Banderolen sind Papierstreifen zum Bündeln von Geldscheinen.
Die von der Emissionsbank bzw. staatlichen oder sonstigen Ausgabestelle bei der ersten Ausgabe und eventuell auch bei der Wiederausgabe benutzten Banderolen sind meist bedruckt und nennen den Gesamtbetrag, die Anzahl und den Nennwert der gebündelten Scheine sowie häufig auch die Ausgabestelle oder die Druckerei und den Hinweis "Ohne Gewähr, daher beim Empfang zu zählen" (oder ähnliche Formulierungen).
Banderole zu 100 Stück Reichsbanknoten zu 10 Mark (DEU-73/Ro. 63 vom 6.2.1920) im Gesamtwert von 1000 Mark mit Stempel vom März 1922 und Handunterschrift.
Banderole zu 20 Stück Reichsbanknoten zu 50.000 Mark (DEU-89/Ro. 78 vom 19.11.1922) im Gesamtwert von 1 Million Mark mit Stempel vom 2. Juli 1923, Faksimile-Unterschriftsstempel und zwei Handunterschriften.
Banderole zu 100 Stück Reichsbanknoten zu 100 Millionen Mark (DEU-119 und 120/Ro. 106 vom 22.8.1923) im Gesamtwert von 10 Milliarden Mark mit Handunterschrift
Beim späteren erneuten Bündeln von Geldscheinen werden von den Kreditinstituten, aber auch von privaten Firmen entweder neutrale oder eigene gedruckte oder gestempelte Banderolen verwendet.
Die Banderolen unterscheiden sich oft auch durch die Papier- oder Druckfarbe für die einzelnen Nennwerte. Handschriftliche oder gestempelte Datenangaben und Unterschriften zur Bestätigung der Kontrolle, des Empfangs oder der Weitergabe sollen eventuell notwendige Nachforschungen bei Unstimmigkeiten erleichtern.
Albert Pick/Hans-Ludwig Grabowski
Abb. Hans-Ludwig Grabowski (Sammlung Josef Gerber)
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