Fortsetzungsreihe, Teil 23
Die Fälschungsklassen, Teil 2
Die Klassifizierung änderte sich erneut mit der Einführung des Euro. In jedem Land, das den Euro als Währung eingeführt hat, wurde ein Nationales Analysezentrum für Falschgeld etabliert. Für Deutschland ist dies das Nationale Analysezentrum Falschgeld der Deutschen Bundesbank in Mainz, im allgemeinen Sprachgebrauch aber immer noch althergebracht „Falschgeldstelle“ genannt. In den meisten Ländern befindet sich das Nationale Analysezentrum bei der jeweiligen nationalen Zentralbank. Es gibt aber Ausnahmen, wie zum Beispiel in Österreich, wo es der Österreichischen Staatsdruckerei GmbH, Wien angegliedert ist. Parallel zu den nationalen Bearbeitungsstellen für Falschgeld wurde das Counterfeit Analysis Center (CAC) bei der Europäischen Zentralbank installiert. Die Klassenbildung von Euro-Fälschungen erfolgt nun innerhalb des sogenannten CMS, des „Counterfeit Monitoring System“. In diesem CMS werden grundsätzlich zwei Arten von Fälschungsklassen (Indikative) unterschieden: Inländische Klassen, die „local classes“, und Europäische Klassen, die „common classes“. In Europäische Klassen werden stets alle Druckfälschungen, Fälschungen mit gedruckten Elementen sowie gefährliche Farbkopiererfälschungen eingeordnet. In dieser Klassenzuordnung spiegelt sich die Herstellungsart der echten Banknoten wider, das heißt Druckfälschungen werden, wie erwähnt, immer als „common class“ kategorisiert. So werden auch Euro-Münzfälschungen, die wie die Originale im Prägeverfahren hergestellt sind, stets einer „common class“ zugeordnet. Die Klassenbildung erfolgt im einen wie im anderen Fall durch das CAC, die jeweilige Zuordnung durch nationale Stellen, in Deutschland also durch das Nationale Analysezentrum der Bundesbank. Die Definition der „gefährlichen Farbkopiererfälschung“ ergibt sich hierbei aus mehreren Kriterien. So ist die Stückzahl der aufgetauchten Fälschungen von Bedeutung. Es müssen mehr als 200 Anhaltefälle in einem einzelnen Land oder mehr als 70 Fälle in mehreren Ländern erfolgt sein. Eine zunächst in einer „local class“ registrierte Fälschung wird dann in eine „common class“ umgewandelt.
Als zweites Kriterium spielt die qualitative Einstufung eine Rolle, zum Beispiel die Güte des Drucks oder besonders gut imitierte Sicherheitsmerkmale. Die nationale Falschgeldstelle informiert normalerweise keine anderen nationalen Analysezentren über festgestellte EU-weite neue Fälschungstypen, sondern nur das CAC der EZB.
Diese überdurchschnittlich gute Fälschung des früheren 1000-DM-Scheines der Ausgabe
BBk I wurde in Israel hergestellt und kursierte in vielen Ländern. Sie ist unter anderem daran zu erkennen, dass die Fälscher für die Nummerierung im Weißfeld und im Porträtbereich den gleichen Duktus der Buchstaben und Zahlen verwendet hatten. Bei echten Noten ist der Schriftcharakter unterschiedlich. Wasserzeichen und Sicherheitsfaden wurden durch Aufdruck imitiert, wobei das Wasserzeichen von täuschungsfähiger Qualität ist. Die Bundesbank hatte für diese Fälschung die Klasse A 8 vergeben.
Sie führt dann ein oder zwei Musterstücke dorthin ab, damit das CAC eine europäische Falschgeldklasse, also eine „common class“, festlegen kann. Die technischen und statistischen Daten aller Banknoten-Fälschungen werden in einer zentralen Datenbank gesammelt, die vom CAC der EZB verwaltet wird und in die auch die durch die nationalen Analysezentren ermittelten Daten von Fälschungen eingespeist werden. Sobald eine neu aufgetauchte Fälschung einer Klasse zugeteilt ist, gehört sie zu den bekannten Fälschungen, weitere angehaltene Stücke dieser Klasse werden nunmehr auf nationaler Ebene komplett bearbeitet.
Das Nationale Analysezentrum Falschgeld arbeitet zur Eindämmung der Verbreitung von Falschgeld eng mit dem „Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrum (ETSC)“ zusammen, das an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) angeschlossen ist.
Während früher alle falschen Banknoten bei der Falschgeldstelle vorder- und rückseitig mit dem Stempelaufdruck „Falsch“ sowie mit einem weiteren Stempel gekennzeichnet wurden, aus dem die Fälschungsklasse, das Anhaltedatum und das Namenszeichen des Prüfbeamten hervorgingen, verzichtet man seit den 1990er Jahren aus Vereinfachungsgründen auf diese Stempelung. Heutzutage wird lediglich handschriftlich die Fälschungsklasse vermerkt, und zwar auf der Vorderseite im Weißfeld unterhalb der Zahlenfragmente des Durchsichtsregisters und der Europaflagge. Dabei werden, wie auch beim Schriftverkehr innerhalb der Notenbank, Kurzformen dieses Indikativs verwendet.
Fortsetzung folgt …
Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3.
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