Am 19. Juli 1870 erklärte das französische Kaiserreich dem Königreich Preußen den Krieg. Ausgelöst wurde er vordergründig durch einen Streit über die spanische Thronfolge. Bevor hierauf eingegangen wird, ist es erforderlich, einen Blick auf Preußens – respektive Bismarcks – Politik der 1860er Jahre zu werfen. Preußische Regierung und Liberale befanden sich seit 1860 in einem Verfassungskonflikt. Während die Regierung die Landwehr abschaffen und eine Armeereform herbeiführen wollte, lehnten die Liberalen dies mit Hinweis auf die Revolution von 1848/1949 ab. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war bemüht, den Konflikt durch außenpolitische Erfolge zu entschärfen. 1864 siegte Preußen über Dänemark im ersten Einigungskrieg. Lauenburg und Schleswig kamen zu Preußen. Der zweite Einigungskrieg gegen Österreich 1866 führte zur Annexion von Holstein, Hannover, Hessen, Nassau und Frankfurt sowie zur Auflösung des Deutschen Bundes und Gründung des Norddeutschen Bundes. Damit rückte eine kleindeutsche Lösung, also die Einigung der deutschen Staaten ohne österreichische Beteiligung, aber unter Führung Preußens, in greifbare Nähe. Lediglich die süddeutschen Staaten standen noch außerhalb. Andere europäische Staaten beäugten den deutschen Einigungsprozess mit Argwohn, bedeutete er doch eine Veränderung des Machtgleichgewichts in Europa. Bayern, Württemberg und Baden waren zwar bestrebt, ihre staatliche Souveränität zu wahren, dennoch schlossen sie 1866 ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis mit dem Norddeutschen Bund ab. Es sah die gegenseitige Verteidigung bei einem Angriff vor!
Das spanische Volk hatte 1868 Königin Isabella II. gewaltsam abgesetzt und außer Landes gejagt. Die Übergangsregierung suchte nun nach potenziellen Anwärtern auf den verwaisten Thron. Ihre Wahl fiel auf Fürst Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen, Spross der katholischen Nebenlinie der Hohenzollern. Die französische Regierung befürchtete, von Hohenzollern eingekreist zu werden. Kaiser Napoleon III. entsandte daher seinen Botschafter Vincent Benedetti zu Wilhelm I., um diesen zu veranlassen, der „Kandidatur“ Leopolds zu widersprechen. Der preußische König versicherte, dass ihm ein Hohenzoller auf dem spanischen Thron nur aus Sicht der Hohenzollern-Dynastie, nicht aber aus preußischer Sicht, zusage. Inzwischen hatte Leopolds Vater, Karl Anton von Hohenzollern, namens seines Sohnes auf den spanischen Thron verzichtet.
Damit wäre eigentlich die Angelegenheit erledigt gewesen, hätte die französische Regierung nun nicht darauf bestanden, dass Preußen auch auf alle zukünftigen Ansprüche auf den spanischen Thron verzichte. Dieser Forderung konnte Wilhelm I. nicht nachkommen, da dies international einem Gesichtsverlust Preußens gleichgekommen wäre. Der König, der in Bad Ems zur Kur weilte, stellte am 13. Juli 1870 daher in einem Brief die preußische Position zum französischen Ansinnen dar und beauftragte Bismarck, diesen Brief zu veröffentlichen. Bismarck nutzte die Gunst der Stunde und veränderte das Schreiben so, dass es von Frankreich als offene Provokation empfunden werden musste. Der französische Kaiser nahm die „Emser Depesche“ zum Anlass, Preußen am 19. Juli 1870 den Krieg zu erklären. Dies löste den Bündnisfall aus, sodass der Norddeutsche Bund und die süddeutschen Staaten an der Seite Preußens in den Krieg zogen.
Da Frankreich der Initiator des Krieges war, hielten sich die anderen europäischen Großmächte gegenüber Preußen neutral – und das, obwohl sie eigentliche eine Stärkung Preußens vorbeugen wollten. Die plötzliche Kriegserklärung verunsicherte Handel und Industrie. Aufträge wurden annulliert und Kredite zurückgezogen. Den Unternehmen ging buchstäblich das Geld aus. Abhilfe sollte ein bereits am 21. Juli vom Reichstag des Norddeutschen Bundes verabschiedetes „Gesetz, betreffend die Gründung öffentlicher Darlehnskassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen“ (Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes S. 499) bringen. Darlehnskassen sollten „Waaren, Boden- und Bergwerks-Erzeugnisse, Fabrikate“ und „Werthpapiere“ gegen Zinsen auf drei Monate beleihen.[1] Die Unternehmen erhielten gegen Pfand Kredit in Form von Darlehnskassenscheinen, die bei Zahlungen anstelle von barem Geld von sämtlichen Bundeskassen angenommen werden mussten. Privatpersonen brauchten sie dagegen nicht akzeptieren. Der Gesamtausgabebetrag wurde im Gesetz auf 30 Millionen Thaler (Thlr.) begrenzt. Nach Anordnung des Preußischen Finanzministers sollten 15 Millionen Thaler in Abschnitten zu 25 Thlr., 10 Millionen in Abschnitten zu 10 Thlr. und 5 Millionen in Abschnitten zu 5 Thlr. von der Preußischen Staatsdruckerei gedruckt und von der Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgefertigt werden. Die Kontrolle über die Ausfertigung und Ausgabe übte die Bundesschulden-Commission aus. Vorder- und Rückseite der Scheine sind mit einem verschieden gemusterten, von weißen guillochierten Linien durchbrochenen Untergrund in blauer Farbe bei den 25 Thalerscheinen und in roter bzw. grüner Farbe bei den Noten zu 10 und 5 Thalern versehen. Da die Scheine eine Ausgabe des Norddeutschen Bundes waren, zeigen sie in der linken oberen Ecke das bekrönte schwarz-weiß-rote Wappen mit zwei wilden Männern als Schildhalter.
Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870,
5 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 127 x 80 mm.
Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870,
10 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 128 x 79 mm.
Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870,
25 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 128 x 79 mm. Quelle: Grabowski/Kranz, Das Papiergeld der altdeutschen Staaten, Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, Regenstauf 2020, Kat.-Nr. 296–298.
Die Ausfertigung der Scheine zu 25 Thaler wurde bereits am 18. August 1870 eingestellt. Als am 23. September die Verfügung erging, auch die Anfertigung der Darlehnskassenscheine zu 10 und 5 Thalern einzustellen, war ihr Druck bereits beendet. Es wurden 591.280 Scheine zu 25 Thlr. = 14.782.000 Thlr., 991.600 Scheine zu 10 Thlr. = 9.916.000 Thlr. und 990.600 Scheine zu 5 Thlr. = 4.953.000 Thlr. ausgefertigt. Schon bald tauchten in Frankreich Fälschungen des 25-Thaler-Scheins auf, die aus einer Londoner Fälscher-Werkstatt stammten. Insgesamt wurden etwa für 12.500 Thlr. Falsifikate angehalten, davon ungefähr für 6000 Thlr. in Deutschland. Da die Fälschungen von ziemlich guter Qualität waren, ordnete der Reichskanzler Anfang November 1871 den Einzug der Darlehnskassenscheine an. Sie wurden nur noch bis zum 31. Dezember 1871 in Zahlung genommen. Nach dem „Gesetz, betreffend die Einlösung und Präklusion der von dem vormaligen Norddeutschen Bund ausgegeben Darlehnskassenscheinen“ vom 6. März 1878 (RGBl. S. 5) konnten sie noch bis zu 31. Dezember 1878 bei der „Königlich preußischen Kontrole der Staatspapiere“ in Berlin eingelöst werden; die Scheine zu 10 und 5 Thlr. außerdem bei den Kaiserlichen Ober-Postkassen.[2] Die wirtschaftliche Unsicherheit war besonders im Aufmarschgebiet der deutschen Armeen zu spüren. Bei der Stadtratssitzung in Kaiserslautern am 27. Juli 1870 führte der Vorsitzende aus, dass man angesichts der kriegerischen Ereignisse der heimischen Industrie beistehen müsse, sonst würden schon bald die Fabrikarbeiten eingestellt und die Stadt müsse dann für eine große Zahl Arbeits- und Brotloser Hilfe leisten.
„Um nun einen solchen Zustand soweit möglich von der Stadt fernzuhalten, hätten sich die Fabrikbesitzer an das Bürgermeisteramt gewandt und darum gebeten, dass die Stadt ‚Darlehensscheine‘ anfertigen lasse, mit denen den Industriellen gegen Faustpfand, sei es auch Rohmaterial oder Fabrikate, in Darlehensform geholfen werden könne, indem man diese Produkte der Stadt in Versatz gäbe und darauf von denselben die Hälfte des Werthes in solchen Scheinen empfange ... Es würde natürlich keinem Fabrikanten einfallen, die Stadt zu belästigen, solange er noch Barmittel besitze, um seine Arbeiter zu bezahlen, denn es solle dieses Darlehen hauptsächlich nur zur Bezahlung der Arbeitslöhne verwendet werden."[3]
In der Sitzung des folgenden Tages wurde die Ausgabe von Darlehnskassenscheine zum Zwecke der Unterstützung der Industrie im Betrag von 100.000 Gulden (fl.) beschlossen, und zwar: 40.000 Ein-Gulden-Scheine = 40.000 fl. 20.000 Zwei-Gulden-Scheine = 40.000 fl. 4000 Fünf-Gulden-Scheine = 20.000 fl. Die Scheine datieren vom 31. Juli 1870 und wurden fortlaufend handschriftlich nummeriert. Sie tragen die gedruckte Unterschrift des Bürgermeisters Hohle sowie die handschriftliche Unterschrift des städtischen Einnehmers Junker. Industrielle, die solche Darlehensscheine übernahmen, mussten diese vor der erstmaligen Ausgabe ebenfalls unterschreiben. Fehlte diese Unterschrift, waren sie ungültig. Die ausgegebenen Darlehensscheine waren unverzinslich und sollten innerhalb von drei Monaten nach Friedensschluss eingelöst werden. Die Regierung der Pfalz hatte bereits am 23. Juli 1870 die Emission genehmigt. Nachweislich wurden Scheine im Wert von 21.100 fl. in Verkehr gesetzt. Die restlichen der bei M. Borscht Wwe., Kaiserslautern, gedruckten Scheine, brauchten nicht ausgegeben zu werden, da sich nach den deutschen Siegen schon bald die wirtschaftlichen Verhältnisse normalisierten. Bereits im März 1871 wurden die ausgegebenen Geldscheine eingelöst. Den Löwenanteil der gesamten Ausgabe übernahm die Kammgarnspinnerei. Sie brachte rechts oben einen Prägestempel „Kammgarnspinnerei Kaiserslautern Rheinpfalz“ auf. Direkt unter dem Stempel ist die Unterschrift J. Schoen zu lesen. Da das Papier sehr dünn ist, kam es durch den Stempel zu Rissen und Ausstanzungen. Das Eisenwerk nutzte nur 1-Gulden-Scheine, die in der oberen rechten Ecke einen blau-grünen Gummistempel-Abdruck „Eisenwerk Kaiserslautern“ erhielten. Vor der Kennnummer hat hier F. C. Euler unterzeichnet. Es lässt sich zwar vermuten, dass es noch weitere Aussteller gab, jedoch wurde bisher nur ein Schein mit dem Prägestempel „A. Ficher, Adler-Apotheke Kaiserslautern“ bekannt.
Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Eisenwerk, 31. Juli 1870, 1 Gulden,
Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm.
Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 1 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm.
Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870,
2 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm.
Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870,
5 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm.
Da die Scheine kaum einen Schutz gegen Fälschungen boten, brachte man auf ihnen Geheimzeichen an. Es handelt sich um unauffällige Federzüge mit Tinte, die bei jedem Schein an der gleichen Stelle zu finden sind. Beim 1-Gulden-Schein befindet sich der Federzug in der rechten oberen Ecke durch die Wertziffer „1“. Bei den 2-Gulden-Scheinen gibt es gleich zwei Kennzeichnungen: durch das „G“ von „GULDEN“ und ganz rechts in der Randschrift durch das „E“ von „ZWEI“. Der Schein zu 5 Gulden wurde in der Datumszeile durch einen senkrechten Strich im „S“ von „KAISERSLAUTERN“ markiert.[4] Von den Scheinen kommen zahlreiche kleine Druckzufälligkeiten vor. Besonders hervorzuheben ist der 5-Gulden-Schein mit kopfstehender „5“ in den Ecken der Vorderseite und dem „u“ statt „a“ im Wort „Darlehen“.
Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870,
5 Gulden, 5 kopfstehend und mit Druckfehler im Wort Darlehen, Vorderseite.
Format: 139 x 88 mm.
Am 25. Juli 1870 wandte sich der Handelsvorstand zu Nürnberg an den Stadtmagistrat. Er schätzte die Situation ähnlichen düster ein wie die Verantwortlichen in Kaiserslautern. Die einzige Abhilfe meinte man in der Ausgabe von Notgeld zu erkennen. Am folgenden Tag tagte der Wohlfahrtsausschuss – der im Kriegsjahr 1866 gebildet worden war – und beschloss, Noten im Gesamtwert von 500.000 Gulden süddeutscher Währung herstellen zu lassen. Hiervon sollten 250.000 fl. als Kredit gegen 6 % Verzinsung und Sicherheitsleistungen an „kleinere Gewerbetreibende des Manufakturfaches“ gegeben werden und die übrigen 250.000 fl. für „unvorhergesehene unabweisbare Kommunalbedürfnisse“ reserviert bleiben. Die städtischen Kollegien stimmten dem Beschluss am 29. Juli zu und die königlich bayerischen Staatsministerien des Inneren, der Finanzen und des Handels genehmigten am 2. August die Emission verzinslicher Anweisungen über „Einen Gulden“ und „Zwei Gulden“ unter gemeinschaftlicher Garantie der Stadtgemeinde, des Handelsvorstandes und des Gewerbevereins Nürnberg bis zu einem Betrag von 500.000 Gulden.
„Ohne Verzug wurden Text und Form der Noten nach den Vorschlägen des II. Bürgermeisters Herrn v. Seiler festgestellt, wobei bestimmt wurde, daß das Papier zu den Noten in einer besonders gefertigten, vornehmlich haltbaren Sorte bestehen solle, daß die Noten durch Buchdruck herzustellen seien, da jede andere Behandlung zu großen Zeitaufwand verursachen würde; daß sie zur Verhinderung des Überdrucks ganz mit einem Tondruck zu versehen seien, zwei Hautreliefstempel (sic!) – das ältere und neuere Nürnberger Wappen (nach Zeichnung des Herrn Professors Wanderer) darstellend – erhalten sollen, daß die Noten mit Serien und fortlaufenden Nummern innerhalb der Serien bezeichnet werden, und daß die Leitung der Notenstempelung, sowie die Numerierung nach der Drucklegung durch den damaligen Magistratsrat und Direktor des Gewerbevereins Herrn J. G. Kugler (†) zu geschehen habe.“[5]
Da zur Annahme der Scheine niemand verpflichtet war, brachte der Magistrat unter dem 19. August einen von 52 Nürnberger Firmen (Großhändler, Fabrikanten, Bankhäuser usw.) unterschrieben Revers mit dem folgenden Text in Umlauf:
„Die Unterzeichneten verpflichten sich, die von den beiden städtischen Behörden im Verein mit dem Handelsvorstand und dem Gewerbeverein dahier emittierten zu 1 2/3 vom Hundert verzinslichen Papiernoten von Einem Gulden und Zwei Gulden bei Zahlungen, welche an sie geleistet werden, zum vollen Nennwerte anzunehmen.“[6]
Anweisung der Gemeindebehörden der Stadt, Handelsvorstand, Gewerbeverband der Stadt Nürnberg, 1. Oktober 1870 – 31. Dezember 1871, 1 Gulden, Vorder- und Rückseite.
Format: 120 x 81 mm. Quelle: Grabowski/Kranz, Das Papiergeld der altdeutschen Staaten, Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, Regenstauf 2020, Kat.-Nr. 78.
Auch in Nürnberg änderte sich das wirtschaftliche Klima angesichts der deutschen Siege, sodass die 100.000 Ein-Gulden-Anweisungen, die bereits bei Fr. Campe & Sohn gedruckten waren, nicht mehr benötigt wurden. Nur 340 Scheine wurden vollkommen ausgefertigt und als Andenken an die Mitglieder der städtischen Kollegien, an den Handelsverein und an den Gewerbeverein „zum Andenken an eine überstandene Sorge“ verteilt. Die übrigen, nur im Druck fertigen Anweisungen wurden im Beisein einer Kommission am 10. Juli 1871 innerhalb von 4 Stunden im Dampfkesselofen des Herrn Kugler verbrannt. Die Herstellung der 100.000 Anweisungen kostete zusammen netto 1006 Gulden und 50 Kreuzer (Kr.), davon entfielen 2/5, also 402 fl. 44 Kr., auf den Stadtmagistrat und dem Handelsvorstand sowie 1/5 (201 fl. 22 Kr.) auf den Gewerbeverein. So blieben die Kaiserslauterer Darlehenskassen-Scheine die einzige Notgeldausgabe auf deutschem Boden während des deutsch-französischen Krieges.
Der französische General Reille überbringt nach der Schlacht bei Sedan einen Brief Napoleons III. an den preußischen König Wilhelm. Napoleons Nachricht nach der französischen Niederlage lautete (übersetzt): „Nachdem es mir nicht vergönnt war, in der Mitte meiner Truppen zu sterben, bleibt mir nichts übrig, als meinen Degen in die Hände Eurer Majestät zu legen.“
Gemälde von A. von Werner, aus: Krieg und Sieg 1870–71 – Ein Gedenkbuch, Schall & Grund, Verein für Bücherfreunde, Berlin, 1895.
Empfang des am 18. Januar 1871 in Versailles zum deutschen Kaiser ausgerufenen Wilhelm am Brandenburger Tor in Berlin. Gemälde von W. Camphausen, aus: Krieg und Sieg 1870–71 – Ein Gedenkbuch, Schall & Grund, Verein für Bücherfreunde, Berlin, 1895.
Uwe Bronnert
Anmerkungen
[1] In Ausnahmefällen konnte diese Frist bis zu sechs Monate verlängert werden.
[2] Das deutsche Staatspapiergeld als Handschrift gedruckt, Reprint der Originalausgabe von 1901 der Reichsdruckerei Berlin, Regenstauf 1993, S. 58 f.
[3] Die Kaiserlauterner Darlehensscheine von 1870, in: Gustav Prange, Das deutsche Kriegsnotgeld, Eine kulturgeschichtliche Beschreibung, Band II, Görlitz 1922, S. 18 f.
[4] Vgl. Jan Krutak, Geheimzeichen auf den Darlehen-Scheinen der Stadt Kaiserslautern von 1870, <https://www.moneypedia.de/index.php/Kaiserslautern> (10.05.2023)
[5] Otto Wolff, Nürnberger Papiergulden und Wohlfahrtspflege im Jahre 1870, Nürnberg 1908, S. 5.
[6] Ebenda.
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