Mit Gesetz vom 10.8.1893 wurde durch die Fusion der Banca Nazionale del Regno mit der Banca Nazionale Toscana und der Banca Toscana di Credito die Banca d'Italia geschaffen. Da zur gleichen Zeit die Banca Romana liquidiert wurde, blieben nur noch die Banca d'Italia, der Banco di Napoli und der Banco di Sicilia als Notenbanken.
Das Notenprivileg wurde zunächst auf 20 Jahre, also bis 1913, verliehen und durch Erlass vom 1.8.1913 bis 1923 verlängert. Die Höchstsumme für den Notenumlauf war zum 1.1.1900 wie folgt festgelegt:
Banca d'Italia: 732.000.000 Lire
Banco di Napoli: 266.400.000 Lire
Banco di Sicilia: 51.700.000 Lire.
Die Banca d'Italia profitierte ab 1900 von dem Aufschwung und der Besserung der Staatsfinanzen und setzte ihre Aufwärtsentwicklung fort bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Die hohen Anforderungen, die der italienische Staat während des Kriegs an die Banca d'Italia stellte, mussten zu einer Erhöhung des Notenumlaufs führen, der sich im Krieg verfünffachte.
Durch Gesetze vom 6.5.1926 und 30.6.1926 wurde dem Banco di Napoli und dem Banco di Sicilia das Notenrecht entzogen. Damit war die Banco d'Italia die alleinige Emissionsbank Italiens. Neben ihren Noten gab es noch Staatspapiergeld, die Buoni di Cassa und die Biglietti di Stato.
Italien gehörte der am 23.12.1865 zwischen Italien, Frankreich, Belgien und der Schweiz geschlossenen Lateinischen Münzunion an. Nach deren Auflösung wechselte Italien von der Goldwährung zur Goldkernwährung, ohne dass sich die Währungsbezeichnung und die Zahlungsmittel änderten.
Die starke Entwertung des Gelds während des Zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit zwang die Banca d'Italia dazu, Noten in immer höheren Nennwerten auszugeben, dass es Nominale von 1000 bis 100.000 Lire gab.
Hans-Ludwig Grabowski (auf der Basis eines Lexikon-Eintrags von Albert Pick)
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