Bereits 1846 hatte der Bankier Moritz von Haber einen Antrag auf Errichtung einer Notenbank, der Bank für Süddeutschland, gestellt. Für seinen Plan hatte er Kölner und Frankfurter Bankiers interessieren können.
G/K-149: Bank für Süddeutschland, Bankschein zu 50 Gulden vom 1.12.1856, Vorder- und Rückseite, Abb. Hans-Ulrich Beerenwinkel
Die Regierung des Großherzogtums Hessen-Darmstadt war nicht abgeneigt, doch die Ereignisse des Revolutionsjahrs 1848 verzögerten das Vorhaben. Erst 1853 konnten die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Jetzt stellte von Haber aber auch noch einen Antrag zur Gründung einer zweiten Bank, der Bank für Handel und Industrie. Da für diese Bank keine Notenausgaben vorgesehen waren, erhielt er ohne Schwierigkeiten eine Genehmigung. Wegen der Konzession zur Ausgabe von Noten durch die Bank für Süddeutschland verhandelte die Regierung aber in geschickter Weise weiter. Als Vorbedingung forderte sie die Gründung einer Gesellschaft, die den Bau der Eisenbahn von Aschaffenburg über Darmstadt bis an den Rhein garantieren sollte. Als die Gründung der Hessischen Ludwigseisenbahn-Baugesellschaft zugesichert war, genehmigte man schließlich 1855 auch die Bank für Süddeutschland mit sitz in Darmstadt. Sie erhielt das Recht, Noten in Thaler, Franken und Gulden süddeutscher und österreichischer Währung auszugeben. Es kamen jedoch vorerst nur Gulden-Scheine süddeutscher Währung und Thaler in Umlauf.
1856: 10, 25, 50 und 100 Gulden sowie 10, 25, 50 und 100 Thaler
1857: 10 Thaler
1870: 10 und 25 Gulden
Die Bank hatte es nicht leicht, ihre Noten unterzubringen. In den Nachbarstaaten hatte man sich durch Verbote gegen diese Noten abgesichert, und im eigenen Land musste man erst das Misstrauen gegenüber der Bank abbauen. Das gelang erst 1862.
Nach Einführung der Mark-Währung für das gesamte Deutsche Reich gab die Bank 1874 noch einen 100-Mark-Schein aus und verzichtete dann 1902 auf ihr Notenrecht.
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Albert Pick/Hans-Ludwig Grabowski
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