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AutorenbildAlbert Pick

Lexikon: Gefängnis- oder Anstaltsgeld

Aktualisiert: 14. Feb.

Ähnlich wie beim Lagergeld sollten eigene Scheine beim Gefängnis- oder Anstaltsgeld den Insassen die Möglichkeit nehmen, dieses Geld auch außerhalb des Gefängnisses oder der Anstalt benutzen zu können. Es ist damit genau genommen kein Notgeld, da es nicht aus Mangel an staatlichen Zahlungsmitteln hergestellt oder ausgegeben wird.



Gefängnisgeld üner 16 Öre (Blankette) des schwedischen Frauengefängnisses "Stockholms Spinnhus".



In Schweden wurde 1750 bis 1810 im "Stockholms Spinnhus" (Frauengefängnis) eine solche Ausgabe mit Werten zu 1/2, 1, 2, 5, 6, 7, 16, und 24 Öre sowie 1 Daler Koppermynt bekannt.



Weitere bekannte Ausgaben im 20. Jahrhundert sind z. B. diverse Scheine aus US-amerikanischen Staats-Gefängnissen, so auch Scheine aus dem nicht mehr existierenden berühmt-berüchtigten New Yorker Staatsgefängnis "Sing Sing" (Werte zu 1 und 5 ohne Währungsangabe).

Gutschein der Hamburgischen Strafanstalten über 2.000 Mark (Überdruck auf 20 Mark) ohne Datum von 1923.


In der Zeit der Inflation gaben die Hamburgischen Strafanstalten eigene Gutscheine aus, die nur für die Gefangenen bestimmt waren.


Wertgutscheine des DDR-Strafvollzugs, links über 1 Mark ohne Datum (4. Ausgabe für die Südbezirke, gültig 1.1.1982 bis 30.6.1990) und rechts über 20 D-Mark ohne Datum (Ausgabe zur Währungsunion mit der BRD (gültig vom 1.7.1990 bis 4.10.1990).


In der DDR gab es sog. "Wertgutscheine" der Strafvollzugseinrichtungen (StVE), Strafvollzugsanstalten, Jugendstrafanstalten und Untersuchungshaftanstalten, darunter auch mit Stempeln verschiedener Haftanstalten, so in Berlin, Dresden, Gräfentonna, Halberstadt, Karl-Marx-Stadt, Königswusterhausen, Leipzig, Neuruppin oder Stendal in verschiedenen Ausgaben mit Werten zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig sowie zu 1, 5, 10 und 20 Mark.

Zur Währungsunion der ehemaligen DDR mit der Bundesrepublik ab 1. Juli 1990 wurden in den Gefängnissen der DDR noch Wertgutscheine in DM-Währung eingeführt.


Auch aus der ehemaligen Tschechoslowakei wurde Gefängnisgeld bekannt.


Aus Belgien sind verschiedene Ausgaben aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke bekannt, so aus Mortsel (Sint Amadeus), Zelzate (Sint-Jan-Baptist), Sint-Truiden (Ziekeren) und Gent (Guislan) in Werten zu 10, 20, 50 und 100 Frank (Francs).


Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski

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