Kursierende, also in Kurs befindliche, Geldscheine, sind solche, die nach den bestehenden Währungs- und Bankgesetzen eines Landes als gültige Zahlungsmittel gelten und noch nicht außer Kurs gesetzt wurden.
Im Allgemeinen wird der Termin der Außerkurssetzung rechtzeitig bekannt gegeben und meist auch noch ein weiterer Termin für die Möglichkeit zur nachträglichen Einlösung der Scheine.

In einigen Ländern, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, sind die außer Kurs gesetzten Scheine, sofern sie über Beträge in noch gültiger oder zu einem festen Umrechnungskurs eingezogener Währung lauten (z. B. vormalige europäische Währungen vor Einführung des Euro), unbefristet einlösbar, wenn eine stichhaltige Begründung für die verspätete Einlösung gegeben werden kann.
Einen Überblick über sämtliche in Kurs befindliche und außer Kurs gesetzte Geldscheine weltweit bietet der MRI Bankers Guide to Foreign Currency, siehe https://mriguide.com/.
Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
Abbildungen: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte
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