Häufig sammeln Geldscheinsammler auch papierne Belege rund ums Geld. Dazu gehören zum Beispiel Schecks, Wechsel, Spendenbelege, Bausteine, Lotterie-Lose, Bezugscheine, Rationierungsbelege und Quittungen aller Art.
Von der Numismata in Frankfurt/Main konnte ich Anfang November zwei interessante Steuerquittungen aus Böhmen mitbringen, die offensichtlich aus einer Quelle stammen und die Entrichtung von Alkohol-Steuern aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts belegen.
Transskription:
Num. 114.
Anno 1728, den 6. July
hat H. Haubtman
von Breuhauß zu Namnitz,
im Leitmeritz Creyß/von im Gebreu BraunBier
zu 24 Vaß/die Trancksteuer/von jeden Vaß ein
Gulden / nach Abzug deß elfften und zwölfften Vas-
ses/per 4 fl. - kr. dz. bezahlt 20 fl. kr dz.
Id est: 20 (Gulden)
Transskription:
Num. 234
Anno 1739 den 6. Juny
hat bezahlt H. Haubtman
zu Namnitz im Leitmeritz Creyß
von 50 Pint Brandtwein die Trancksteuer/
jede Pint zu drey Kreutzer 2 fl. 30 kr.
Id est. 2 (Gulden) 30 (Kreuzer)
Die Abkürzung "C VI" auf der Brust des Doppeladlers steht für Kaiser Carl VI. (Karl VI. war von 1711 bis 1740 Kaiser de Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation), der auch König von Böhmen war. Ausgestellt wurden die Quittungen in Namnitz im Kreis Leitmeritz. Dazu passt auch die Gulden- und Kreuzer-Währung. 60 Kreuzer = 1 Gulden. 50 Pint a 3 Kreuzer = 150 Kreuzer oder 2 Gulden 30 Kreuzer.
Der Druck erfolgte, wie damals üblich, auf Büttenpapier.
Text und Abb. Hans-Ludwig Grabowski
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