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AutorenbildUwe Bronnert

Mit den Darlehnskassenscheinen wurde der Grundstein für die spätere Inflation gelegt

Aktualisiert: 15. Sept. 2022

Mit der Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien am 28. Juli 1914 begann der spätere Erste Weltkrieg. Das Deutsche Reich war fest entschlossen, der verbündeten k. u. k. Monarchie zur Hilfe zu eilen. Am 31. Juli erklärte Kaiser Wilhelm II. den „Zustand drohender Kriegsgefahr“ und eine kaiserliche Verordnung verbot die Ausfuhr kriegswichtiger Gegenstände, wie Tiere, tierische Erzeugnisse, Verpflegungs-, Streu- und Futtermitteln und Kraftfahrzeuge. Nur einen Tag später folgte die Kriegserklärung an Russland und am 3. August die an Frankreich und der Einmarsch – unter Verletzung der Neutralität – in Belgien und Luxemburg, woraufhin am 4. August Großbritannien dem Reich den Krieg erklärte.


Der Ausbruch des Krieges stellte die Reichsbank vor neue Aufgaben. Die Kreditvergabe an das Reich stand nun im Vordergrund ihrer Tätigkeit. Dies machte die Änderung verschiedener bankgesetzlicher Vorschriften notwendig und erfolgte am 4. August 1914 durch die verabschiedeten Kriegsgesetze:


  • § 2 des Gesetzes, betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten (RGBl. S. 347) befreite die Reichsbank von der Verpflichtung zur Noteneinlösung. Bereits am Nachmittag des 31. Juli, unmittelbar nach Erklärung des Zustandes der drohenden Kriegsgefahr, hatte die Reichsbank die Einlösung ihrer Banknoten gegen Gold eingestellt.1) Nun wurde dieses Vorgehen gesetzlich sanktioniert.

  • Dieses Gesetz befreite auch die Privatnotenbanken von der bisherigen Goldeinlösungspflicht. Sie durften nun ihre Noten durch Zahlung von Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen einlösen.

  • Das Gesetz betreffend die Änderung des Münzgesetzes (RGBl. S. 326) erlaubte den Reichs- und Landeskassen, bei Einlieferung von Scheidemünzen statt Goldmünzen bis auf weiteres Reichskassenscheine und Reichsbanknoten auszuzahlen.

  • Die Bestimmungen in den §§ 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die Änderung des Bankgesetzes (RGBl. S. 327), ließen Schatzanweisungen des Reichs und Wechsel mit einer höchstens dreimonatigen Laufzeit, die allein das Reich verpflichteten, als bankmäßige Notendeckung zu.

  • Gleichzeitig wurde durch Gesetz, betreffend die Ergänzung der Reichsschuldenordnung (RGBl. S. 325) bestimmt, dass die Bereitstellung der im Wege des Kredits zu beschaffenden Mittel auch durch Ausgabe von Reichswechseln erfolgen könne.

  • Ferne wurde die Reichsbank von der Notensteuer befreit, die bisher bei ungedeckter Notenausgabe zu zahlen war.

  • Vielleicht die wichtigste Neuerung waren die durch Darlehnskassengesetz (RGBl. S. 340) geschaffenen Darlehnskassen.

Diese Gesetzesänderungen spiegeln Planungen wider, die bereits seit Jahren für den Fall eines Krieges betrieben worden waren.2)


Das Darlehnskassengesetz beginnt mit den Worten: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, …“ Was nun folgte war ein 22 Paragrafen umfassendes Gesetz, mit dem in Berlin und an anderen Orten des Reichs, in denen die Reichsbank Reichsbankstellen unterhielt bei Bedarf Darlehnskassen errichtet werden sollten.3) Sie sollten Darlehen in Höhe von wenigstens 100 Mark und einer Laufzeit von längstens drei Monaten bzw. ausnahmsweise bis zu sechs Monaten gegen Sicherheiten gewähren. Als Sicherheit konnten nicht verderbliche Waren, Boden- Bergwerks- und gewerbliche Erzeugnisse dienen, die in der Regel bis zur Hälfte ihres Schätzwertes beliehen wurden; ferner Wertpapiere, die vom Reich oder von der Regierung eines Bundesstaats,

von Korporationen und Aktiengesellschaften mit Sitz im Reich ausgegeben wurden, und zwar mit einem Abschlag vom Kurs oder marktgängigen Preis. Ebenso konnten Forderungen, die im Reichsschuldenbuch oder in einem Staatsschuldenbuch eines deutschen Staates eingetragen waren als Pfand dienen. Die Verwaltung der Darlehnskassen übernahm für Rechnung des Reichs die Reichsbank und zwar durch eine besondere Bankabteilung unter dem Namen „Hauptverwaltung der Darlehnskassen“. In Höhe der gewährten Lombarddarlehen stellte die Reichsschuldenverwaltung der Darlehnskassenverwaltung Darlehnskassenscheine aus, die auf Beträge von 5, 10, 20 und 50 Mark lauteten. Auch Darlehnskassenscheine über höhere Beträge waren erlaubt. Sie waren aber jedoch nicht

für den öffentlichen Umlauf bestimmt.


Bereits „1912 waren die technischen Vorbereitungen für die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen in ‚weitestem Maße‘ gediehen. Die benötigten Maschinen standen ausschließlich für diesen Zweck bereit, und große Mengen der Scheine waren schon halbfertig gedruckt, zum genannten Termin für ca. 550 Mio Mark in Abschnitten von 5, 20 und 50 Mark. Außerdem war vorgesehen, ‚Interimsscheine‘ a 500 Mark für insgesamt 400 Mio Mark herzustellen; hierfür war ebenfalls mit Papier und Maschinen gesorgt – Interessant ist, dass die Nenngrößen, die im Weltkrieg am meisten gebraucht wurden (zu 1 und 2 Mark), nicht geplant waren. Offensichtlich rechneten die Verantwortlichen nicht damit, dass das neue Geld Funktionen der großen Scheide- bzw. Reichssilbermünzen übernehmen musste."4)


Die Jubiläumschrift der Reichsdruckerei berichtete über das Verhältnis im August 1914:

„Aus den vorhandenen Reserven an Halbprodukten konnten in dem nunmehr einsetzenden steten Tag- und Nachtbetrieb innerhalb der ersten vier Wochen allein der Reichsschuldenverwaltung 33.461.020 Stück Darlehnskassenscheine in den Werten von 5, 20 und 50 Mark im Gesamtbetrag von 549.611.000 Mark geliefert werden. Nebenher wurden noch 50.000 Stück Dahrlehnskassenscheine (sic!) zu 500 Mark hergestellt. Aber diese Beträge reichten nur für den Anfang. Durch Neudruck von 550.585.800 Scheinen wurden die ersten Lieferungen im Laufe des Krieges um weitere 9.975.435.000 Mark erhöht, wozu noch als Kleingeld 1.573.913.000 Darlehnskassenscheine zu 1 Mark und 1.098.036.000 Darlehnskassenscheine zu 2 Mark kamen.“5) Möglicherweise war am Druck der Darlehnskassenscheine auch die Buchdruckerei W. Büxenstein, Berlin, beteiligt. Sie half jedenfalls seit 1916 der Reichsdruckerei beim Druck von Geldscheinen. Zeitweilig waren 20 bis 30 Schnellpressen im Einsatz.


Obwohl die Darlehnskassenscheine formal Schuldscheine waren, die nur durch das Versprechen der jederzeitigen Einlösung gedeckt waren und nur von staatlichen Einrichtungen in Zahlung genommen werden mussten, wurden sie de facto wie normales Geld benutzt. Die von den Darlehnskassen erteilten Darlehen wurden den Darlehnsnehmern von den zuständigen Reichsbankanstalten in beliebigen Zahlungsmitteln ausgezahlt, vornehmlich in Reichsbanknoten. Die Hauptverwaltung der Darlehnskassen erstattete dann der Reichsbank die von den Bankanstalten verauslagten Summen in Darlehnskassenscheinen. „Bis zum Jahresende [1914] hatte die Reichsbank dem freien Verkehr … insgesamt 445,8 Millionen Mark Darlehnskassenscheine zugeführt, davon 65,5 Millionen Mark zu 1 M, 135,8 Millionen Mark zu 2 M, 225,4 Millionen Mark zu 5 M und 19,1 Millionen Mark zu 20 M. Der der Bank verbliebene Vorrat an solchen Scheinen hatte zum gleichen Termin die Höhe von 871,2 Millionen Mark erreicht; denn der Darlehnsbestand bei den Darlehnskassen war am 31. Dezember 1914 bis auf 1.317 Millionen Mark angewachsen.“6) Der Gesamtbetrag der Lombardkredite sollte nach den Bestimmungen des Darlehnskassengesetzes 1.500 Millionen Mark nicht übersteigen.


Dadurch, dass die Darlehnskassenscheine, soweit sie nicht in den freien Verkehr übergingen, sondern in den Kassen der Reichsbank verblieben, dem Barvorrat zugerechnet werden konnten, wurden die Lombardanlagen der Darlehnskassen zur Notendeckung verwendbar. Nach § 17 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (RGBl. S. 177) war die Ausgabe ungedeckter Banknoten begrenzt. Die Reichsbank war verpflichtet, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlichen Banknoten jederzeit mindestens ein Drittel in kursfähigem deutschem Geld – also in 10- und 20-Mark-Goldmünzen –, Reichskassenscheinen oder sonstigen Goldwerten in ihren Kassen als Deckung bereit zu halten. Nun kam der Bestand an Darlehnskassenscheinen hinzu. „Formal belieh die Reichsschuldenverwaltung zur Herausgabe dieser neuen Form des Geldes Waren und Wertpapiere des Staates. Letztlich wurde damit aber schlicht die Druckerpresse angeworfen. Der bis dahin geltende Goldstandard war somit tot, und es wurde die Basis für die spätere Inflationsspirale gelegt.“7) „Die Dritteldeckung im ursprünglichen Sinne des Bankgesetzes war bereits Ende 1916 nicht mehr vorhanden, betrug doch der Goldbestand der Reichsbank zu jenem Zeitpunkt nur 31,3 %, 1917 – 21 %, 1918 – 10,2 %, 1919 – 3,1 % und Ende 1920 – 1,58 % des Notenumlaufes. Ende 1921 (Status vom 7. November 1921) belief sich bei einem Notenumlauf der Reichsbank von 92,6 Milliarden Mark der reine Goldbestand auf 993,6 Millionen Mark; er deckte mithin die Noten mit etwa 1,07 %.“8)


Schon bald wurde der Gesamtkreditbetrag der Darlehnskassen auf 3.000 Millionen Mark (Bekanntmachung vom 11. November 1914, RGBl. S. 475) erhöht. Ab 1916 erfolgten weitere Erhöhungen der Darlehnskassenscheinausgaben:9)

  • 9. März 1916 auf 4 Milliarden Mark

  • 12. Oktober 1916 auf 6 Milliarden Mark

  • 24. Mai 1917 auf 8 Milliarden Mark

  • 2. November 1917 auf 12 Milliarden Mark

  • 23. Juli 1918 auf 16 Milliarden Mark

  • 28. November 1918 auf 30 Milliarden Mark

  • 15. April 1920 auf 40 Milliarden Mark

  • 25. November 1920 auf 50 Milliarden Mark

  • 28. September 1922 auf 75 Milliarden Mark

  • 16. November 1922 auf 100 Milliarden Mark

  • 7. Dezember 1922 auf 225 Milliarden Mark

  • 21. Dezember 1922 auf 400 Milliarden Mark

  • 8. Februar 1923 auf 1 Billion Mark

  • 27. März 1923 auf 2 Billionen Mark

  • 5. Juni 1923 auf 4 Billionen Mark

  • 9. August 1923 auf 15 Billionen Mark

  • 1. September 1923 auf 300 Billionen Mark

  • 27. September 1923 auf 5 Billiarden Mark

  • 30. Oktober 1923 auf 750 Billiarden Mark

  • 22. November 1923 auf 10 Trillionen Mark

„Die Gesamtumsätze10) der Darlehnskassen haben betragen:

  • 1914 4.794.389.032 Mark

  • 1915 16.844.212.059 Mark

  • 1916 38.901.668.707 Mark

  • 1917 68.544.337.594 Mark

  • 1918 91.702.799.128 Mark

  • 1919 214.213.239.950 Mark

  • 1920 572.548.667.449 Mark

Das macht für die Zeit von der Eröffnung der Darlehnskasse bis zum 31. Dezember 1920 zusammen rund 1.007,5 Milliarden Mark aus. Die dafür aufgekommenen Zinsen beliefen sich für den gleichen Zeitraum auf 3.186.407.908 Mark. Der Zinsfuß machte 1920 für gewöhnliche Darlehen 5 ½ %, für Vorzugsdarlehen (Verpfändung von Kriegsanleihen) 5 ¼ % und für Kriegsanleihezeichnungsdarlehen 5 1/8 % aus.“11)


1. Übersicht über die ausgegebenen Darlehnskassenscheine

Der Darlehnskassenschein zu 5 Mark vom 5. August 1914 wurde mit sechs-, sieben- und achtstelliger Kontrollnummer gedruckt. Während die Vorderseite der Scheine mit der sechsstelligen Kennziffer in gelblichgrüner Farbe ausgeführt ist, weisen die späteren Scheine eine hellbraune/violette Farbe auf. Die Vorderseite zeigt im Unterdruck den gekrönten Reichsadler und die Rückseite in der Mitte gekreuzte Schwerter unter der Reichskrone, links und rechts jeweils ein Germania-Brustbild Die Scheine zu 20 und 50 Mark wurden sowohl mit sechs- als auch mit siebenstelliger Kontrollnummer ausgegeben. Auf der Vorderseite des

20-Mark-Scheins sind zwei gekreuzte Schwerter unter der Reichskrone abgebildet. Auf der linken Seite der Scheinrückseite der Minervakopf und auf der rechten der Merkurkopf.

Auf der Vorderseite des erst 1916 in Umlauf gesetzten Wertes zu 50 Mark werden links gekreuzte Schwerter mit Krone und rechts der gekrönte Reichsadler mit Wappenschild abgebildet. Auf der Rückseite links und rechts jeweils ein Germania-Brustbild.


Abb. 1.1: DEU-54a, 5 Mark vom 5. August 1914, Vorderseite,

Format: 125 x 80 mm, Papier mit Wilcox-Fasereinlagen, Wasserzeichen: 5 im Spiralband.

Abb. 1.2: DEU-54a, 5 Mark vom 5. August 1914, Rückseite.


Abb. 2.1: DEU-54b, 5 Mark vom 5. August 1914, Vorderseite.

Abb. 2.2: DEU-54b, 5 Mark vom 5. August 1914, Rückseite.


Abb. 3.1: DEU-55b, 20 Mark vom 5. August 1914, Vorderseite, Format: 140 x 90 mm, Papier mit Wilcox-Fasereinlagen, Wasserzeichen: 20 in Ranken.

Abb. 3.2: DEU-55b, 20 Mark vom 5. August 1914, Rückseite.


Abb. 4.1: DEU-56b, 50 Mark vom 5. August 1914, Vorderseite,

Format: 150 x 100 mm, Papier mit Wilcox-Fasereinlagen, Wasserzeichen: Kaiserkrone und Lorbeerzweige.

Abb. 4.2: DEU-56b, 50 Mark vom 5. August 1914, Rückseite.


Die Nominale zu 1 und 2 Mark vom 12. August 1914 gelangten Anfang September in den Umlauf. Drei deutlich voneinander unterscheidbare Ausgaben wurden ausgegeben.

Alle weisen auf der Vorderseite in der Mitte ein farbiges Unterdruck-Ornament und auf der Rückseite in der Mitte den gekrönten Reichsadler auf, der von einem Ornament umschlossen wird. Der eigentlichen Kontrollnummer ist eine Serienbezeichnung vorangestellt.


Die 1. Ausgabe wurden ohne Unterdruckzeichnung gedruckt. Der Ornamentdruck der Vorderseite des 1-Mark-Scheins mit der Serienbezeichnung 1 – 240 ist dabei blassgrün, die Serien 695 – 850 fallen dunkelgrün aus. Ähnlich verhält es sich beim Nominal zu 2 Mark, bei dem der Ornamentdruck der Serien 1 – 180 hellrot ist, die Serien 476 – 615 dagegen karminrot. Die Scheine der 2. Ausgabe wurden mit einer dezenten verschlungenen Unterdruckzeichnung versehen. Die 2-Mark-Scheine bis zur Serie 638 fallen dabei heller (rosafarbig) aus als die Serien mit höheren Seriennummern. Bei der 3. Auflage wurde im Gegensatz zur 1. und 2. Ausgabe die Farbe der Kontrollziffer und des Siegels von Rot in Blau geändert.


Abb. 5.1: DEU-57a, 1 Mark vom 12. August 1914, Vorderseite,

Format: 95 x 60 mm, Wasserzeichen: Kreuzblüten.

Abb. 5.2: DEU-57a, 1 Mark vom 12. August 1914, Rückseite.


Abb. 6.1: DEU-57b, 1 Mark vom 12. August 1914, Vorderseite.

Abb. 6.2: DEU-57b, 1 Mark vom 12. August 1914, Rückseite.


Abb. 7.1: DEU-187, 1 Mark vom 12. August 1914, Vorderseite.

Abb. 7.2: DEU-187, 1 Mark vom 12. August 1914, Rückseite.


Abb. 8.1: DEU-59a, 1 Mark vom 12. August 1914, Vorderseite.

Abb. 8.2: DEU-59a, 1 Mark vom 12. August 1914, Rückseite.


Abb. 9.1: DEU-59b, 2 Mark vom 12. August 1914, Vorderseite,

Format: 110 x 70 mm, Wasserzeichen: Kreuzblüten.

Abb. 9.2: DEU-59b, 2 Mark vom 12. August 1914, Rückseite.


Abb. 10.1: DEU-60, 2 Mark vom 12. August 1914, Vorderseite.

Abb. 10.2: DEU-60, 2 Mark vom 12. August 1914, Rückseite.

Abb. 11.1: DEU-60, 2 Mark vom 12. August 1914, Vorderseite.

Abb. 11.2: DEU-60, 2 Mark vom 12. August 1914, Rückseite.


Abb. 12.1: DEU-188, 2 Mark vom 12. August 1914, Vorderseite.

Abb. 12.2: DEU-188, 2 Mark vom 12. August 1914, Rückseite.


Vom 5-Mark-Schein kam eine zweite Auflage mit Datum vom 1. August 1917 heraus. Statt der bisher sieben Mitglieder der Reichsschuldenverwaltung haben diesmal acht Mitglieder unterschrieben. Auf diesen und allen späteren Scheinen wird statt „Darlehen“ die der Sprachweise angepasste kürzere Schreibweise „Darlehn“ in der Überschrift wie im Text verwendet. Der Schein zeigt auf der Vorderseite eine imaginäre Frauenfigur, durch einen entrückten Blick und Blumen im Haar leicht im Jugendstil romantisiert. Die Vorderseite kommt in blaugrauer und violettgrauer Farbe sowie mit sieben- wie achtstelliger Kontrollnummer vor. Kaiserkrone und Ornamente schmücken die Rückseite


Abb. 13.1: DEU-61b, 5 Mark vom 1. August 1917, Vorderseite,

Format: 125 x 80 mm, Papier mit Wilcox-Fasereinlagen, Wasserzeichen: 5 in Ornamenten.

Abb. 13.2: DEU-61b, 5 Mark vom 1. August 1917, Rückseite.


Abb. 14.1: DEU-61d, 5 Mark vom 1. August 1917, Vorderseite.

Abb. 14.2: DEU-61d, 5 Mark vom 1. August 1917, Rückseite.

Die letzte Ausgabe während des Kriegs war der braune 20-Mark-Schein vom 20. Februar 1918, der nun neun Unterschriften aufweist. Bei der Gestaltung der Vorderseite nahm man Bezug auf alte römische Gottheiten: links Minerva, die römische Göttin der Weisheit und rechts Merkur, der Gott der Händler. Auf der Rückseite ist neben einer allegorischen Frauengestalt, die Weizenähren in ihrer Hand hält, ein deutscher Ritter in voller Rüstung abgebildet.


Abb. 15.1: DEU-62, 20 Mark vom 20. Februar 1918, Vorderseite,

Format: 140 x 90 mm, Papier mit Wilcox-Fasereinlagen, Wasserzeichen: 20 in Ornamenten.

Abb. 15.2: DEU-62, 20 Mark vom 20. Februar 1918, Rückseite.


Nach den politischen Umwälzungen (Novemberrevolution, Sturz der Monarchie und Ausrufung der ersten deutschen Republik) wurden die Scheine zu 1 und 2 Mark mit Datum vom 1. März 1920 verändert. Der Wert zu einer Mark wurde im Mai 1920 und der Schein zu zwei Mark 1 ¼ Jahr später, im August 1921, ausgegeben. Beide Nominale sind im Format etwas kleiner als ihre Vorgänger. Das Siegel mit der Kaiserkrone wich dem Siegel mit dem republikanischen Reichsadler. Nun unterschrieben gar elf Mitglieder der Reichsschuldenverwaltung. Beim Wert zu 2 Mark lassen sich eine Ausgabe mit braunem Druck und rotem Siegel sowie eine Ausgabe mit rotem Druck und braunem Siegel unterscheiden.


Abb. 16.1: DEU-189, 1 Mark vom 1. März 1920, Vorderseite,

Format: 90 x 60 mm, Wasserzeichen: Kreuzblüten.

Abb. 16.2: DEU-189, 1 Mark vom 1. März 1920, Rückseite.


Abb. 17.1: DEU-190, 2 Mark vom 1. März 1920, Vorderseite,

Format: 100 x 65 mm, Wasserzeichen: Kreuzblüten.

Abb. 17.2: DEU-190, 2 Mark vom 1. März 1920, Rückseite.


Abb. 18.1: DEU-191, 2 Mark vom 1. März 1920, Vorderseite.

Abb. 18.2: DEU-191, 2 Mark vom 1. März 1920, Rückseite.



Schließlich wurde eine letzte Ausgabe der beiden kleinen Werten im März 1923 in Umlauf gesetzt. Die Scheine datieren vom 15. September 1922 und wurden nun von zehn Mitgliedern der Reichsschuldenverwaltung unterzeichnet. Der einzige Fälschungsschutz der einseitig bedruckten Geldscheine besteht in der Verwendung eines Papiers mit Wasserzeichen.

Aber wer hätte diese Scheine noch fälschen wollen? Es werden immer wieder 1-Mark-Scheine angeboten, deren grüner Druck statt auf graugrünem bis mattgrünem Papier auf gelbem bzw. grauem Papier erfolgte. Auch Scheine mit blauem bzw. olivgrauem Text auf grauem Papier sind bekannt. Die Meinungen über diese andersfarbigen Scheine geht weit auseinander. Handelt es sich um Varianten oder doch um manipulierte Stücke. Es ist also Vorsicht geboten.


Abb. 19.1: DEU-192, 1 Mark vom 15. September 1922, Vorderseite,

Format: 85 x 60 mm, Wasserzeichen: Kreuzblüten.

Abb. 19.2: DEU-192, 1 Mark vom 15. September 1922, Rückseite.


Abb. 20.1: DEU-193, 1 Mark vom 15. September 1922, Vorderseite.

Abb. 20.2: DEU-193, 1 Mark vom 15. September 1922, Rückseite.


Abb. 21.1: DEU-, 1 Mark vom 15. September 1922, Manipulation, Vorderseite.

Abb. 21.2: DEU-, 1 Mark vom 15. September 1922, Manipulation, Rückseite.


Abb. 22.1: DEU-196, 2 Mark vom 15. September 1922, Vorderseite,

Format: 90 x 65 mm, Wasserzeichen: Kreuzblüten.

Abb. 22.2: DEU-196, 2 Mark vom 15. September 1922, Rückseite.


Durch die die Herstellung und Ausgabe der Scheine zu 1 und 2 Mark (Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Darlehnskassenscheinen auf Beträge von 2 und 1 Mark vom 31. August 1914, RGBl. S. 393) und weiteren Scheinen zu 5 Mark sowie der Erhöhung der Ausgabemenge der Reichskassenscheine zu 10 Mark (Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen und Reichsbanknoten zu 10 Mark, vom 22. März 1915, RGBl. S. 179), konnte auf den Druck und die Ausgabe eines Darlehnskassenscheins zu 10 Mark verzichtet werden.

Der Betrag der umlaufenden Darlehnskassenscheine sowie die Bestände bei der Reichsbank schwankten während der gesamten Ausgabezeit. Bei den im Besitz der Reichsbank verbliebenen Darlehnskassenscheinen handelt es sich spätestens seit 1918 in der Hauptsache um nicht umlauffähige Scheine, also insbesondere Papiere über 50 Millionen, 10 Millionen,

5 Millionen und 1 Million Mark. Und im Geschäftsbericht der Reichsbank für das Jahr 1923 heißt es: „Der Bestand am Jahresende setzte sich fast ausschließlich aus Scheinen großer Stücklung zusammen, die handschriftlich ausgefertigt wurden und nicht Umlaufzwecken dienten.“


2. Darlehnskassenscheine im Umlauf und im Bestand der Reichsbank



In der Bekanntmachung vom 17. März 1924 (Reichsanzeiger Nr. 75 vom 28. März 1924) gab der Reichsminister der Finanzen bekannt, dass die Darlehnskassen des Reichs mit dem

30. April 1924 für den Verkehr geschlossen und aufgelöst werden. Auf die noch umlaufenden Geldscheine hatte dies keine Auswirkung, da die Scheine zu einer und zwei Mark faktisch seit Oktober 1922, die zu fünf Mark seit November 1922 und die Scheine zu 20 und 50 Mark seit Mai 1923 wertlos waren. Nach dem Geschäftsbericht der Reichsbank für das Jahr 1924 waren bei ihr noch Darlehnskassenscheine im Betrag von 221.000 RM vorhanden, die 1925 vollständig abgewickelt wurden.


Uwe Bronnert

Anmerkungen

  1. In den Tagen vor der Mobilmachung hatte weite Kreise der Bevölkerung erhebliche Mengen an Banknoten in Goldmünzen umgewechselt.

  2. S. hierzu Reinhold Zilich, Die Reichsbank und die finanzielle Kriegsvorbereitung 1907 bis 1914, Berlin (Ost) 1987.

  3. Die Zahl der Darlehnskassen betrug in den Jahren 1914 bis 1922 meist 99 sowie zwischen 115 und 129 Hilfsstellen.

  4. Reinhold Zilich, S. 123.

  5. Fünfzig Jahre Reichsdruckerei 1879 – 1929, Mit einem Rückblick auf den Berliner Buchdruck für Hof und Staat bis zur Begründung der Reichsdruckerei, Verfaßt und herausgegeben von der Direktion der Reichsdruckerei unter Mitwirkung von Dr. Ernst Crous, Mit zahlreichen Abbildungen in verschiedenen Druckverfahren nebst einem Wasserzeichenblatt, Berlin 1929, S. 158.

  6. Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1914. Vorgelegt in der Generalversammlung am 29. März 1915, S. 9.

  7. Franz Stocker, Diese Scheine waren der Ursprung der Hyperinflation. <https://www.welt.de/finanzen/article131253217/Diese-Scheine-waren-der-Ursprung-der-Hyperinflation.html> (01.06.2021)

  8. Gustav Prange, Das deutsche Kriegsnotgeld, Eine kulturgeschichtliche Beschreibung, Band II, Görlitz 1922, S. 31.

  9. Joh. Notzke, Das Bankgesetz und das Statut der Reichsbank in neuester Fassung mit Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen von 1876 bis heute nebst Darlehnskassen-, Rentenbank-, Golddiskontbankgesetz, Berlin 1924, S. 201.

  10. Anm. d. Verf.: Der Gesamtumsatz ist nicht gleichbedeutend mit der Kreditsumme am Jahresende, da die Laufzeit der Lombardkredite in der Regel drei Monate betrug.

  11. Gustav Prange, S. 31.

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