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AutorenbildMichael H. Schöne

Wo die D-Mark nach der Währungsreform von 1948 noch eingeführt wurde

Im Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht bedingungslos vor den alliierten Streitkräften der USA, der Sowjetunion, Großbritanniens und Frankreichs. Sie legten auch die künftigen Grenzen nach außen und innen fest: Nach Abtrennung der deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße wurde der Rest Deutschlands in vier Besatzungszonen und Berlin in vier Besatzungssektoren aufgeteilt. Im Potsdamer Abkommen wurde eine künftige neue deutsche Währung vereinbart – durch unterschiedliche Interessen der Westalliierten und der Sowjetunion kam es bekanntermaßen nicht dazu. Nach zähen Verhandlungen verkündeten die USA, Großbritannien und Frankreich am 18. Juni 1948 den Geldumtausch der Reichsmark in eine neue Währung. Die „Deutsche Mark“ kam ab dem 21. Juli 1948 in den westlichen Besatzungszonen in Umlauf. Die schon ab 1947 in den USA gedruckten neuen Banknoten wurden kurz vor den Umtauschaktionen in die jeweiligen Verteilungszentren geliefert.


Abb. 1: Ladeliste über 53 Kisten vom 14. Juni 1948, mit einem zweiten Lkw nach Bremen gelieferte BdL-Noten im Wert von 23,26 Mio. DM (7 Kisten ½ D-Mark Code 1-40; 8 Kisten 1 D-Mark 2-40; 10 Kisten 2 D-Mark 3-40; 6 Kisten 5 D-Mark 4-40 BdL I; 15 Kisten 20 D-Mark 5-32 BdL I und 7 Kisten 50 D-Mark 3-32 BdL I für Bremen und Bremerhaven, US-Zone) – das sind die Banknoten, die als „Kopfgeld“ ausgegeben wurden; alle anderen Scheine wurden später ausgegeben: 10 D-Mark BdL I, 20, D-Mark BdL II, 50 D-Mark BdL II/Liberty und 100 D-Mark BdL I.


Abb. 2: 20 D-Mark 1948, Vs., die Erstlieferungen wurden nur in den inzwischen gegründeten Ländern der westlichen Besatzungszonen ausgegeben: Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen (brit.), Bremen/Bremerhaven, Hessen, Württemberg-Baden, Bayern (US-amerik.) und Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern, Baden (franz. Zone).


Nicht in allen Regionen, Städten und Gemeinden in der heutigen Bundesrepublik kamen am 21. Juni 1948 die neuen D-Mark-Banknoten in Umlauf. Der Grund dafür waren die Verträge, Vereinbarungen oder zweiseitigen Abkommen der Siegermächte. Nicht immer wurden sie eingehalten und die abweichenden Beschlüsse wurden von den jeweils anderen Militärregierungen akzeptiert und hingenommen. Folgende Gebiete in Deutschland kamen

in der Folgezeit zum Währungsgebiet der D-Mark:


Westberlin, DM ab 25. Juni 1948 (mehr als 2,0 Mio. Bewohner)

Die Sowjetunion beabsichtigte in ihrem SMAD-Befehl Nr. 111/48 vom 23. Juni 1948 eine eigene Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone und Gesamtberlin. Obwohl die westalliierten Gesetze[1] die Westsektoren Berlins in den Geltungsbereich nicht mit einbezog, kam es zu den historischen Ereignissen, wie den Währungsstreit und die Berliner Blockade zu Land und Wasser („Luftbrücke). Resultat der ergebnislosen Verhandlungen zwischen Ost und West war die Einführung der D-Mark/West ab dem 25. Juni 1948 auch in den Berliner Westsektoren. Zum Zweck der Währungskontrolle wurden die in Westberlin umlaufenden Banknoten zunächst mit dem Großbuchstaben B abgestempelt, später mit einem B perforiert, so dass Zwitterkennzeichnungen mit Stempel und Perforation vorkommen. Ab Dezember 1953 verzichteten die Behörden auf diese Markierungen.


Abb. 3: 20 Reichsmark 16. Juni 1939, Vs., Reichsbanknote der Deutschen Reichsbank; der damalige Wert war 10,00 D-Mark (später wurde die Umtauschquote von ursprünglich 10:1 auf 10:0,65 heruntergesetzt (man erhielt ab dem 4. Oktober 1948 nur noch 6,50 DM für 100 RM auf Konten gutgeschrieben).


Abb. 4: 20 D-Mark 1948, Vs., Austauschschein (G...G) mit B-Stempel für Westberlin; der damalige Wert war 40,00 RM (ab 20. März 1949 war die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in Westberlin).


Insel Helgoland, D-Mark seit Sommer 1952 (unter 1.000 Bewohner)

Im „Vertrag über Kolonien und Helgoland“ (Helgoland-Sansibar-Vertrag) von 1890 übergab Großbritannien die Insel im Austausch für Gebiete in Ost- und Südwestafrika an das Deutsche Reich.

Während des Zweiten Weltkriegs wurden etwa 2.500 Helgoländer ab 20. April 1945 von der Insel evakuiert. Am 11. Mai 1945 besetzten britische Truppen das Trümmerfeld. Helgoland war ab 1946 Zielpunkt britischer und US-amerikanischer Bombenabwürfe, wie die sog. „Operation Big Bang“ am 18. April 1947. Danach gab es eine britische Besatzung auf der Insel, die aber verwaltungsmäßig weiterhin zur britischen Besatzungszone gehörte.

Vier Tage vor Weihnachten 1950 „besetzten“ die Heidelberger Studenten Georg v. Hatzfeld und René Leudesdorff mit 14 Gleichgesinnten Helgoland und wollten so für die Rückgabe demonstrieren. Eine Woche später räumte deutsche Polizei die Leute aus Luftschutzbunkern, am 9. Januar 1951 kam britisches Militär, um weitere 19 Demonstranten zu vertreiben.

Damit war in der deutschen und britischen Öffentlichkeit die Forderung nach Rückgabe der Insel gewachsen. Drei Tage später schickte die deutsche Regierung eine formelle Anfrage an die britische Regierung mit der Bitte um Rückgabe Helgolands. Am 7. März 1951 stimmte die britische Regierung zu, die Insel innerhalb eines Jahres an Deutschland abzutreten.

Am 1. März 1952 erfolgte tatsächlich die Rückgabe, seitdem gehört Helgoland zum Bundesland Schleswig-Holstein.


Abb. 5: 1 Pound o. D. (1948), Vs., britischer Militärgeldschein, 2. Serie der British Armed Forces; der damalige Wert war 11,72 D-Mark.


Abb. 6: 100 D-Mark 9. Dezember 1948, Vs., Banknote der Bank deutscher Länder; Helgoland war von den Briten zwischen 1945 und 1952 mit stationierten Militäreinheiten besetzt, aber unbewohnt; dort galt theoretisch das Pfund Sterling. 100 D-Mark hatten den Wert von 8 £ 10 Sh. 6 p.


Stadt Kehl, D-Mark ab 29. Juli 1949 bis 9. April 1953 (über 8.400 Bewohner)

Die Bevölkerung der badische Stadt am Rhein wurde in den ersten Tagen des Zweiten Weltkriegs durch die deutschen Wehrmacht evakuiert. Die Stadt lag in der „Roten Zone“ am Westwall. Erst nach dem siegreichen Westfeldzug konnte die Bevölkerung, die in den Schwarzwald gebracht wurde, am 22. Juni 1940 nach Kehl zurückkehren. Die Stadt wurde nach Straßburg eingemeindet, die nunmehr die Hauptstadt des Gaues Baden-Elsaß wurde.

Alliierte Truppen besetzten am 23. November 1944 Straßburg, einen Tag später musste die zivile Bevölkerung abermals Kehl verlassen; am 15. April 1945 rückten französischen Truppen in die Stadt ein. Kehl blieb ein Vorort von Straßburg (Strasbourg) und wurde kein Teil der französischen Besatzungszone. Straßen und Plätze wurden umbenannt; man sprach Französisch statt Deutsch (elsässischer Dialekt) in der Stadt.

Auf der Außenministerkonferenz 1949 wurde im Washingtoner Abkommen der Austausch der französischen durch die deutsche Bevölkerung der Stadt Kehl beschlossen. Ab dem 29. Juli 1949 bis zum 8. April 1953 wurde die Stadt in 43 Stufen an die Bundesrepublik übergeben; Hauptursache der dreijährigen Dauer war der fehlende Wohnraum für die französische Bevölkerung Kehls. Auch stellten die französischen Militärbehörden nur zwei Lastwagen für den Transport der Personen nach Straßburg zur Verfügung; etwa 30 deutsche Arbeiter halfen bei der Beförderung. Der französische Hochkommissar François-Poncet bestätigte am 28. August 1951 nochmals, dass das „Territoire de Kehl“ übergeben werde. Auch der Streit über den Kehler Hafen wurde am 1. Januar 1952 beigelegt. Eine lokale Zeitung titelte nach der Rückgabe der Stadt „Die Rue de Stalingrad heißt wieder Bismarckstraße“ – eine andere „Kehl kehrt aus der Gefangenschaft heim“.


Abb. 7: 5.000 Francs 2. Januar 1953, Vs., Banknote der Banque de France; der damalige Wert war 60,05 D-Mark.


Abb. 8: 100 D-Mark 1948, Vs., Banknote der Bank deutscher Länder; der damalige Wert war 8.326,00 französische Francs.


Gemeinde Losheim u. a, D-Mark ab 24. September 1958 (etwa 1.000 Bewohner)

Entgegen der geschaffenen Grenzen der jeweiligen Besatzungszonen, beanspruchten einige Nachbarländer deutsche Gebietsteile. So besetzte Belgien noch vor Gründung der Bundesrepublik kleinere Orte und Fluren: Hemmeres, Losheim, Siedlung Bildchen (Aachen), Siedlung Losheimergraben (Hellenthal), Teile von Leykoul – vom 23. April 1949 bis

28. August 1958 belgisch.[2]

Belgische Pläne, weitere Gemeinden zu annektieren, wurden 1949 fallen gelassen: Mützenich, Lammersdorf, Roetgen, Ruitzhof. Die Bundesregierung zahlte Belgien 1,3 Mio.

D-Mark als "Entschädigung".


Abb. 9: 100 belgische Francs 20. Oktober 1948, Vs., Banknote der Banque Nationale de Belgique/Nationale Bank van België; der damalige Wert war 8,34 D-Mark.


Abb. 10: 20 D-Mark 22. August 1949, Vs., Banknote der Bank deutscher Länder; der damalige Wert war 240,00 belgische Francs.


Saarland, D-Mark ab 6. Juli 1959 (knapp 1,0 Mio. Bewohner)

US-amerikanische Truppen besetzten ab dem 21. März 1945 das Saargebiet und übergaben es am 7. Juli 1945 an die Franzosen, wodurch es sechs Wochen später Bestandteil der französischen Besatzungszone wurde. Am 11. Juli 1946 beschloss die Regierung in Paris die Lostrennung der Saar aus ihrer Besatzungszone; die USA und Großbritannien akzeptierten die Entscheidung.

Die Verfassungsgebende Versammlung in Saarbrücken verabschiedete am 8. November 1947 die erste Landesverfassung für das Saarland. Der französische Franc wurde am

20. November 1947 gesetzliches Zahlungsmittel, nachdem die Saar-Mark ab dem 16. Juni 1947 die Reichsmark ersetzt hatte.

Entsprechend des Luxemburger Vertrags[3] erklärte am 14. Dezember 1956 der saarländische Landtag nach einer zuvor erfolgten Volksabstimmung den Beitritt zum Geltungsbereich des westdeutschen Grundgesetzes und verabschiedete am 23. Dezember 1956 das Gesetz über die Eingliederung des Saarlandes zum 1. Januar 1957.

Der Währungsaustausch erfolgte jedoch erst ab dem 6. Juli 1959.


Abb. 11: 10.000 Francs 7. Juni 1956, Vs., Banknote der Banque de France; der damalige Wert war 85,07 D-Mark.


Abb. 12: 50 D-Mark 9. Dezember 1948, Vs., Banknote der Deutschen Bundesbank; der damalige Wert war 5.875,00 französische Francs.


Gemeinde Elten u. a., D-Mark ab 1. August 1963 (knapp 10.000 Bewohner)

Auch die Niederlanden hegten nach 1945 Annexionspläne bzw. Gebietsforderungen gegenüber Deutschland. Wie im Fall belgischer Ansprüche legte die Britische Militärregierung keinerlei Widerspruch ein. So kam es in Verhandlungen zur Rückgabe bewohnter Gebiete: Stadt Elten, Gemeinden Heilder, Kerkrade, Mindergangelt, Selfkant mit Tüddern, Flur Siebengewald, Siedlung bei Arcen, Siedlung Suderwick, Teile von Sittard, Gebiete bei Eygelshoven und bei Losser – vom 23. April 1949 bis 31. Juli 1963 niederländisch.[4]

Schon am 25. August 1945 gründete sich ein Nederlandsch Comité voor Gebiedsuitbreiding (= Niederländisches Komitee für Gebietserweiterungen). Die Alliierte Hohe Kommission für Deutschland lehnte die Pläne A, B und C der NCG ab, nach denen große Landesteile mit großen Städten nach den Niederlanden eingegliedert werden sollten; Ortsumbenennungen waren geplant, z. B.: Aken (Aachen), Keulen (Köln), Monniken-Glaadbeek (München-Gladbach), Kleef (Kleve), Noordhoorn (Nordhorn), Osnabrugge (Osnabrück).

Die Bundesregierung zahlte 280,0 Mio. D-Mark als "Entschädigung" an die Niederlande.

Am 26. März 1949 beschlossen die USA, Großbritannien, Frankreich und die Beneluxländer auf der Londoner Deutschland-Konferenz, die Grenzziehung zwischen den Beneluxländern, Frankreich und Deutschland anzupassen.

Wie die Beispiele zeigen, liefen D-Mark-Banknoten bis zu den Besetzungen durch Belgien und den Niederlanden von Juni 1948 bis April 1949 in den genannten Gebieten erstmals um.


Abb. 13: 10 Gulden 23. März 1953, Vs., Banknote der Nederlandsche Bank; der damalige Wert war 11,06 D-Mark.


Abb. 14: 50 D-Mark 2. Januar 1960, Vs., Banknote der Deutscher Bundesbank; der damalige Wert war 45,23 Gulden.


DDR, D-Mark ab 1. Juli 1990 (etwa 16,4 Mio. Bewohner)

Als Folge der Massendemonstrationen in der DDR ab September 1989 trat die Regierung am 7. November 1989 geschlossen zurück – das Politbüro der SED am folgenden Tag.

Das Ergebnis der ersten freien Wahlen am 18. März 1990 in Mitteldeutschland war letztlich der Beitritt der DDR am 3. Oktober 1990 zur Bundesrepublik. Zuvor trat am 1. Juli 1990 der Staatsvertrag zwischen der BRD und der DDR in Kraft.[5] Im Punkt 5. des Artikels 10 wurde kein wirklicher Geldumtausch vereinbart, sondern die Konten im Verhältnis 2 DDR-Mark zu 1 D-Mark umgestellt. Der „freie“ Wechselkurs lag im Oktober 1989 bei etwa 9:1. Kleinmünzen der DDR waren bis zum 30. Juni 1991 nur im Gebiet der ehemaligen DDR im Verhältnis 1:1 umlauffähig. Guthaben, die nach dem 31. Dezember 1989 auf angelegten Konten gebildet wurden, unterlagen dem Kurs von 3:1.


Abb. 15: 100 Mark der DDR 1975, Vs., Banknote der Staatsbank; der damalige Wert war 50,00 D-Mark nach dem vereinbarten Umtauschkurs 2:1; Kontoinhaber erhielten je nach Alter Freibeträge in Höhe von 2.000, 4.000 oder 6.000 DDR-Mark im Verhältnis 1:1.


Abb. 16: 100 D-Mark 2. Januar 1989, Vs., Banknote der Deutscher Bundesbank; der damalige Wert war 200,00 Mark der DDR; Geldscheine im Wert von 27,5 Mrd. D-Mark wurden für den Geldumtausch in die DDR gebracht.


Unklar ist der Umlauf des luxemburgischen Francs in der Gemeinde Roth (a. d. Our) vom

23. April 1949 bis zum 7. August 1960 für etwa 250 Bewohner.

In Teilen der luxemburgischen Bevölkerung gab es nach 1945 den Wunsch eines „Großluxemburgs“ mit einer Erweiterung des Großherzogtums – im Nordosten die Gebiete um Prüm und Bitburg und im Südosten bis an die Saar. Die meisten Luxemburger lehnten solche Forderungen der Lëtzebuerger Nationalunioun aus Furcht vor einer "Überfremdung" mit mehreren Zehntausend Deutschen jedoch ab.

So forderte die großherzogliche Regierung in ihrem Memorandum vom 27. November 1946 nur eine Grenzverschiebungen von max. 10 Kilometer ins deutsche Gebiet. In der Verordnung Nr. 212 der französische Militärregierung genehmigte man nur die Eingliederung der Gemeinde Roth und des Kammerwalds ins luxemburgische Staatsgebiet.[6] Angeblich wurde Roth von Luxemburg nicht verwaltet. Die Bundesrepublik zahlte als Gegenleistung 58,3 Millionen DM an das Großherzogtum Luxemburg.


Anmerkungen

Einige Ereignisse und Gebietsaustausche zwischen 1945 und 1990 sind für den Umtausch/Rücktausch der D-Mark nicht von Bedeutung, da er an solchen Orten nicht stattfand.

Jedoch wurden im Mai 1945 die etwa 5.000 deutschen Bewohner der Stadt Haren/Ems auf Anordnung der britischen Militärverwaltung ins Umland ausgesiedelt. Polnisches Militär verwaltete den zuerst in Lwów und später in Maczków umbenannten Ort. In die Häuser zogen etwa 4.000 Soldaten und Offiziere der Polnischen Exilarmee und ihre Familien sowie polnische DPs. Auch Straßen wurden umbenannt. Im August 1948 verließen die letzten Polen die Stadt, die am 10. September 1948 wieder ihren alten Namen erhielt. Über polnische Zahlungsmittel aus dieser Zeit lässt sich in geschichtlichen Quellen nichts finden.[7]

Die Besetzung der Westberliner Exklave Steinstücken am 18. Oktober 1951 durch DDR-Polizei dauerte drei Tage.

In den 1960er Jahren kam es zum Austausch von Gebieten der Schweiz und Deutschland; dabei handelte es sich um größere und kleinere Fluren im Grenzgebiet, für die die Bundesrepublik Ausgleichszahlung in Höhe von 20.000 Franken leistete.[8] In der deutschen Exklave Büsingen zahlt(e) man de facto mit Schweizer Franken und bis 2002 mit der D-Mark und danach mit dem Euro. Die Waren in Büsingen unterliegen der Schweizer Mehrwertsteuer mit 8,1 Prozent.

Auch beim Gebietsaustausch zwischen der DDR und Westberlin in den Jahren 1971 und 1988 handelte es sich nur um unbewohnte Flächen. Bis Ende 2001 war die D-Mark auch gültiges Zahlungsmittel im österreichischen Kleinwalsertal.

In Montenegro wurde am 12. November 2000 die D-Mark per Gesetz eingeführt – mit Duldung der Deutschen Bundesbank; im August 1999 wurde im Kosovo der jug. Dinar nach und nach aus dem Verkehr gezogen und die UN-Verwaltung erklärte die D-Mark zum offiziellen Zahlungsmittel im Kosovo. Als Zweitwährung gilt der Dinar in serbischen Enklaven. Beide Länder nutzen heute den Euro als Landeswährung.


Michael H. Schöne


Quellen

[1] Gesetz Nr. 61 der Militärgouverneure und Oberste Befehlshaber der US-amerikanischen und britischen Zone und Gesetz Nr. 158 des Militärgouverneurs und Obersten Befehlshaber der französischen Zone

[2] Vertrag zwischen Belgien und der Bundesrepublik vom 6. August 1958/Gesetz zum Vertrag vom 24. September 1958

[3] Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956

[4] Vertrag vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande/Gesetz zum Vertrag vom 10. Juni 1963

[5] Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Staatsvertrag) vom 18. Mai 1990

[6] Vertrag vom 11. Juli 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg/Gesetz zum Vertrag vom 8. August 1960

[7] siehe: https://banknotesworld.com vom 5. Dezember 2012/„Ro. 445 mit 2 Stempeln“

[8] Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall vom 23.11.1964

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