Handelskammer des Memelgebiets, 2 Mark vom 22.2.1922, normale Ausführung mit mehrfarbiger Rückseite (MEM-3)
Vom Notgeld der Handelskammer des ostpreußischen Memelgebiets, das ab 1920 nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags unter den "Schutz des Völkerbunds" gestellt und französisch verwaltet wurde, sind Sammlern die Notgeldscheine der Handelskammer des Memelgebiets vom 22. Februar 1922 bekannt, die unter den deutschen Nebengebieten katalogisiert und als solche gesammelt werden. Sie waren eigentlich Serienscheine und kein Notgeld, das für den Umlauf bestimmt war.
Nun sind interessante Belege zum Wert über 2 Mark bekannt geworden, von denen ein Probedruck auf einen weniger farbenprächtigen Entwurf der Rückseite hindeutet.
Handelskammer des Memelgebiets, 2 Mark vom 22.2.1922, Muster in normaler Ausführung mit mehrfarbiger Rückseite und Perforation "UNGÜLTIG" ohne KN (MEM-3M)
Handelskammer des Memelgebiets, 2 Mark vom 22.2.1922, einseitiger Probedruck der Rückseite in einfacher Ausführung mit Schwarzdruck auf hellgrünem Unterdruck
Handelskammer des Memelgebiets, 2 Mark vom 22.2.1922, einseitiger Probedruck der Rückseite in abweichender mehrfarbiger Ausführung, wie später verausgabt
Diese Belege deuten darauf hin, dass wahrscheinlich die komplette Serie (1/2, 1, 2, 5, 10, 20, 50, 75 und 100 Mark) mit Rückseiten in einfachem Schwarzdruck auf hellgrünem Grund entworfen, dann aber der mehrfarbige Druck für den Verkauf der Serienscheine an Sammler bevorzugt wurde. Der Wert zu 5 Mark ist ebenfalls als Probe mit zweifarbiger Rückseite belegt. Außerdem hat die vereinfachte Rückseite im Rahmen einen Vers statt der Angabe "Notgeld der Handelskammer". Da der 2-Mark-Schein als dritter Wert der Serie den Vers 3 zeigt, muss die Entwurfs-Serie insgesamt neun Verse wiedergegeben haben. Wer genau hinschaut, wird auch die Unterschiede in der Farbgebung des zweiten Probedrucks im Vergleich mit den tatsächlich ausgegebenen Scheinen bemerken (Gelbbraun statt Braun).
Hans-Ludwig Grabowski
Abb. Gerhard Stelzl
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