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AutorenbildKarlheinz Walz

Fälscher & Falschgeld: Teil 43

Fälschungen ohne Vorbild, Teil 2


Von diesen zeitgenössischen Fälschungen zu unterscheiden sind die in unserer Zeit hergestellten und jüngst vermehrt auftauchenden Machwerke zum Schaden der Sammler.

Es sind ebenfalls im weitesten Sinne Fälschungen, wenngleich nicht zur Verwendung im Zahlungsverkehr bestimmt. Hier geht es um nachträglich auf Originalnoten aufgebrachte Aufdrucke oder Perforationen wie „MUSTER“ oder „SPECIMEN“ oder um Aufstempelungen fluoreszierender Merkmale, die es von offizieller Seite nie gegeben hat. Damit soll lediglich den Sammlern das Geld aus der Tasche gezogen werden. Das Paradebeispiel solcher Manipulationen sind die Noten der Bank deutscher Länder mit dem berühmten „B“-Stempel oder der „B“-Perforation. Diese B-Kennzeichnung wurde für die in Berlin kursierenden DM-Noten der westdeutschen Währungsreform nur bis 23. Dezember 1953 praktiziert. Grund für diese Kennzeichnung war gewesen, einerseits das in der Viersektorenstadt umlaufende Geld entsprechend als solches zu kennzeichnen, da die Alliierten Groß-Berlin in die Geldreform der Westzonen ausdrücklich nicht einbezogen hatten. Zum anderen wollte man so einen Überblick über die Geldbewegungen zwischen dem Westen und Berlin erhalten. Ende 1953 wurde die Kennzeichnung dann für nicht mehr erforderlich gehalten und eingestellt.

Da diese auch im Westen Deutschlands gültigen, das heißt mit einem Zwangskurs versehenen „B-Scheine“, in der Berliner Bevölkerung wurden sie die „Bären-Mark“ genannt, bereits in den frühen 1950er Jahren mehr und mehr aus dem Verkehr gezogen worden waren, sind sie heute in guter Erhaltung recht selten und entsprechend teuer. Sammler bewilligen hier erhebliche Aufschläge im Verhältnis zu ungestempelten Noten. So kursieren DM-Banknoten der ersten Ausgaben mit nahezu perfekt gefälschten bzw. mit nachträglich mittels Originalstempel aufgebrachten B-Kennzeichnungen. Diese sind so geschickt ausgeführt, dass sie der Normalsammler nicht erkennt und oft viel Geld für eine solche Verfälschung zahlt. Die späteren eigenen Ausgaben der Bank deutscher Länder wurden zwar in den Anfängen ihrer Inumlaufsetzung 1950 bzw, 1951 und 1952 ebenfalls noch B-gestempelt, bei diesen Scheinen ist aber immer dann Vorsicht geboten, wenn eine Note mit hoher Seriennummer und Stempelung auftaucht. So wurden die ab 1949 zunächst in England gedruckten Noten zu 5 DM (Ausgabe II BdL, „Europa mit dem Stier“) erst ab 1956 von der Bundesdruckerei hergestellt. Deren Scheine beginnen mit der Serienbezeichnung 7 A. Tragen Scheine ab dieser Serienkennung einen B-Stempel, ist er mit Sicherheit falsch,

da – wie schon erwähnt – die Stempelung zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr praktiziert wurde. Schwieriger ist es bei den Nennwerten zu 10, 20, 50 und 100 DM. Für diese in den USA bzw. in Frankreich gedruckten Banknoten liegen keine Kenntnisse darüber vor, wann welcher Kontrollnummernkreis in den Umlauf gelangte. Damit kann auch die zeitgerechte Zuordnung eines B-Stempels nicht oder nur sehr schwer erfolgen. Vorsicht sollte man aber walten lassen, wenn die sogenannten „Franzosenscheine“ zu 50 und 100 DM aus dünnem Ramiefaserpapier (Ausgabe III BdL bzw. II BdL) mit B-Stempeln auftauchen und eine Reihenbezeichnung im dreistelligen Bereich aufweisen, zum Beispiel X 234; diese stammen garantiert aus der Zeit nach 1953 und der Stempel ist damit sicher falsch!


Der B-Stempel auf diesem 5-DM-Schein ist falsch bzw. nachträglich angebracht worden.

Die Banknote mit der Serienbezeichnung 12 R wurde erst um 1960 gedruckt und ausgegeben, als die B-Kennzeichnung bereits seit sieben Jahren nicht mehr praktiziert wurde.


Große Aufmerksamkeit ist auch vonnöten, wenn sogenannte Muster-Scheine zum Kauf angeboten werden. Auch diese werden meist erheblich teurer gehandelt als die regulären Stücke, da echte Specimen-Scheine meist nur an Zentralbanken oder Strafverfolgungsbehörden (zum Beispiel BKA oder Interpol) als Musterstücke ausgegeben wurden und werden und nur extrem selten in den Markt gelangen. Dies ruft nachgerade zwangsläufig die Fälscher auf den Plan. Wenn eine Muster- oder Specimen-Note keine Null-Nummerierung sondern eine „normale“ Kontrollnummer aufweist, ist für den Sammler die Chance recht groß, für viel Geld einer Manipulation aufzusitzen. Eine „Aufstempelung“ ist mittels der heutigen Möglichkeiten mit PC und Drucker ebenso einfach, wie eine „MUSTER“-Perforation.


Eine echte Musternote zu 10 DM der Bank deutscher Länder, Ausgabe BdL II, mit SPECIMEN-Kennzeichnung, zweifacher Durchlochung und fehlender Nummerierung. Solche Musternoten wurden seinerzeit ausländischen Zentralbanken oder Ermittlungsbehörden wie BKA oder Interpol zu Vergleichszwecken zur Verfügung gestellt.


Jüngst kommen nun aus China recht gut gemachte Fälschungen hochpreisiger Sammler-noten. Dort hat man sich auf seltene und damit wertvolle Banknoten spezialisiert, die im Original nicht durch Wasserzeichen oder Sicherheitsfaden geschützt sind. Paradebeispiel auch hier wieder: die DM-Währungsreformnoten von 1948, vornehmlich die Nominale zu

20 DM (II BdL, Liberty-Kopf, blau), 50 DM (II BdL, Liberty-Kopf, grün) sowie 50 und 100 DM (jew. Ausgabe I BdL mit der Darstellung allegorischer Figuren in den Farben Violett bzw. Rot). Aber auch seltene chinesische Geldscheine sollen mittlerweile in einer Qualität aufgetaucht sein, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt, und die zwischenzeitlich bereits den Weg in viele Sammlungen gefunden haben dürften. Wenngleich die Nachahmung dieser Scheine keine Geldfälschung im strafrechtlichen Sinne darstellt, da es sich nicht um kursgültige Zahlungsmittel, also nicht um „Geld“ im Rechtssinne handelt, ist der Handel mit diesen Machwerken zu normalen Sammlerpreisen und in dem Wissen, dass sie falsch sind, Betrug und damit strafbar. Speziell der Hongkong-Besucher hat hier gute Chancen,

in einschlägigen Touristenläden solchen Machwerken zum Opfer zu fallen.


Fortsetzung folgt …




Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld,

280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3.


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