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AutorenbildAlbert Pick

Lexikon: Konkordatsnoten der Schweiz

Auf dem Wege der Zentralisation des schweizerischen Notenbankwesens wurden durch Gesetz vom 8. März 1881 für alle Emissionsbanken (Konkordatsbanken) einheitliche Notenformulare eingeführt, die sich nur durch den Banknamen und die Unterschriften unterscheiden. Das Bild auf den 50-, 100-, 500- und 1000-Franken-Noten zeigt links die stehende Libertas mit dem Schweizer Wappenschild, rechts ein kniendes Kind (Entwürfe von dem Wiener Professor Storck und dem Berner Kunstmaler Walch).


Graubündner Kantonalbank: 100 Franken vom 1. Januar 1901.


Zuger Kantonalbank: 500 Franken vom 15. November 1904.


Für die Einlösung der Noten, die eine Mindestdeckung von 40% der Umlaufsumme in Münzen haben mussten, übernahm der Bund keine Garantie, er überwachte jedoch die Verteilung der Notenformulare (Inspektorat der Emissionsbanken).

Nach der Gründung der Schweizerischen Nationalbank (Bundesgesetz vom 6. Oktober 1905) wurden die Emissionsbanken aufgefordert, ihre Noten bis zum 20. Juni 1910 einzuziehen. Danach konnten die Konkordatsnoten nur noch an den Schaltern der Nationalbank bis spätestens zum 20. Juni 1940 eingelöst werden.


Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

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