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Leserpost: Einfuhr- und Ausfuhrverbot für 1000-Kronen-Banknoten der ČSSR

Autorenbild: Sven GerhardSven Gerhard

Ich wende mich mit einer Frage an Sie und hoffe ihre Quellen können ein wenig Aufklärung bringen.

Im September 1986 teilte die Staatsbank der DDR mit, dass die Staatsbank der ČSSR (Tschechoslowakei) ein Aus- und Einfuhrverbot für 1000-Kronen-Banknoten ausgesprochen hatte. Hierzu wurden Mitteilungen wohl in Geldwechselstellen und Grenzübergängen ausgelegt. Eine dieser Mitteilungen füge ich als Anlage bei. Der Hinweiszettel hat das Format von 104 x 73 mm und ist einseitig auf grauweißem Papier gedruckt.


Staatsbank der DDR - Hinweis auf ein Ein- und Ausfuhrverbot für 1000-Kcs-Banknoten der ČSSR, September 1986.
Staatsbank der DDR - Hinweis auf ein Ein- und Ausfuhrverbot für 1000-Kcs-Banknoten der ČSSR, September 1986.

Leider konnte ich keine Begründung für dieses Verbot ausfindig machen. Der übliche und von staatlicher Seite festgelegte Höchstbetrag den DDR-Bürger für Reisen in die ČSSR umtauschen konnten, lag nach meiner Kenntnis deutlich unter 1000 Kronen. Ich vermute, dass Reisende aus der DDR über andere Wege an diese Banknoten gelangten und aus Sicht der Regierung der ČSSR so an begehrte Waren kamen, die es wiederum in der DDR eher nicht gab.

Der Hinweiszettel und meine Anfrage kann gerne als Leserpost in ihren Verlagsmedien veröffentlicht werden. Vielleicht ist er für DDR- und Tschechien-Sammler interessant.

Mit freundlichem Gruß

Thomas van Eck

 


Antwort der Redaktion

Lieber Herr van Eck, Herr Besler hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet.

Zum Hintergrund: Im sogenannten Bukarester Abkommen vom 24. Juni 1963 vereinbarten die Staaten des RGW, ihren Bürgern bei Reisen in das sozialistische Ausland den Umtausch von Fremdwährung im Gegenwert von 10 Rubel je Aufenthaltstag im Ausland zu ermöglichen. In den Folgejahren trafen die Außenhandels- bzw. Staatsbanken der Länder Vereinbarungen, nach denen sie sich gegenseitig Kontingente an Reisezahlungsmitteln zur Verfügung stellten. Ein solches Abkommen schlossen auch die Außenhandelsbank der DDR und die Staatsbank der ČSSR 1973. Es wurde von der Staatsbank der DDR fortgeführt und galt mit Modifikationen noch bis 1990.


Bürger der DDR konnten für touristische Tagesreisen in die ČSSR bis zu 60,- Kronen je Person, für 2-Tagesreisen bis zu 100,- Kronen pro Tag, und für Reisen ab drei Tagen bis zu 120,- Kronen pro Tag zu einem Wechselkurs von 3,20 Kronen je 1 Mark der DDR zzgl. 2 % Gebühr bei der Staatsbank der DDR umtauschen. Allerdings erfolgte die Ausstattung mit Reisezahlungsmitteln nur in sehr beschränktem Umfang in Bargeld. Größere Beträge wurden vielmehr in auf Tschechoslowakische Kronen lautenden Reiseschecks der Staatsbank der ČSSR ausgegeben, die im Land bei Banken und der Postsparkasse einlösbar waren.


Tschechoslowakei: Banknote zu 1000 Kronen mit Datum 1985, ausgegeben ab 1. Oktober 1985, im Umlauf bis 7. Februar 1993. Katalog Pick 98, Hejzlar 106. Aus der 6. Auktion Bankovky, Prag, Los 497, verkauft für 1.200 Kc (ca. EUR 48) plus Aufgeld.
Tschechoslowakei: Banknote zu 1000 Kronen mit Datum 1985, ausgegeben ab 1. Oktober 1985, im Umlauf bis 7. Februar 1993. Katalog Pick 98, Hejzlar 106. Aus der 6. Auktion Bankovky, Prag, Los 497, verkauft für 1.200 Kc (ca. EUR 48) plus Aufgeld.

Die tschechoslowakische Banknote zu 1000 Kronen mit Datum 1985 (Katalognummern Pick 98, Hejzlar 106), um die es hier geht, wurde ab dem 1. Oktober 1985 in Umlauf gegeben.

Der Wert war für einen Geldschein eines sozialistischen Staates sehr hoch, er entsprach umgerechnet 312,50 Mark der DDR und – nach dem offiziellen Touristenwechselkurs – rund 250 DM. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttolohn betrug 1985 in der ČSSR 2.920 Kronen. Für den täglichen Zahlungsverkehr war der Schein wenig geeignet. Bei der Ausrüstung von Reisenden aus der DDR in die ČSSR dürfte er schon allein aufgrund der limitierten Ausrüstung der Reisenden mit Bargeld nicht ausgehändigt worden sein.

Auch Reisende aus der ČSSR in andere sozialistische Länder durften nur in sehr beschränktem Umfang eigene Landeswährung mitführen, so dass auch hier der Schein kaum zu verwenden war.


Der Hinweiszettel, den Sie vorliegen haben, datiert auf September 1986, nur ein knappes Jahr nach der Erstausgabe des Scheins. Über die genauen Hintergründe für das dort erwähnte Ein- und Ausfuhrverbot habe ich keine Unterlagen und finde dazu auch keine Veröffentlichung im Gesetzblatt der ČSSR. Zu vermuten ist aber, dass dadurch der grenzüberschreitende Schwarzhandel eingedämmt werden sollte. Denn mit einem einzigen Schein ließen sich hohe Werte bewegen. Bekanntlich gab es in der ČSSR Waren, die in der DDR nicht oder nur schwer erhältlich waren; das galt auch umgekehrt. Auch beispielsweise für Ungarn bestanden Regelungen, nach denen im Reiseverkehr nur Banknoten im Nennwert bis 100 Forint ein- und ausgeführt werden durften.


In jedem Fall ist Ihr Dokument ein interessanter währungshistorischer Beleg.


Dr. Sven Gerhard

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