Eine Banknote ist ein von einer dazu ermächtigten (konzessionierten) Notenbank ausgegebener Geldschein.
Banknote der Schweizerischen Nationalbank über 100 Franken vom 23.12.1965, Vorder- und Rückseite.
Früher waren die Notenbanken zur Einlösung ihrer Noten zum Nennwert in gesetzlichen Zahlungsmitteln verpflichtet. So waren etwa die Noten der Deutschen Reichsbank bis 1910 keine gesetzlichen Zahlungsmitteln, konnten aber auf Verlangen in diese eingelöst werden. Heute sind es meist vom Staat gelenkte oder abhängige Staats- oder Zentralbanken, die in den einzelnen Ländern die als gesetzliche Zahlungsmittel geltenden Banknoten mit Zwangskurs ausgeben, so dass eine Unterscheidung zwischen Staatspapiergeld und Banknoten oft kaum noch möglich, dennoch aber nicht unwichtig ist. Auch in früheren Zeiten war der Unterschied nicht immer klar feststellbar. So wurden die 1870 im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin ausgegebenen Renterei-Kassenscheine zwar als Staatspapiergeld angesehen, doch waren sie in Wirklichkeit Banknoten der Renterei mit einer Deckung aus den Einkünften der großherzoglichen Domänen.
Renterei-Kassenschein des Großherzoglich Mecklenburgischen Finanz-Ministeriums über 25 Thaler Courant vom 1. Juni 1870 (Druckprobe), Vorder- und Rückseite.
Auch Beispiele für die Umwandlung von Staatspapiergeld in Banknoten gibt es in der Papiergeldgeschichte. So übertrug das oldenburgische Staatsministerium der 1869 gegründeten Oldenburgischen Landesbank die Ausgabe und Einlösung des vom Staat hergestellten Großherzoglich Oldenburgischen Papiergelds.
Staatspapiergeld des Board of Commissioners of Currency von Singapur über 20 Dollars ohne Datum (1979) mit Unterschrift des Finanzministers, Vorder- und Rückseite.
Zur Unterscheidung von Banknoten und Staatspapiergeld kann man aber davon ausgehen, dass Banknoten in aller Regel durch eine Notenbank ausgegeben werden und Staatspapiergeld durch staatliche Institutionen in staatlichem Auftrag und Namen, wie z.B. Ministerien, Staatskassen und dergleichen.
Albert Pick/Hans-Ludwig Grabowski
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