Als Kupon (Coupon) werden Zins- oder Dividendenscheine bei festverzinslichen Wertpapieren bezeichnet, die in Kuponbogen (für einen längeren Zeitraum gedruckt) den Wertpapieren beigefügt und zum Termin nach Abtrennung und Vorlage ausgezahlt werden.

Deutsches Reich, Reichsschuldenverwaltung: fest verzinsliche Schatzanweisung des Deutschen Reichs über 1 Milliarde Mark vom 20. August 1923 mit angehängten Zinskupons zur Einlösung in der Zeit vom 1. September 1924 bis 1. März 1928.

Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium: Zinsschein über 17,50 Mark zum fest verzinslichen Fürstlich Schwarzburgischen Rentenbrief vom 24. Januar 1917, einlösbar am 1. April 1923.
In einigen Fällen nutzte man Zinskupons auch als Geldersatz, wie z. B. bei den vorübergehenden Notausgaben 1918/19 im Deutschen Reich, indem man nach Bundesratsverordnung vom 22. Oktober 1918 alle am 2. Januar 1919 fälligen Zinskupons der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs (Ausgabejahre 1915 bis 1918) mit dem Buchstaben "q" im Wert von 2,50 bis 125 Mark vorübergehend zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärte.

Deutsches Reich, Reichsschuldenverwaltung: Als vorübergehende Notausgabe genutzter Zinskupon der fest verzinslichen Anleihe des Deutschen Reichs vom 15. März 1917
über 125 Mark mit Buchstaben "q" .
In Bayern wurden Ende 1918 Zinskupons verschiedener fest verzinslicher bayerischer Staatsanleihen vorübergehend (ab 20. November 1918) zu gesetzlichem Notgeld erklärt:
Königlich Bayerisches Allgemeines Anlehen,
Königlich Bayerische Eisenbahnschuld,
Königlich Bayerische Grundrentenschuld,
Königlich Bayerische Landeskulturrentenschuld,
Königlich Bayerische Staatsschuld der Pfälzischen Nordbahn,
Königlich Bayerische Staatsschuld der Pfälzischen Maximiliansbahn,
Königlich Bayerische Staatsschuld der Pfälzischen Ludwigsbahn.

Bayern, Volksstaat: Als vorübergehendes Notgeld genutzter Zinskupon der Königlich Bayerischen Eisenbahnschuld über 87,50 Mark mit Fälligkeit zum 1. Januar 1919.
Als Kupon werden auch verschiedene weitere Notausgaben und Wertmarken sowie Kuponmarken bezeichnet (z.B. Kuponmarken auf Noten der Deutschen Reichs- und Rentenbank zur Währungsreform 1948 in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands).
Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
Abbildungen: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte
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