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AutorenbildHans-Ludwig Grabowski

Lexikon: Bayerische Notenbank

Aktualisiert: 18. März 2021

Die Bayerische Notenbank wurde am 6. August 1875 in München gegründet. Bereits im März 1875 wurde laut Staatsvertrag der Verzicht der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank auf ihr bis dahin ausgeübtes Notenrecht geregelt. Ab November 1875 gab dann nur noch die Bayerische Notenbank ausschließlich Banknoten in Mark-Währung in Bayern aus. Neben 100-Mark-Scheinen waren das vor allem in der Inflationszeit 1923 weitere Noten bis zum Nennwert von 500 Milliarden Mark.


BAY-2b: 100 Mark der Bayerischen Notenbank vom 3.11.1875, Vorder- und Rückseite.


BAY-9a: 100.000 Mark der Bayerischen Notenbank vom 15.6.1923, Vorder- und Rückseite.


BAY-21: 500 Milliarden Mark der Bayerischen Notenbank (Überdruck-Provisorium auf 100 Millionen Mark vom 1.8.1923) , Vorder- und Rückseite.


Laut Bankgesetz vom 30. August 1924 behielt die Bank ihr Notenrecht auch nach der Stabilisierung der Währung. Sie gab deshalb 1924 und 1925 auch noch Reichsmark-Noten in Umlauf.


BAY-25: 50 Reichsmark der Bayerischen Notenbank vom 1.9.1925, Vorder- und Rückseite.


Am 1.1.1935 kündigte das Reichswirtschaftsministerium mit Wirkung zum 31. Dezember 1935 das Notenrecht der bis dahin noch bestehenden vier Ländernotenbanken von Baden, Bayern, Sachsen und Württemberg, deren Banknoten bis dahin den Reichsbanknoten gleichgestellt waren und im gesamten Reichsgebiet kursieren durften. Damit wurden alle noch in Umlauf befindlichen Noten der Bayerischen Notenbank zum 2. April 1936 ungültig.


Albert Pick/Hans-Ludwig Grabowski

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