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AutorenbildAlbert Pick

Lexikon: Konsortialnoten

Durch Gesetz vom 30. April 1874 (Konsortialgesetz) wurde in Italien die Ausgabe von privatem Papiergeld verboten und dieses Recht auf die bestehenden sechs Notenbanken beschränkt. Diese Banken, die

  • Banca Nazionale nel Regno

  • Banca Nazionale Toscana

  • Banca Romana

  • Banca Toscana die Credito

  • Banca di Napoli

  • Bonco di Sicilia

bildeten ein Konsortium, das einheitliche Noten, die sog. Konsortionalnoten (Biglietti Consorziali), in den Werten ½, 1, 2, 5, 10, 20, 100, 250 und 1000 Lire ausgab.


Italien-1: Biglietto Consorziale über 50 Centisimi vom 40. April 1874,

Vorder- und Rückseite, Abb. GAP-Weltbanknoten.


Über den Gesamtbetrag, den diese Noten ausmachten (1000 Millionen Lire), stellte das Konsortium dem italienischen Staat ein Darlehen zur Verfügung. Die einzelnen Banken durften weiterhin bei Berücksichtigung der Deckungsvorschriften ihre eigenen Noten ausgeben.


Am 30. Juni 1881 wurde das Konsortium aufgelöst; die Konsortialnoten wurden zu Staatsnoten erklärt. Der größte Teil dieser Scheine wurde durch Gold- und Silbermünzen ersetzt. Die restlichen Konsortialnoten wurden gegen neue Noten umgetauscht, die die Bezeichnung "Biglietto già consorziale" (ehemalige Konsortialnote) trugen.


Die Einlösung der Noten gegen Münzen und Staatspapiergeld erfolgte bis zum 12. April 1888. Danach wurden sie nicht mehr an den öffentlichen Kassen angenommen, jedoch noch bis zum 13. April 1893 bei den Schatzämtern in Metallgeld eingelöst.


Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

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