Private Geldschein-Ausgaben sind in Inflations- und auch Kriegszeiten nichts besonderes,
aber ein "Privatgeld" unter normalen Währungsverhältnissen ist heute undenkbar. Man stelle sich nur vor, jeder könnte seine eigenen Münzen und Geldscheine herstellen lassen und dafür dann mit seinem Häuschen, Grundstück, Auto, der Briefmarkensammlung oder mit einer noch zu erwartenden Erbschaft bürgen. Es würde schon bald das blanke Chaos ausbrechen. Doch im 19. Jahrhundert, als das Geldwesen noch lange nicht zentralisiert war wie heute, war auch solches möglich.
Dr. Arthur Lutze, links eine Lithographie von 1846, rechts Kopie nach einem Gemälde
in der ehemaligen Lutze-Klinik in Köthen um 1860.
Der am 1. Juni 1813 in Berlin geborene Arthur Lutze war zuerst als Postsekretär in Thüringen tätig. Hier begann er sich für die Schriften von Samuel Hahnemann über die Homöopathie zu interessieren, der er sich schließlich nach Jahren privaten Studiums widmete. 1843 schied er aus dem Postdienst aus und begann in Potsdam seine Karriere als Heilpraktiker. Ohne medizinische Approbation wurde ihm diese Tätigkeit aber bereits 1845 in Preußen verboten. 1846 verlegte er deshalb seine Praxis nach Köthen, wo er auf einen Landesherrn traf, der der Homöopathie wohl gesonnen war und auch schon Samuel Hahnemann gefördert hatte.
Hier wurde Lutze schon bald zu einem "Wunderheiler" und Köthen fast schon zu einem Wallfahrtsort. Man spottete "Dort lebt der große Wundermann, der alle Welt kurieren kann." Um eine medizinische Legitimation für seine Arbeit zu erhalten, promovierte er 1848 zum Dr. med. an der Universität in Jena.
Seine homöopathischen Heilmethoden waren so erfolgreich, dass er die Eröffnung eines eigenen Sanatoriums in Köthen plante. Um dies in die Tat umsetzen zu können, gab er mit Duldung des Staatsministers Gossler privates Papiergeld aus, dessen Einlösung er zu einem späteren Zeitpunkt versprach. Dank seiner „Lutze-Thaler”, die bald wie richtiges Geld umliefen, konnten nicht nur sein Sanatorium gebaut, sondern auch alle vorgelegten Scheine zum jeweiligen Verfallsdatum eingelöst werden. Das Privatgeld des Dr. Arthur Lutze war also nichts weiter als ein Zahlungsversprechen, das zu einem bestimmten Zeitpunkt eingelöst wurde. In der Zwischenzeit diente es als Geld und ging von Hand zu Hand. Soviel Unterschied zum staatlichen Papiergeld oder dem einer Zentralnotenbank besteht dann also doch nicht, außer dass hier ein Privatmann und dort der Staat oder die Bank für die Einlösung haftet.
Lutze selbst erinnerte sich zum Bau des Sanatoriums und zu seinen Geldschein-Ausgaben: "Man hatte Anfangs der Sache wohl nur geringe Bedeutung beigelegt, indem man glaubte, diese Anweisungen würden unbeachtet bleiben; doch fanden sie solches Interesse, dass sie von Reisenden in die fernsten Gegenden mitgenommen wurden."
Der 1855 eröffnete und noch heute existierende Klinikbau verfügte über mehrere Krankensäle, über 72 Zimmer für zahlende Patienten, Heilbäder, eine Bibliothek, eine Sternwarte, eine eigene Kunstsammlung und einen Park. Geld verdiente er aber nicht nur mit dem Betrieb des Sanatoriums, sondern auch mit dem weltweiten Versand von Medikamenten und vegetarischen Produkten sowie von Druckerzeugnissen. Arme wurden in seiner Heilanstalt übrigens kostenlos behandelt.
Arthur Lutzes homöopathische Heilanstalt in Köthen,
Vorderseite gegenüber dem herzoglichen Schlossgarten, Abb, aus Arthur Lutze's Selbstbiographie. Cöthen: Verlag der Lutze-Klinik, 1866, S. 307.
Arthur Lutzes homöopathische Heilanstalt in Köthen,
Gartenseite mit Hahnemann-Denkmal, Abb, aus Arthur Lutze's Selbstbiographie. Cöthen: Verlag der Lutze-Klinik, 1866, S. 307.
Über die Gesamtauflage der „Lutze-Thaler” herrscht keine endgültige Klarheit. Dass er eine herzogliche Genehmigung für die Ausgabe privaten Papiergelds über 100.000 Reichsthaler erhalten habe, trifft nicht zu. Er hat auch keine 100.00 selbstgedruckte "Lutze-Thaler" an private Spender abgesetzt, wie auf Wikipedia angegeben wird. Auch Behauptungen, er habe sogar eine Million Scheine in Umlauf gebracht, entbehren jeder Grundlage. Dr. Arnold Keller gab mit 1.000 Thalern je Auflage, also insgesamt 4.000 Thalern eine wesentlich realistischere Größenordnung an.
Nach polizeilichen Ermittlungen, die einer Beschwerde der benachbarten Provinz Sachsen über das „unrechtmäßige Papiergeld” folgten, waren im Oktober 1854 etwa 3.570 Anweisungen Lutzes hergestellt und über ihn bzw. den Kaufmann Kitzing ausgegeben worden, von denen am 18. Dezember 1854 sogar 200 Stück wieder eingezogen wurden.
GK-23: Anweisung von Dr. Arthur Lutze über 1 Thaler vom 23. September 1854, einlösbar bis 23. September 1855 (handschriftlich: "Herrn Kitzing oder dessen Ordre").
GK-25: Anweisung von Dr. Arthur Lutze über 1 Thaler vom 23. September 1854, einlösbar bis 23. September 1855 (mit Prägestempel im schwarzen Rahmen).
GK-26: Anweisung von Dr. Arthur Lutze über 1 Thaler vom 23. September 1854, einlösbar bis 23. September 1856.
GK-27: Anweisung von Dr. Arthur Lutze über 1 Thaler vom 23. September 1854, einlösbar bis 23. September 1857.
GK-28: Anweisung von Dr. Arthur Lutze über 1 Thaler vom 23. September 1854, einlösbar bis 23. September 1858.
Anhand der fortlaufenden Kontrollnummern, mit denen jeder Schein handschriftlich versehen wurde, lassen sich die tatsächlichen Ausgabemengen genauer bestimmen. Danach wurden von den Scheinen mit Einlösung 1855 etwa 1.000 Thaler, mit Einlösung 1856 etwa 1.600 Thaler, mit Einlösung 1857 rund 700 Thaler und mit Einlösung 1858 nur rund 300 Thaler ausgegeben (insgesamt 3.600). Scheine mit Einlösung 1859 waren zwar gedruckt, kamen aber nicht mehr in Umlauf.
Ich hatte mir über einige Jahre hinweg die Kontrollnummern von "Lutze-Thalern" notiert. Danach kann man den verschiedenen Ausgaben folgende Kontrollnummern zuordnen:
GK-23 (Herrn Kitzing oder dessen Ordre handschriftlich), einlösbar bis 23.9.1855 | 159, 283, 319, 327, 333, 347 |
GK-24 (Herrn Kitzing oder dessen Ordre gedruckt, Prägestempel freistehend), einlösbar bis 23.9.1855 | 422, 430, 431, 434, 476, 479 |
GK-25 (wie zuvor, doch Prägestempel im schwarz gedruckten Rahmen), einlösbar bis 23.9.1855 | 505, 529, 533, 542, 655, 748, 975, 983 |
GK-26, einlösbar bis 23.9.1856 | 1063, 1195, 1225, 1364, 1459, 1497, 1584, 1631, 2045, 2097, 2159, 2194, 2312, 2399, 2564, 2566 |
GK-27, einlösbar bis 23.9.1857 | 2621, 2747, 2873, 2958, 3016, 3022, 3122, 3150, 3151, 3242, 3244 |
GK-28, einlösbar bis 23.9.1858 | 3389, 3432, 3439, 3453, 3457, 3459, 3476, 3479, 3480, 3523, 3526, 3532, 3556 |
GK-29, einlösbar bis 23.9.1859 | Nur Blanco-Scheine! |
Die „Lutze-Thaler” kursierten schließlich weit über Anhalt hinaus, weil sie von Patienten
mitgenommen und in verschiedenen Teilen Deutschlands wieder in Umlauf gebracht wurden. So bekam Lutze später seine Anweisungen auch aus Preußen, Sachsen, Bayern und Österreich zur Einlösung zugesandt. Dass private Geldschein-Ausgaben also auch sehr erfolgreich sein können, bewies Dr. Lutze damit eindrucksvoll, und noch heute sind die "Lutze-Thaler" gern gesehen in den Alben der Geldscheinsammler.
Gedruckt wurden die privaten Geldanweisungen von Dr. Lutze übrigens nicht von ihm selbst, sondern bei der Firma von W. Achilles in Köthen.
Lutze starb 1870 in Köthen. Trotz Einsprüchen der homöopathischen Zunft gegen die in seinem Sanatorium ihrer Ansicht nach praktizierten "Massenkuren" (allein 1864 wurden hier rund 27.000 Patienten behandelt), blieb es noch bis 1914 in Betrieb.
Eine Erinnerungsausgabe zum "Lutze-Thaler"?
Inv.-Nr. VII B 2104, Copyright: Deutsche Apotheken Museum-Stiftung, Heidelberg.
Bleibt anzumerken, dass sich im Bestand des Deutschen Apotheken-Museums im Heidelberger Schloss ein streng limitierter Entwurf befindet, der an Dr. Lutze erinnern soll.
Als Motive werden auf der Vorderseite ein Porträt von Dr. Lutze und eine Ansicht seines 1855 eröffneten Sanatoriums gezeigt. Die handschriftliche Datierung verweist auf das Jahr 2006 und die Nummerierung auf das Exemplar 43 einer Auflage von insgesamt 50 Stück.
Es ist ein Glücksfall, dass Frau Dr. Barbara Simon, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Deutschen Apotheken-Museum tätig ist, auch gleichzeitig Präsidentin der Deutschen Numismatischen Gesellschaft ist und sich schon früher mit den "Lutze-Thalern" beschäftigt hatte. Auf eine entsprechende Anfrage teilte sie mit, dass es sich bei dem abgebildeten Stück um ein Exlibris der Grafikerin Claudia Berg handelt, die in Kaltnadelradierung hergestellt wurde. In Auftrag gegeben wurde das Objekt von Herrn Wolfgang Wissing, einem Apotheker und Sammler von Medaillen und Exlibris, der viele Künstler mit dem Entwurf solcher Kleinkunstobjekte beauftragt hat. Einen großen Teil seiner Sammlung, der vorwiegend pharmazie-historische Bezüge hat, überließ er dem Deutschen Apotheken-Museum. Die Bildmotive Porträt und Klinikansicht, die natürlich nichts mit dem Aussehen des Originals zu tun haben, hat die Künstlerin eingefügt. Die Initialen in den Ecken bedeuten E = Ex,
L = Libris, W = Wolfgang und W = Wissing.
Hans-Ludwig Grabowski
Abb. Wikipedie (https://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Lutze)
Geld-Anweisungen: Manfred Kranz, Detlef Hilmer, Hans-Ulrich Beerenwinkel
Herzlichen Dank an Frau Dr. Barbara Simon, Deutsches Apotheken-Museum, Heidelberg
Literaturempfehlung:
Hans-Ludwig Grabowski / Manfred Kranz:
Das Papiergeld der altdeutschen Staaten
Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des
19. Jahrhunderts
Titel: Battenberg Verlag
ISBN: 978-3-86646-188-8
Auflage: 1. Auflage 2020
Format: 17 x 24 cm
Abbildungen: durchgehend farbig
Cover-Typ: Hardcover
Seitenanzahl: 344
Preis: 69,00 Euro
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