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AutorenbildHans-Georg Glasemann

Gutscheine der Badischen Landwirtschaftskammer über Reichsgoldanleihe 1923

In einem Notgelderlass vom 23. Oktober 1923 auf Basis des Ermächtigungsgesetzes vom 13. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von Kommunen, Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet (1141 Ausgabestellen).


Die Reichsgoldanleihe: 6% Schatzanweisung des Deutschen Reichs von 1923 über 42 Mark Gold (= 10 Dollar), ausgestellt in Berlin am 25. August 1923 (große Stückelung, Buchstabe F).


Die Badische Landwirtschaftskammer Karlsruhe brachte am 19. November 1923 eigene Gutscheine über Reichsgoldanleihe in den Nennwerten 1,05, 2,10, 4,20 und 8,40 Mark Gold (= ¼, ½, 1 und 2 Dollar Nordamerika) in den Verkehr.


BAD-22: Gutschein über Reichsgoldanleihe der Badischen Landwirtschaftskammer Karlsruhe über 1,05 Mark Gold, ausgegeben Karlsruhe am 19. November 1923.


Aufdruck vorderseitig: „Notgeldschein über wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches. Inhaber dieses Notgeldscheins kann binnen Monatsfrist nach Aufruf Umtausch in Schatzanweisungen des Deutschen Reiches oder gegen Aushändigung des Scheines Zahlung gleichwertigen Barbetrages bei den bekanntzugebenden Stellen verlangen“.

BAD-23: Gutschein über Reichsgoldanleihe der Badischen Landwirtschaftskammer Karlsruhe über 2,10 Mark Gold, ausgegeben Karlsruhe am 19. November 1923.


BAD-24: Gutschein über Reichsgoldanleihe der Badischen Landwirtschaftskammer Karlsruhe über 4,20 Mark Gold, ausgegeben Karlsruhe am 19. November 1923.


BAD-25: Gutschein über Reichsgoldanleihe der Badischen Landwirtschaftskammer Karlsruhe über 8,40 Mark Gold, ausgegeben Karlsruhe am 19. November 1923.


Dies wird weiter präzisiert: „Als Sicherheit für diesen Gutschein ist ein gleichlautender Betrag oder ein auf den gleichlautenden Betrag ausgestellter Interimsschein für Reichsgoldanleihe beim Treuhänder Badische Girozentrale, Zweiganstalt Karlsruhe, hinterlegt“.

Alle Werte sind einseitig mit Text und verschiedenen Motiven in einem Unterdruck im Zierrahmen mit sich wiederholenden Darstellungen einer Frau in Tracht bedruckt.

Folgende Motive wurden verwendet:


  • 1,05 Goldmark: Versuchsgut Blankenhornsberg

  • 2,10 Goldmark: Versuchsgut Eberstein

  • 4,20 Goldmark: Insel Mainau 1864

  • 8,40 Goldmark: Neckartal mit Dilsberg.


Hans-Georg Glasemann


Bildquelle: Schatzanweisung: Privat, Geldscheine: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski.

Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.


Literaturempfehlung:


Hans-Ludwig Grabowski:

Deutsches Notgeld, Band 10:

Das Papiergeld der deutschen Länder

1871 – 1948

Die Banknoten und Notgeldscheine der deutschen Länder, Provinzen und Bezirke


Titel: Gietl Verlag

ISBN: 978-3-86646-500-8

Auflage: 2. Auflage 2006

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