Die wirtschaftliche Lage Deutschlands war in Anbetracht der zerrütteten Währungsverhältnisse 1923 fast aussichtslos. Im November 1923 wurde die Inflation zum Stehen gebracht und eine neue Währung eingeführt. Man setzte alles auf eine Karte und wiederholte das, was in Frankreich im 18. Jahrhundert zweimal in die finanzielle Katastrophe geführt hatte: Die Schaffung einer Währung auf Grundlage von Sachwerten, nämlich Grund und Boden sowie Industrieanlagen.
Dies war die Geburtsstunde der Rentenmark, wie sie nach Vorschlag von Finanzminister Luther heißen sollte. Ihr Wertverhältnis war 1 Rentenmark = 1 Billion Papiermark. Gedeckt war diese Währung nicht durch Gold, sondern durch den gesamten deutschen land- und forstwirtschaftlichen Besitz. Zugleich wurde ein Außenkurs zum Dollar im Vorkriegsstandard 1:4,20 fixiert.
Im August 1924 wurde die Reichsbank wieder als Währungs- und Emissionsbank eingesetzt, die nun erneut Reichsbanknoten ausgab. Die Rentenbankscheine kursierten aber lange Zeit noch nebenher als gleichwertiges Geld.
Diesmal gelang das, was Frankreich zweifach zum Verhängnis wurde. Man hatte die gigantische Inflation gestoppt und wertbeständiges Geld ohne Golddeckung und Devisenreserven eingeführt. Die neben der Rentenmark eingeführte neue Reichsmark wurde wieder zur Goldwährung. Doch Goldmünzen gab es nicht mehr für den Zahlungsverkehr. Die neue Währung war eine „Goldkernwährung“, was bedeutete, dass Privatpersonen keinen Anspruch auf Einlösung von Papiergeld in Gold hatten. Eine Einlösepflicht in Gold oder Devisen bestand nur gegenüber anderen Zentral- und Notenbanken.
Hans-Ludwig Grabowski
Abb. Battenberg Gietl Verlag, Bildarchiv
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