Sehr geehrter Herr Grabowski, diesmal ist mir dieser Schein untergekommen – alles ok bis auf die
Besonderheit auf der Rückseite: Dort findet sich ein Stempel *B B - V 15211 BARMEN*,
der wohl vom Barmer Bank-Verein stammt.
Im Katalog von Herrn Geiger (443.02c) habe ich keine Information zu der
Abstempelung gefunden. Ich vermute mal wieder eine Seltenheit, warte aber besser
Ihren Kommentar ab.
Besten Dank vorab dafür und herzliche Grüße
Th. Neldner
Remscheid, Stadtkasse: Großnotgeldschein über 20 Mark vom 15. November 1918
Antwort der Redaktion
Notgeldscheine findet man immer wieder mal mit Abstempelungen von Banken oder
anderen Einrichtungen, die viel mit Geld zu tun haben, auf den Rückseiten.
Diese Praxis geht auf die Verwendung von Wechseln als Zahlungsversprechen zurück,
bei denen auf den Rückseiten ein Girieren oder auch eine Indossierung durch die Weitergebenden erfolgte. Der Begebungsvermerk oder auch das sog. Indossament (vom italienischen "in dosso" = „auf dem Rücken") ist ein gesetzlich vorgeschriebener Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier (auf einen Namen lautendes übertragbares Wertpapier wie z. B. Wechsel), durch den das Eigentum ganz oder teilweise an einen neuen Begünstigten übertragen wird. Bei Wechseln ist es deshalb häufige Praxis, dass diese auf den Rückseiten auch mit mehreren Stempeln versehen sind. Tatsächlich findet man hin und wieder auch Notgeldscheine, die rückseitig mehrere Stempel tragen.
Da Notgeld noch viel mehr als staatliches Papiergeld oder Banknoten – ähnlich einem Wechsel – einem Zahlungsversprechen entsprach, dessen Einlösung in unsicheren Zeiten angezweifelt werden konnte, bestätigte der Barmer Bankverein auf der Rückseite die Echtheit und Weitergabe des 20-Mark-Scheins quasi als vertrauensbildende Maßnahme. Dadurch konnte sich der neue Besitzer sicher fühlen, den Schein notfalls auch wieder beim Barmer Bankverein eingelöst zu bekommen.
Als die Werte auf den Notgeldscheinen höher Wurden, kamen solche Abstempelungen immer seltener vor. Die reale Inflation hatte diese Praxis längst überholt.
Als Rarität würde ich den Schein deshalb nicht bezeichnen, der eine oder andere Sammler mag sich sogar an der Abstempelung stören. Eine Katalogisierung macht kaum Sinn, weil praktisch jeder einen Schein abstempeln konnte und auch immer noch kann.
Ich hoffe, damit ein wenig geholfen zu haben.
Hans-Ludwig Grabowski
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