Eine Golddeckung ist die laut Bankgesetz vorgeschriebene Deckung von zirkulierenden Geldscheinen in Gold.
Abb. KI-generiert.
Das deutsche Bankgesetz vom 14. März 1875 kannte die Dritteldeckung, d.h. 1/3 der Summe der umlaufenden Noten musste in Gold gedeckt sein.
DEU-11: Deutsche Reichsbank, Reichsbanknote über 100 Mark vom 10. April 1896, Vorderseite.
Die deutschen Reichsbanknoten erhielten erst ab 1. Januar 1910 Zwangskurs und wurden den Reichsgoldmünzen gleichgestellt. Im Umlauf mussten sie damit von jedermann in Zahlung genommen werden. Am 31. Juli 1914, dem Tag der Erklärung des "Zustandes der drohenden Kriegsgefahr" wurde ihre Einlösung in Gold eingestellt.
Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
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