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AutorenbildHans-Georg Glasemann

Notgeld: Zucker-Gutscheine 1923

Lediglich drei Emissionen von wertbeständigem Notgeld, das auf den Sachwert Zucker (Zuckergutscheine) lautete, sind aus dem Jahr 1923 – und zwar aus den preußischen Provinzen Pommern und Schlesien sowie aus Mecklenburg – bekannt.


Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H., Aushilfsscheine

über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker, ausgestellt in Stralsund am 1. November 1923.


Aus Pommern liegt wertbeständiges Notgeld auf Zucker vor. Die Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H., Stralsund, gaben am 1. November 1923 gemeinsam Notgeldscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker aus, die bei Fälligkeit am 1. April 1924 mit dem Gegenwert von 20 Goldpfennigen je Pfund Zucker eingelöst werden konnten. Die beiden Gesellschaften hafteten für diese Scheine mit ihrem gesamten Vermögen. Die Emission wurde von der Neupommerschen Spar- und Creditbank Aktien-Gesellschaft in Stralsund garantiert, die auch als Zahlstelle für die Einlösung der Aushilfsscheine fungierte.


In Mecklenburg-Schwerin kamen Zucker-Gutscheinen als Gemeinschaftsausgabe der Firmen Carl Takel, Er. Hegeler und Aug. Hartig in Neubukow bei Rostock in Umlauf. Von dieser Ausgabe sind nur Zucker-Gutscheine im Wert von 0,20 und 0,50 Goldmark vom 24. November 1923 bekannt. Die Einlösung sollte laut Text „gegen Zucker zum Tagespreis“ am 31. Juli 1923, später am 1. September 1924 erfolgen.


Zuckerfabrik Fraustadt, Gutschein über ½ Zentner gemahlene Raffinade im Werte von 12,50 Goldmark, ausgestellt in Fraustadt am 8. November 1923.


In Schlesien wurde am 8. November 1923 von der Zuckerfabrik Fraustadt eine Ausgabe in Umlauf gebracht, die Gutscheine über ½, 1, 2 und 6 Zentner gemahlene Raffinade (ausschließlich Sackware) enthielt. Die Gegenwerte betrugen 12,50, 25, 50 und 150 Goldmark. Kurze Zeit später wurden die Scheine mit den um 20% erhöhten Werten 15, 30, 60 und 180 Goldmark überdruckt. Der erste Preis vom 8. November hatte wohl nicht ausgereicht. Aus dem Text auf den Scheinen geht hervor, dass der Zucker außer in der Fraustadter Fabrik auch in der Glogauer Raffinerie ausgegeben und der Zweizentnersack mit 1 Goldmark berechnet, aber nicht zurückgenommen wurde. Die Gültigkeit der Zucker-Gutscheine endete spätestens am 28. Februar 1924.


Zuckerfabrik Fraustadt, Gutschein über 1 Zentner gemahlene Raffinade im Werte von 25 Goldmark, ausgestellt in Fraustadt am 8. November 1923.


Zuckerfabrik Fraustadt, Gutschein über 2 Zentner gemahlene Raffinade im Werte von 50 Goldmark, ausgestellt in Fraustadt am 8. November 1923.


Hans-Georg Glasemann


Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.


Literaturempfehlung:


Manfred Müller:

Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924


Titel: Gietl Verlag

ISBN: 978-3-86646-519-0

Auflage: 1. Auflage 2011

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