Als Kopfgeld oder Kopfbetrag wird der bei der Währungsreform in den vom vormaligen Deutschen Reich nach dem Zweiten Weltkrieg und der Unterstellung der deutschen Ostgebiete unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung verbliebenen Besatzungszonen
(in den drei westlichen Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs
am 20. Juni, in der sowjetischen Besatzungszone am 23. Juni und in den von den westlichen Siegermächten besetzten Teilen Berlins am 24. Juni 1948) im Umtausch gegen alte Reichs-
und Rentenmark in neuer Währung (Deutsche Mark) ausgezahlte Betrag pro Kopf der Bevölkerung.
Bank deutscher Länder: 10 Deutsche Mark Serie 1948 (WBZ-5), ausgegeben zur Währungsreform am 20. Juni 1948 in den westlichen Besatzungszonen.
Sowjetische Besatzungszone: Reichsbanknote zu 10 Reichsmark mit Kupon zur Währungsreform 1948 über 10 DM (SBZ-5, ohne Währungsangabe).
Bank deutscher Länder: 5 Deutsche Mark mit B-Stempel für Westberlin (WBZ-16a).
Das Kopfgeld betrug für den Umtausch 1:1 gegen alte Reichs- und Rentenmark in den drei Westzonen 60 DM, die in zwei Raten ausgezahlt wurden (zur Währungsreform 40 DM und noch einmal einen Monat später 20 DM), in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 70 DM und in den Westsektoren Berlins 60 DM.
Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
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