Am 11. Dezember 1941 übergab Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop an den Geschäftsträger der USA in Berlin, Leland Burnette Morris, eine diplomatische Note, in der das Deutsche Reich den Vereinigten Staaten von Amerika den Krieg erklärte.
Obwohl das US-Militär nur kurze Erfahrungen mit einer begrenzten Anzahl von Kriegsgefangenen im Ersten Weltkrieg gemacht hatte, entsprach man der Bitte der britischen Regierung, deutsche Kriegsgefangene in den USA aufzunehmen. Monatlich wurden nun bis zu 30.000 Kriegsgefangene mit Liberty-Schiffen, die Kriegsgüter nach Europa brachten und sonst leer zurück gefahren wären, in die Vereinigten Staaten transportiert.
Die erste größere Gruppe deutscher Kriegsgefangener waren rund 135.000 Angehörige der Heeresgruppe Afrika, die Anfang Mai 1943 in Tunis kapitulierten. Es folgten einige Zehntausend, die in Italien und auf See in Gefangenschaft gerieten. Nach der Invasion in Frankreich wurden von Juli 1944 an etwa 182.000 Soldaten in die USA gebracht. Zwischen 1942 und 1946 betrug die Zahl der internierten deutschen Soldaten etwa 400.000, die in ca. 700 Lagern untergebracht waren.
Die USA war wie kein anderer Staat (zumindest bis zur deutschen Kapitulation) bemüht, die Bestimmungen der Genfer Konvention von 1929 einzuhalten. Entsprechend wurden die deutschen Prisoners of War (POWs) wie amerikanische Soldaten in den USA verpflegt und untergebracht. Gemäß der Genfer Konvention wurden Angehörige der Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade zu Arbeiten in Konservenfabriken, Mühlen und Farmen eingesetzt oder arbeiteten für die US-Streitkräfte in Wäschereien, Küchen und Depots als Bürokraft, Handwerker oder Hilfskraft. Zivile Arbeitgeber mussten für die POWs den ortsüblichen Lohn an den Staat zahlen, während die Gefangenen unabhängig von ihrer Tätigkeit 80 Cents am Tag erhielten. Ab 1944 wurden auch Akkordzuschläge gezahlt, sodass der Betrag auf 1,20 Dollar steigen konnte. Offiziere waren nicht verpflichtet zu arbeiten. Wie auch in Deutschland wurde die Vergütung an die POWs in besonderem Geld ausgezahlt, das nur im Lager gültig war.
Obwohl die Genfer Konvention nach Beendigung der Kampfhandlungen die schnelle Rückführung der POWs verlangte, endete die US-amerikanische Gefangenschaft für die Mehrheit der deutschen Kriegsgefangenen erst 1946. Für nicht ausgegebenes, gespartes Lagergeld erhielten die entlassenen Soldaten „Military Payment Orders“ (MPOs), von den Deutschen auch „braune Schecks“ genannt. Sie konnten unter Vorlage des Entlassungsscheins und entsprechendem Identitätsnachweis bei einer Landeszentralbank zum Kurs von 3,33 RM für den US-Dollar eingetauscht werden.
Text und Abb. Uwe Bronnert
Comments