Die REKA-Checks der Schweizer Reisekasse in Bern sind wohl jedem Bürger der Schweiz ein Begriff, während sie bei uns fast unbekannt sind.
Am Vorabend des Zweiten Weltkriegs gründeten am 22. Juni 1939 Arbeitgeber, Gewerkschaften und Unternehmen der Tourismus- und Verkehrsbranche die Schweizer Reisekasse – kurz Reka – mit dem Ziel, auch weniger bemittelten Schweizern Ferien zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurden 1940 Reisemarken eingeführt, mit denen die Ausgaben für den Urlaub angespart werden konnten.
„Aus dem Ansparsystem für Ferien entstand ein eigenes, zweckbestimmtes Geldsystem, das Ferien, Freizeitaktivitäten und Reisen vergünstigt. Und die Marke Reka mit ihren Feriendörfern wurde zum Synonym für Familienferien mit einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis.“[1]
Abb. 1.1: Sammelheft mit Reisemarke zu 1 Franken, 1952.
Quelle: https://www.ricardo.ch/de/a/buechlein-reka-check-1952-1196186846/ (29.1.2022).
Abb. 1.2: Reka-Reisemarke zu 1 Franken.
Die Non-Profit-Organisation in der Rechtsform einer Genossenschaft ist heute die führende Vermieterin von Ferienwohnungen für Familien und zweitgrößter Schweizer Anbieter von Ferienwohnungen, Campingunterkünften und Hotels im In- und Ausland[2]. Aus Erlösen des kommerziellen Bereichs finanziert sie die verschiedenen Ferienhilfsprogramme, die sozial benachteiligten Familien Ferien in der Schweiz ermöglichen.
1966 wurde von Reisemarken auf Reka-Checks umgestellt. Das Reka-Geld entspricht 1:1 dem Schweizer Franken und der Inhaber kann damit bestimmte Ferien-, Freizeit- und Reise-Leistungen bezahlen. Zur Ausgabe gelangten Schecks zu 5, 10 und 50 Franken. Der ersten Auflage mit dem Datum vom 1. Januar 1966 folgten diverse spätere Ausgaben. Doch muss es schon vorher Reka-Checks gegeben haben, wie der abgebildete Schein belegt. Möglicherweise handelt es sich hierbei um ein Muster.
Abb. 2.1: Reka-Check zu 10 Franken, 20. Mai 1963, Vorderseite.
Abb. 2.2: Reka-Check zu 10 Franken, 20. Mai 1963, Rückseite.
Quelle: https://www.moneypedia.de (29.1.2022).
Abb. 3.1: Reka-Check zu 5 Franken, 1. Oktober 1979, Vorderseite.
Abb. 3.2: Reka-Check zu 5 Franken, 1. Oktober 1979, Rückseite.
Abb. 4.1: Reka-Check zu 10 Franken, 1. Dezember 1986, Vorderseite.
Abb. 4.2: Reka-Check zu 10 Franken, 1. Dezember 1986, Rückseite.
Abb. 5: Reka-Checks verpackt in einer durchsichtigen Hülle, 5 x 10 = 50 Fr.
Abb. 6: Reka-Checks zu 10 und 50 Franken, Vorderseite.
Quelle: https://reka.ch/en/rekamoney/about-us/media/press?lang=de (23.5.2022).
Mit Reka-Rail-Check kam 1999 eine weitere Reka-Geldform hinzu. Mit ihr kann bei Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bezahlt werden. Die Schecks gibt es in den Werten 10 und 50 Franken. Im Jahr 2015 folgte die Reka-Lunch-Card, mit der Arbeitnehmer ihre Verpflegung zahlen können.
Abb. 7: Reka-Rail-Check zu 10 und 50 Franken, 1999, Vorderseite.
Quelle: https://reka.ch/en/rekamoney/about-us/media/press?lang=de (23.5.2022).
Jedes Jahr lassen sich hunderttausende Schweizer Reka-Geld von ihrem Arbeitgeber auszahlen. Über 4200 Unternehmen bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, dieses Geld mit bis zu 20 Prozent Rabatt zu beziehen. Der Arbeitnehmer zahlt 800 Franken und bekommt Reka-Geld im Wert von 1000 Franken. Die Differenz übernimmt der Arbeitgeber. Jährlich kann das Unternehmen einen Betrag von 600 Franken steuerfrei und frei von Sozialabgaben als Prämie oder Geschenk jedem Arbeitnehmer zahlen. Allerdings sind die Schecks zweckgebunden für Ferien- und Freizeitausgaben. Zu Weihnachten, bei Geburtstagen und Jubiläen u. Ä. ist eine Zahlung von bis zu 500 Franken steuer- und und abgabenfrei möglich. Bei der Mitarbeiterverpflegung sind bis zu 180 Franken pro Monat von den Steuern oder sonstigen Abzügen befreit.
Das Reka-Geld kann wie Bargeld in über 8800 Annahmestellen in der ganzen Schweiz verwendet werden. Akzeptanzstellen sind Hotels, Restaurants, Reisebüros, Reka-Feriendörfer, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Freizeitparks, Fitness-Center, Museen, Zirkusse, Zoos und Tankstellen (AVIA und BP).
Im vergangenen Jahrzehnt verschärfte die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) ihre Anforderungen für Finanzdienstleister kontinuierlich. Davon war auch die Reka betroffen.
„So muss die Reka unter anderem gewährleisten, dass kein Kunde Reka-Geld im Wert von über 3000 Franken besitzt. Weil sich die Reka-Checks aber im freien Umlauf befinden, ist eine Kontrolle dieser Limite schwer umsetzbar. Deshalb hat die Reka inzwischen – wie eine Bank – für jeden Kunden ein Konto zu führen.“[3]
Die Reka-Kunden verfügen nun über ihr Reka-Geld nicht in Form der Schecks, sondern mithilfe einer Reka-Card oder digital. Die Zahlungsmittel sind auch hier zweckbestimmt, d. h., die Karte wird je nach Typ nur von gewissen Branchen und Akzeptanzstellen angenommen:
Reka-Pay im Bereich Reisen, Mobilität, Freizeit, Sport, Kultur, Beherbergung und Gastronomie;
Reka-Rail im Bereich öffentlicher Verkehr und
Reka-Lunch im Bereich Mitarbeiter-Verpflegung.
Die Akzeptanzstellen tragen eine Einlöserkommission in Höhe von 2,5–3 Prozent.
Abb. 8: Reka-Card, Vorderseite.
Quelle: https://reka.ch/en/rekamoney/about-us/media/press?lang=de (23.5.2022).
Nach dem Geschäftsbericht 2020 waren 562,6 Mio. Franken an Reka-Geld im Umlauf und mehr als 420.000 Reka-Cards ausgegeben, 5,7 Mio. Zahlungen wurden mit Reka-Geld getätigt, der Nettoerlös betrug 98,9 Mio. Franken, der Bruttogewinn 67,3 Mio. Franken, das Betriebsergebnis -328.000 Franken. Die Gesamtvergünstigungen für die Nutzer des Reka-Geldes betrugen 197,4 Mio. Franken, davon übernahmen die Abgabepartner 100,6 Mio. Franken, vorwiegend die Arbeitgeber [4].
Zukäufe durch das Publikum erfolgt vorwiegend über coop. Das Handelsunternehmen gewährte ihnen einen Nachlass von 3 Prozent.
Uwe Bronnert
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