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AutorenbildKarlheinz Walz

Fälscher & Falschgeld: So will es das Gesetz, Teil 5

Aktualisiert: 26. März 2021

Fortsetzungsreihe, Teil 16: Zuständigkeiten


Zuständig für die Verfolgung von Falschgelddelikten ist zunächst die jeweilige lokale Polizeidirektion, die auch die ersten Ermittlungen beim Auftauchen von Falschgeld einleitet und zunächst führt (Ermittlung der Umstände, Zeugenermittlung bzw. –befragung usw.). Die sichergestellte Fälschung wird dann über das zuständige Landeskriminalamt (LKA) der Deutschen Bundesbank zugeleitet, da diese als Gutachterin im Rechtssinne zuständig ist. Das LKA wird in der Regel nur dann selbst tätig werden, wenn gleichzeitig der Bereich Organisierte Kriminalität (OK) in irgendeiner Form erkennbar ist, zum Beispiel auch im Zusammenhang mit Waffen, Betäubungsmitteldelikten, o.ä. Das Ressort Polizei ist ja – dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik entsprechend – Ländersache, so dass die Handhabung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist (eine Ausnahme besteht nur in den Stadtstaaten wie zum Beispiel Hamburg, da es dort als kriminalpolizeiliche Ermittlungsbehörde nur ein LKA gibt). Während in verschiedenen Bundesländern die Landeskriminalämter über eigene Fachbereiche Falschgeld verfügen, die auch ermitteln, werden in Baden-Württemberg die Ermittlungen im Normalfall von den örtlichen Dienststellen geleitet.

Je nach Sachlage wird die OK-Dienststelle des LKA Stuttgart eingeschaltet. Über einen speziellen Meldedienst wird über die Landeskriminalämter das Bundeskriminalamt informiert. Sind mehrere Bundesländer oder gar ein ausländischer Staat tangiert, werden die Ermittlungen vom Bundeskriminalamt, in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Polizeidienststellen, übernommen. Gleiches gilt auch, wenn ein Zusammenhang mit einem bereits vom BKA bearbeiteten Fall, wiederum insbesondere aus dem Bereich der OK, erkennbar ist.



Das BKA mit Sitz in Wiesbaden wurde 1951 gegründet. 1952 erfolgte der Beitritt zur bereits 1923 in Wien als Internationale Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK) gegründeten, 1945 vorübergehend aufgelösten und 1956 neu gegründeten Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO). Deren heute allgemein gebräuchlicher Name Interpol sollte ursprünglich lediglich ein Telegrammkürzel sein, wurde aber dann 1956 offiziell in den Namen der Organisation aufgenommen, da diese internationale Polizeibehörde, mit heutigem Sitz in Lyon, schon zuvor unter dieser Bezeichnung bekannt geworden war. Derzeit hat das BKA mehr als 5.200 Mitarbeiter, davon 2.600 Kriminalbeamte.

Am 1. Juli 1999 hat das Europäische Kriminalpolizeiamt EUROPOL, die aus der 1994 auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl ins Leben gerufene Stelle zur Bekämpfung der Drogen-Kriminalität Europol Drugs Unit (EDU) hervorgegangene Behörde, offiziell ihren Dienst aufgenommen.


Europol (auch: Europäisches Polizeiamt) ist eine europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie koordiniert die Arbeit der nationalen europäischen Polizeibehörden im Bereich der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität und fördert damit den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden. Der Grundgedanke von Europol ist die Zusammenführung von bi- und multilateralen Übereinkommen wie TREVI (franz.: Terrorisme, Radicalisme, Extremisme et Violence Internationale), des Schengener Abkommens und der EDU. Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche. Erster Direktor war der Deutsche Jürgen Storbeck, seit Mai 2009 ist es der Brite Rob Wainwright. Seit 1. Januar 2010 ist Europol eine Agentur der Europäischen Union, wie OLAF, CEPOL und Eurojust. Die Anbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgt durch Verbindungsbeamte (sog. „ELOS“ – Europol-Liaison Officers). Über diese Verbindungsbeamte wird die Dienst- und Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten ausgeübt. Im Bereich der Falschgeldkriminalität wurde Europol als zentrale Koordinierungsstelle für den Schutz des Euro benannt.


Die EZB beobachtet sehr aufmerksam den technischen Fortschritt bei der Druck- und Reproduktionstechnologie und analysiert, neben den nationalen Analysezentren, Anzahl und Güte der beschlagnahmten Fälschungen genau. Dies dient der Weiterentwicklung von Sicherheitselementen für die Euro-Banknoten und damit der Fälschungssicherheit. Ähnliches trifft auf die Herstellungstechniken von Münzen zu. Von einer speziellen Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group) werden dabei spezielle Techniken entwickelt, die insbesondere digitale Fälschungen mittels PC und Bildbearbeitungssysteme verhindern oder zumindest erschweren sollen. Die in der Datenbank des EZB-Analysezentrums CAC gespeicherten Informationen sind den nationalen Polizeibehörden sowie anderen in die Falschgeldbekämpfung eingebundenen Stellen zugänglich. Die EZB arbeitet darüber hinaus eng mit Europol, Interpol und der Europäischen Kommission zusammen.

Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und ausländischen Stellen hat sich in den letzten Jahren entscheidend verbessert. So arbeiten die Ermittlungsbehörden anderer EU-Länder recht gut mit unseren Falschgeldfahndern zusammen, häufig auch in Länder übergreifenden Falschgeld-Ermittlungsverfahren, sogenannten Spiegelverfahren.


Fortsetzung folgt …





Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3.


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