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AutorenbildAlbert Pick

Lexikon: Dublette

Eine Dublette ist ein Doppelstück von einem bereits in der Sammlung vorhandenen Schein. Beim Erwerb von Dubletten, z. B. durch den Kauf einer Sammlung, vergleicht man deren Erhaltungsgrad mit dem der schon in der eigenen Sammlung vorhandenen Scheine.

Sammler, die besonders viel Wert auf gut erhaltene Stücke legen, kaufen oft besser erhaltene Dubletten, um so gegen schlechter erhaltene Sammlungsstücke auszutauschen.


Tschechoslowakei, Staatsbank: 100 Kronen von 1961 in kassenfrischer Erhaltung, Vorder- und Rückseite.


Tschechoslowakei, Staatsbank: 100 Kronen von 1961, Dublette in gebrauchter Erhaltung, Vorder- und Rückseite.


Die Definition von Dubletten kann je nach Sammlungsphilosophie variieren. Während für einen Generalsammler bereits ein doppelt vorhandener Grundschein in abweichender Variante eine Dublette sein kann, ist es für den Variantensammler nur eine doppelt vorhandene Variante. Sammler, die auch alle Serien einer Ausgabe sammeln, werden dagegen nur eine doppelt vorhandene Serie als Dublette bezeichnen. Da es sich bei den abgebildeten Scheinen um solche mit verschiedenen Serien handelt, wird deshalb der Spezialsammler hier auch nicht von einer Dublette ausgehen, während es sich für General- und Variantensammler um eine Dublette handelt.

Jeder Sammler muss für sich selbst entscheiden, wie tief er in ein Sammelgebiet eindringt und welche Breite seine Sammlung erreichen soll. Ein oft praktizierter Kompromiss besteht darin, Dubletten (auch solche mit abweichenden Serienbezeichnungen oder sogar Varianten) zum Tausch und Verkauf zu verwenden, um dafür Stücke für die Sammlung anzuschaffen, die als Grundtypen oder auch Varianten noch fehlen oder besser erhalten sind.


Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski

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