Bis weit ins Mittelalter unterschied man nicht zwischen Kriegern und Nicht-Kriegern. Feindliche Krieger nahmen sich bei der Bevölkerung alles, was sie brauchten.
Die Schrecken des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) mit Morden, Vergewaltigungen und Plünderungen führten dazu, dass in der Folgezeit die Staatsführungen ihre Heerführer anwiesen, die Güter, die man zum Unterhalt der Söldnerheere benötigte, nach Möglichkeit anzukaufen. Lediglich Lebensmittel und Futter für die Tiere des Trosses durften im Kriegsfall ausnahmsweise bei der Zivilbevölkerung requiriert werden. Die wachsenden Heere wurden während der sog. Kabinettkriege des 18. Jahrhunderts zunehmend durch ein aufwändiges Magazinsystem und einem wachsenden Train versorgt.
Erst infolge der Französischen Revolution und der anschließenden Koalitionskriege lebte das Requisitions-System wieder auf. Während der Napoleonischen Kriege galt bei der Grande Armeé der Grundsatz, dass die Requirierungen ordentlich durchzuführen und die betroffene Bevölkerung ausreichend zu entschädigen sei.
Zu einer ordentlichen Requirierung gehörte, dass über die beschlagnahmten Güter eine Quittung ausgestellt wurde.
Transkription der abgebildeten Quittung:
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22. Brigade
3. Corps
3. Division
Militärbesatzung Große Armee
Gutschein für zwanzig Rationen ? Pferdefutter, das Heu für 18 Livres und den Hafer zu ¾ ? ? für die Versorgung von 20 Pferden der besagten Brigade während eines Tages.
2. Infantrieregiment De Ligne
Gemacht am 10. September
Courtire Brigadier
Der handschriftliche Beleg in französischer Sprache auf Büttenpapier bestätigt die Abgabe von Pferdefutter zur Versorgung von 20 Pferden für einen Tag. Dies bestätigte der Brigadier Courtire des 2. Infantrieregiments de Ligne am 10. September mit seiner Unterschrift. Im französischen Heer bezeichnet Brigadier den höchsten Mannschaftsdienstgrad (Korporale) des berittenen Truppenteils. Im Ancien Régime dagegen benannte er den niedrigsten Unteroffiziersrang der Kavallerie.
Trotz der fehlenden Angabe des Jahres und des Ortes lässt sich der Zeitrahmen der Ausstellung eingrenzen. Das „2e régiment d’infantrie“ entstand 1791 durch Umbenennung des „Régiment de Picardie“. Ab 1803 wurde der Name ergänzt in „2e régiment d’infantrie de ligne“. Diese Bezeichnung galt bis zur Restauration 1814 und dann nochmals während der Herrschaft der Hundert Tage (1815).
Am 30. August 1805 ordnete Kaiser Napoleon I. an, dass die für die geplante Invasion Englands gebildete „L’Armée des côtes de l’Océan“ künftig als „Grande Armée“ zu bezeichnen sei. Sie umfasste auch die französischen Truppen in Holland und in Norddeutschland und hatte zunächst eine Stärke von sechs Armeekorps, zu denen wenig später noch ein weiteres Armeekorps kam. Am 12. Oktober 1808 löste Napoleon I. die „Grande Armée“ durch Dekret auf. Ihre Einheiten wurden in drei regionale Armeekommandos in Deutschland überstellt. Die zweite „Grande Armée“ wurde am
16. Januar 1812 gebildet, deren Geschichte mit der Abdankung Kaiser Napoleon I. am 6. April 1814 endete. Sie war im Feldzug gegen Rußland gescheitert.
Aus dem Gesagten wird deutlich, dass der abgebildete Requirierungsschein nur zwischen 1805 und 1808 bzw. 1812 und 1814 ausgestellt worden sein kann. Demnach könnte er in Österreich oder Preußen ausgestellt worden sein. Es ist anzunehmen, dass sein Besitzer keine Bezahlung für das gelieferte Futter erhielt.
Text. und Abb. Uwe Bonnert
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