Als in der Hyperinflation der Jahre 1922/23 die deutsche Markwährung zusammenbrach, suchten viele Kommunen nach kreativen Lösungen zur Finanzierung ihrer Infrastrukturmaßnahmen. Eine aus der Not geborene Finanzinnovation waren zu dieser Zeit sogenannte „wertbeständige Anleihen“. Neben Werten wie Roggen, Weizen, Kohle und Holz wurde 1923 durch den Freistaat Preußen sogar eine Kaliwertanleihe begeben.
Der Freistaat Preußen begab 1923 neben einer Roggenwertanleihe in drei Ausgaben eine wertbeständige 5-prozentige Kaliwertanleihe über den Geldwert von 378.000 Tonnen Kali in der Qualitätsstufe 40%-Kali-Düngesalze. Die Schatzanweisungen wurden in den Nominalwerten 100, 500, 1000 und 10.000 kg Kali ausgegeben, Zinstermine waren der 2.1. und der 1.7. eines jeden Jahres. Die Tilgung erfolgte ab Mitte 1928 und war ab 1930 verstärkt möglich. Die Anleihe wurde teilweise erst ab 1957 nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz zurückgezahlt.
Hauptverwaltung der Staatsschulden, Preußische 5-prozentige Kalianleihe, Schatzanweisung über den Geldwert (in deutscher Reichswährung) von 100 Kilogramm Kali, ausgegeben in Berlin am 15. Juni 1923.
Zahlstellen für Zins- und Tilgung waren u.a. die Preußische Staatsschuldenkasse, die Preußische Staatsbank (Seehandlung) und die Reichsbankanstalten.
Die Schatzanweisungen hatten eine Börsenzulassung in Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln und Magdeburg. Hans-Georg Glasemann
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Bildquelle: HGG Privat (10/2020)
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