Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) war am 18. April 1932 als eingetragener Verein gegründet worden. Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde er am 3. März 1933 zur Parteiorganisation und im Zuge der Gleichschaltung mit dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt zur Staatsorganisation. In den ersten Jahren unterstützte die NSV hauptsächlich bedürftige Familien finanziell über verschiedene Hilfswerke, so dem Winterhilfswerk oder dem Hilfswerk Mutter und Kind. Während des Kriegs übernahm sie mehr und mehr Dienstleistungen, wie den Betrieb von Kindergärten und Gemeindepflegestationen, die Haushalts- und Jugendhilfe, den Bahnhofsdienst und die Kinderlandverschickung.
1938 waren rund eine Million ehrenamtliche Mitarbeiter für die NSV tätig und zu Kriegsbeginn zählte die NSV elf Millionen Mitglieder. Die Finanzierung erfolgte ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
Eine der ersten Aufgaben der NSV war die Unterstützung sozial bedürftiger Personen in der Zeit hoher Arbeitslosigkeit. Hierzu sollten Sachwerte und Mittel aus Sammlungen verwendet werden. Zur praktischen Durchführung wurde bereits im September 1933 das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes (WHW) gegründet. Zum Reichsbeauftragten des WHW wurde Erich Hilgenfeldt ernannt, dessen gedruckte Unterschrift sich auf den WHW-Wertscheinen findet. Nachdem die Unterstützung Bedürftiger in den Friedensjahren hauptsächlich mit Sachwerten erfolgte und lediglich verschiedene zweckgebundene Gutscheine zum Bezug von Lebensmitteln (1933/1934 und 1934/1935), von Brennstoffen (1934/ 1935 und 1938/1939) und von Bekleidung (1938/1939) sowie Sonderausgaben zum „Tag der Machtergreifung“ (30. Januar) 1936/1937 und 1937/1938 für die Entnahme von Lebensmitteln, Kleidung, Wäsche und Schuhwerk sowie für Brot und Braunkohlebriketts Verwendung fanden, wurde mit Kriegsbeginn 1939 auf einheitliche Wertscheine des Kriegswinterhilfswerks (KWHW/WHW) umgestellt. Grund für deren Einführung war die kriegsbedingte Zwangsbewirtschaftung von lebenswichtigen Gütern, die nur im Rahmen der Rationierung auf „Karte” damit bezahlt werden konnten. Die vorherigen Gutscheine entsprachen dagegen einer Zusatzversorgung! Die WHW-Wertscheine waren zwar kein Geld im eigentlichen Sinne, sondern dienten vielmehr als Verrechnungsscheine (der Empfänger bezahlte damit eine Ware oder Leistung; der Kaufmann reichte den Wertschein bei einer Bank wie Bargeld ein; die Bank leitete die Wertscheine zur Verrechnung mit dem WHW an die Reichsbank weiter), sie waren aber im ganzen Reich gültig und konnten zur Bezahlung von Lebensmitteln, Bekleidung und Brennstoffen, ab 1941 auch für Mietzahlungen sowie zur Bezahlung von Gas- und Stromverbrauch verwendet werden. Der jeweilige Einlösungsvermerk erfolgte auf der Rückseite. Die letzten Wertscheine wurden für den Kriegswinter 1943/1944 ausgegeben und waren bis 31. Mai 1944 gültig. Für 1944/1945 gab es keine Wertscheine mehr.
Neben den Wertscheinen für das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes gab es auch solche der Winterhulp Nederland für die Bevölkerung in den besetzten Niederlanden sowie für die deutsche Bevölkerung im Generalgouvernement Polen.
Hans-Ludwig Grabowski
Münzen & Sammeln, Ausgabe 2017/12
Abbildungen: Hans-Ludwig Grabowski
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