kreis von 15 Sternen die Abbaye de Sainte-Croix. Am oberen Rand „Banque des Collectionneurs et Commercants Bergeracois pour l'Europe“ – Bank der Sammler und Händler von Bergerac für Europa – und unten am Rand „1995“ sowie in der linken Ecke die sechsstellige Kennnummer und rechts „B95“. Die Scheine wurden auf dünnem, typisch französischem Banknotenpapier ohne Wasserzeichen gedruckt.
Die Rückseiten zeigen verschiedene Motive, allerdings ist der Text am oberen und unteren Rand jeweils gleich. Übersetzt oben: „Ausgabe der Sammler aus Bergerac“; unten:
„Diese Scheine stellen in keiner Weise eine Währung mit gesetzlichem Zahlungsmittel dar. Es handelt sich lediglich um Gutscheine, die den Gedanken des ECU innerhalb Europas fördern sollen. Sie können bis spätestens 22. April 1995 bei der Credit Agricole in Bergeracet eingelöst werden. Die Gültigkeit dieser Gutscheine ist auf das Gelände der Handelsveranstaltung in Bergerac und auf den Zeitraum vom 03. bis 15. April 1995 beschränkt.“
Der Schein zu 2 ECU zeigt das alte Bergerac, der Wert zu 5 ECU einige touristische Sehenswürdigkeiten und der zu 10 ECU landwirtschaftliche Produkte aus dem Périgord.
Abb. 8.1/2: Banque des Collectionneurs et Commercantes Bergeracois, 3. – 15 April 1995, 2 ECU (14 Francs), Vorder- und Rückseite, Größe: 156 x 94 mm.
Abb. 9.1/2: Banque des Collectionneurs et Commercantes Bergeracois, 3. – 15 April 1995, 5 ECU (35 Francs), Vorder- und Rückseite, Größe: 168 x 100 mm.
Abb. 10.1/2: Banque des Collectionneurs et Commercantes Bergeracois, 3. – 15 April 1995,
10 ECU (70 Francs), Vorder- und Rückseite, Größe: 180 x 107 mm.
Abb. 11.1/2: Verkaufsmappe, Vorder- und Rückseite.
1.000 komplette Sätze wurden in einer fortlaufend nummerierten Mappe verkauft. Weder aus ihr noch aus den Scheinen ist ersichtlich, wer wirklich hinter der Aktion stand. Im Beiblatt, das dort eingeklebt ist, wird betont, dass sich die Einzelhändler von Bergerac und die Klassen BTS Action commerciale des Lycée Maine de Biran daran beteiligt hätten, und dass man den europäischen Gedanken damit fördern wolle.
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten in Maastricht die Regierungschefs der zwölf Mitgliedsstaaten der EG einen Vertrag über die Europäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft trat. Das Ende des "Kalten Kriegs" und die Wiedervereinigung der nach 1945 verbliebenen beiden deutschen Staaten trugen dazu bei, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EG auf eine Stärkung der internationalen Rolle der Gemeinschaft verständigten.[7] Bereits am 28. Juni 1988 hatte der Europäische Rat bei seiner Zusammenkunft in Hannover einer Sachverständigengruppe unter dem Vorsitz von Jacques Delors den Auftrag erteilt, konkrete Schritte zur Schaffung einer Wirtschaftsunion vorzuschlagen. Die Arbeiten wurden auf dem Gipfeltreffen von Maastricht (9./10. Dezember 1991) abgeschlossen.
Als eines der wichtigsten Ziele nennt der Vertrag die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Spätestens 1999 sollten die Wechselkurse der Vertragsstaaten unwiderruflich festgelegt werden und die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht erhalten, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen.
Der ECU sollte als eigenständige Währung neben den Währungen der Mitgliedsstaaten zu festem Wechselkurs umlaufen und diese allmählich ersetzen.
Der Währungsname ECU war von vornherein nicht unumstritten gewesen. Schon seit geraumer Zeit wurde daher nach einem neuen einprägsamen Namen gesucht, den alle EU-Mitgliedern akzeptieren konnten. Vorschläge wie „Ducat“, „Florin“, „Franken“ beziehungsweise Kombinationen aus einer bereits existierenden Währungsbenennung und der Vorsilbe „Euro“ (z. B. „Euromark“) wurden abgelehnt, da sie stets nicht gewünschte Assoziationen zu bestimmten Ländern aufwiesen. Der Name sollte einfach auszusprechen sein und in allen Amtssprachen der Europäischen Union gleich lauten, auch unter Berücksichtigung des jeweils gebräuchlichen Alphabetes. Und er sollte Europa gut repräsentierten.
Im Dezember 1995 kam der Europäische Rat – also die europäischen Staats- und Regierungschefs – in Madrid zusammen. Hier wurde für die gemeinsame Währung die Bezeichnung „EURO“ beschlossen. Damit begann die Ära des EUROS.
Uwe Bronnert
Anmerkungen [1] Mitgliedstaaten waren ursprünglich Westdeutschland, Österreich, die Schweiz, Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Griechenland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, die Türkei und das Vereinigte Königreich mit dem größten Teil des Sterling-Blocks. Auch französische Überseegebiete waren in das Abkommen einbezogen.
[2] Bekanntlich traten Großbritannien, Irland und Dänemark am 1. Januar 1973 der EG bei.
[3] Am 1. Januar 1981 wurde Griechenland und am 1. Januar 1986 wurden Spanien und Portugal EG-Mitglied („EG-12“).
[4] Nachdem 1988 eine Zusammenarbeit europäischer Sparkassen beschlossen wurde, mündete diese 1990 in die Gründung von EUFISERV. Das Ziel ist es, Finanzdienstleistungsprozesse zu entwickeln, zu betreiben und zu unterhalten. Der spezielle Fokus liegt dabei auf Systemen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
[5] Bergerac liegt im Périgord pourpre an der Dordogn.
[6] Das Stück wurde am 28. Dezember 1897 am Pariser Théâtre de la Porte Saint-Martin uraufgeführt.
[7] Durch die Vereinigung der Bundesrepublik mit der DDR am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich der EU-Raum entsprechend. Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die kurz zuvor gegründeten Europäische Union aufgenommen. Mit der ersten Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der EU bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte mittel- und osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn und Slowenien) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta und die geographisch zu Asien gehörende Insel Zypern, diese jedoch faktisch nur mit dem griechischen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen. Am 1. Juli 2013 folgte Kroatien als 28. Mitgliedstaat. Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten Königreich eine Mehrheit von 51,9 % für den Austritt aus der Europäischen Union (Brexit). Der Austritt wurde dann am 31. Januar 2020 vollzogen.
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