Gesetzliche Zahlungsmittel sind solche Geldzeichen, die über eine vom Staat verliehene Eigenschaft verfügen, nach der sie von jedem zur Tilgung von in Geld ausgedrückten Zahlungsverpflichtungen in Zahlung genommen werden müssen, die also über einen sog. Annahmezwang verfügen.
Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Bundesbank: Banknote zu 100 Deutschen Mark vom 2. Januar 1980 (gesetzliches Zahlungsmittel bis 30. Juni 1995), Vorder- und Rückseite.
Dabei kann es sich um Banknoten einer konzessionierten Notenbank (z. B. Deutsche Bundesbank) handeln, aber auch um Staatspapiergeld (z. B. staatliche Kassenscheine).
In Ausnahmefällen können auch andere Zahlungsmittel (z. B. Notgeld) oder sogar Wertpapiere von einem Staat vorübergehend zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt werden (z. B. Zinskupons der deutschen Kriegsanleihen 1918/19).
Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski
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